am 08.04.2024 17:52
@paej schrieb:Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.
Das ganze Verfahren sollte heute doch eigentlich überholt sein.
Ich vermute mal daß die Banken die frei gestellten Erträge auch bei NV melden.
Das FA bekommt dann automatisch mit was da gemacht wird.
am 08.04.2024 17:56
@Silver_Wolf schrieb:
@paej schrieb:Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.
Das ganze Verfahren sollte heute doch eigentlich überholt sein.
Ich vermute mal daß die Banken die frei gestellten Erträge auch bei NV melden.
Das FA bekommt dann automatisch mit was da gemacht wird.
Wurde auch so in meinem letzten Beitrag bestätigt;
erklärt allerdings nicht, weshalb Behörden des Bundes aktuell noch anderslautende Infos auf der Homepage haben.
am 08.04.2024 18:02
@paej schrieb:Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.
Bist Du Dir da sicher? Denn eine NV-Bescheinigung gilt ja generell und kann daher in meinen Augen bei beliebig vielen Banken vorgelegt werden. Solange man unter dem Grundfreibetrag liegt, ist alles ok.
08.04.2024 18:07 - bearbeitet 08.04.2024 18:07
08.04.2024 18:07 - bearbeitet 08.04.2024 18:07
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@paej schrieb:Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.
Bist Du Dir da sicher? Denn eine NV-Bescheinigung gilt ja generell und kann daher in meinen Augen bei beliebig vielen Banken vorgelegt werden. Solange man unter dem Grundfreibetrag liegt, ist alles ok.
Ich kann an dieser Stelle nur meinen ersten Beitrag mit Link wiederholen.
Dort wird auf einer Seite des Bundes auf die Originale hingewiesen.
Aus einem Fall in der Familie ( vor einigen Jahren) weiss ich, dass die Bank das Original behalten hat bis es abgelaufen war.
Keine Ahnung, ob dies noch immer so gemacht wird; ich vermute aus den anderen Beiträgen aber, dass sich das geändert hat.
08.04.2024 18:11 - bearbeitet 08.04.2024 18:19
08.04.2024 18:11 - bearbeitet 08.04.2024 18:19
Habe nochmal nachgelesen. Daraus geht hervor, dass durchaus mehrere Banken involviert sein können. Ob nun Original oder Kopie ist doch am Ende des Tages egal (meine Meinung).
am 08.04.2024 22:31
@paej schrieb:Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.
Was wäre denn daran schlimm bzw. falsch?
Wenn die Voraussetzungen für eine NV vorliegen, dann natürlich gegenüber allen Banken, bei denen man Kunde ist und nicht nur gegenüber einer.
am 09.04.2024 07:24
@Klever schrieb:
@paej schrieb:Das Vorliegen des Originals soll verhindern, dass Anleger bei 10 Banken eine Kopie einreichen könnten und damit 10 x steuerfreie Erträge hätten.
Was wäre denn daran schlimm bzw. falsch?
Wenn die Voraussetzungen für eine NV vorliegen, dann natürlich gegenüber allen Banken, bei denen man Kunde ist und nicht nur gegenüber einer.
Ich vermute, diese Regelung stammt noch aus der Zeit, als der Datenaustausch zwischen Bank und FA nicht zuverlässig oder nicht zeitnah erfolgt ist.
Man wollte vermeiden, dass der Betrag (zur Nichtveranlagung) bei mehreren Banken gleichzeitig ( und damit mehrfach) ausgeschöpft wird und das FA davon ( auch im Nachgang) nichts erfährt.
am 09.04.2024 08:38
Sorry. Aber das stimmt einfach nicht. Es muss seit ca. 1 jahr KEIN Original mehr vorgelegt werden. Kopie reicht.
Bitte hier keine Falschmeldungen verbreiten und die Leute verunsichern !!
09.04.2024 09:22 - bearbeitet 09.04.2024 09:39
09.04.2024 09:22 - bearbeitet 09.04.2024 09:39
@Bartlett schrieb:Sorry. Aber das stimmt einfach nicht. Es muss seit ca. 1 jahr KEIN Original mehr vorgelegt werden. Kopie reicht.
Bitte hier keine Falschmeldungen verbreiten und die Leute verunsichern !!
Schön, dass es jemand weiss und so deutlich schreibt.
Jetzt kannst du uns sicherlich die Quelle mit den allgemein verbindlichen Regularien nennen und zitieren.
Du hast in den letzten Beiträgen hier sicher gelesen, dass es auch gegenteilige Informationsquellen gibt.
(z.B. Bundesportal, zuletzt geändert 29.02.2024)
Danke 🤔
Nachtrag :
das ist die tagesaktuelle Vorgabe bei Flatex :
"Damit Ihre NV-Bescheinigung berücksichtigt werden kann, müssen Sie uns bitte ein Original der NV-Bescheinigung zukommen lassen.
Diese Übermittlung kann formlos unter Angabe Ihrer Kundennummer erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung bei der Bank verbleibt und nicht zurückgesandt wird."
am 09.04.2024 09:43
Evtl. kann @SMTcomdirect an dieser Stelle mal etwas Licht in das Thema bringen