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NV-Bescheinigung per Mail eingereicht - Bis heute nicht erfasst !

Bartlett
Autor
4 Beiträge

Hallo Zusammen.

Hatte am 3.3. meine NV-Bescheingung per Mail der Comdirect gesendet. Bis heute nichts erfasst...

Sind solche langen Bearbeitungszeiten bei dieser Bank hier normal  oder was ist das los ?

Bei keiner meiner anderen Banken die ich die letzten 30 Jahre hatte dauerte das so lange..

Danke.

Gruß

34 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★
1.807 Beiträge

@Bartlett  schrieb:

Hallo Zusammen.

Hatte am 3.3. meine NV-Bescheingung per Mail der Comdirect gesendet.


Eine Nichtveranlagungsbescheinigung muss zwingend im Original an die Bank geschickt werden.

Das ist bei jeder Bank der Fall.

 

 

 

 

 

Krügerrand
Experte ★
260 Beiträge

Offensichtlich reicht bei der Comdirect auch eine Mail:

Steuerbescheinigung | comdirect FAQs

 

Grundsätzlich ist aber in KW15 noch keine Gefahr im Verzug, da alle bereits abgeführten Steuern wieder erstattet werden.

 

Wenn du Zweifel hast, dass der Auftrag eingegangen ist, kann dir nur die Hotline weiterhelfen.

 

Für Beschwerden:

Reklamation@comdirect.de

Telefonisch : 04106 708 2504
Fax : 04106 708 2596

Kundenbereich : Hilfe & Service > Kontakt > Kontaktformular
Postalisch : 

comdirect – eine Marke der Commerzbank AG

Kundenbetreuung
25449 Quickborn

paej
Mentor ★★
1.807 Beiträge

Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Kreditinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag. Das Kreditinstitut führt bei Vorlage der Original-NV-Bescheinigung keine Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab. Die Bescheinigung verbleibt bei dem Kreditinstitut. Das Kreditinstitut muss eine NV-Bescheinigung erst dann beachten (nach § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG), wenn diese dem Institut vorliegt.

 

aktuell :

 

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99102008000000/herausgeber/HB-S100003000...

 

Nach Erteilung der NV-Bescheinigung muss diese der jeweiligen Bank vorgelegt werden, damit dort der Steuerabzug unterbleibt. Da jede Bank die NV-Bescheinigung im Original benötigt, ist im Antrag unbedingt anzugeben, wie viele Bescheinigungen benötigt werden.

 

https://magazin.comdirect.de/finanzwissen/anlegen-und-investieren/nichtveranlagungsbescheinigung#rue...

 

…muss der Bank im Original vorgelegt werden…

 

ehem. SMT aus 2020:

 

herzlich willkommen in unserer Community.

 

Die NV-Bescheinigung benötigen wir im Original per Post. Bitte sende sie uns an comdirect, 25449 Quickborn.

 

Viele Grüße

Mario

 

 

Krügerrand
Experte ★
260 Beiträge

Es geht mir nicht darum recht zu haben. Aber entweder hat sich Mario hier geirrt, die Sachlage hat sich geändert, oder es steht falsch auf der Website.

 

@SMT_Chris Die ersten zwei Punkte sind nicht so dramatisch. Der letzte sollte unbedingt korrigiert werden, falls das zutrifft. Es liegt zumindest nahe, wenn das Bundesportal hiervon spricht.

 

Zum Thema Original oder Kopie: Ich weiß nicht warum, aber die Comdirect akzeptiert ja oft Fotos von Originaldokumenten als Original (wohl nicht bei der Geburtsurkunde...).

Was sind denn hierfür die Kriterien?

GetBetter
Legende
7.288 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:

Offensichtlich reicht bei der Comdirect auch eine Mail:

Steuerbescheinigung | comdirect FAQs


Die Information halte ich ehrlich gesagt für einen Fehler.

 

Bei Wegfall der Voraussetzungen hat der Inhaber der NV-Bescheinigung diese dem Finanzamt zurückzugeben (§ 44a Abs. 2 EStG). Wenn er sich das Original zu Hause im Ordner abheften kann und nicht seinerseits die Bank um Rücksendung bitten muss (und sie so automatisch über die geänderte Situation informiert), dann ist das ganze System witzlos.

 

@SMTcomdirect 

Könnt ihr mal bitte prüfen, ob der FAQ-Eintrag nicht gelöscht werden müsste? Danke.

paej
Mentor ★★
1.807 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@Krügerrand  schrieb:

Offensichtlich reicht bei der Comdirect auch eine Mail:

Steuerbescheinigung | comdirect FAQs


Die Information halte ich ehrlich gesagt für einen Fehler.

 

Bei Wegfall der Voraussetzungen hat der Inhaber der NV-Bescheinigung diese dem Finanzamt zurückzugeben (§ 44a Abs. 2 EStG). Wenn er sich das Original zu Hause im Ordner abheften kann und nicht seinerseits die Bank um Rücksendung bitten muss (und sie so automatisch über die geänderte Situation informiert), dann ist das ganze System witzlos.

 

@SMTcomdirect 

Könnt ihr mal bitte prüfen, ob der FAQ-Eintrag nicht gelöscht werden müsste? Danke.


Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.

 

Krügerrand
Experte ★
260 Beiträge

Das BMF Schreiben vom 19.05.2022 erlaubt wohl auch eine Kopie:

 

EStH 2022 - Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (bundesfinanzministerium.de)

 

256

Es bestehen keine Bedenken, neben dem Original der NV-Bescheinigung auch eine Kopie für steuerliche Zwecke anzuerkennen. Wird die NV-Bescheinigung vom Finanzamt zurückgefordert und hatte der zum Steuerabzug Verpflichtete das Original der NV-Bescheinigung zuvor eingescannt und anschließend vernichtet, ist es ausreichend, wenn die Löschung der Abstandnahme vom zum Steuerabzug Verpflichteten bestätigt wird.



GetBetter
Legende
7.288 Beiträge

Aus der FAQ der ING:

 

GetBetter_1-1712590405931.png

 

Ok, nehme ich zur Kenntnis. Dann gibt es entweder ein BMF-Schreiben, das ich aber auf die Schnelle nicht finde.

Oder die gesetzliche Regelung und die Arbeitsweise der Banken passen nicht sinnvolll zusammen.

paej
Mentor ★★
1.807 Beiträge

Ich ergänze mal aus der aktuellen Broschüre der Deutschen Bank für inländische Steuerzahler:

 

Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung nach Ablauf des Kalenderjahres die Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge zu übermitteln und dabei auch persönliche Angaben zum Inhaber der NV-Bescheinigung bzw. der Inhaber der NV-Bescheinigungen mitzuteilen.

 

Das würde tatsächlich darauf hindeuten, dass die frühere Regelung mit Originalen zur Verhinderung von Missbrauch nicht mehr gültig sein muss.