am 08.10.2023 16:29
Hallo liebe Community,
ich muss für einen notariell beurkundeten Kauf dem Notariat die Zahlung des Kaufpreises nachweisen.
Welche Möglichkeiten hat die comdirect, ein formelles Schreiben/Dokument zu erstellen?
Danke im Voraus!
LG Alex
am 08.10.2023 17:04
Hallo @AlexAK , herzlich willkommen hier in der Community!
Reicht da nicht der Kontoauszug?
Da steht alles relevante drauf. Ich habe nie etwas anderes benötigt.
(Alles andere schwärzen)
am 08.10.2023 17:09
Du kannst eine Überweisungsbestätigung bestellen (kostet 14,90 €).
08.10.2023 17:37 - bearbeitet 08.10.2023 17:39
@AlexAK schrieb:Hallo liebe Community,
ich muss für einen notariell beurkundeten Kauf dem Notariat die Zahlung des Kaufpreises nachweisen.
Kann der Empfänger dir nicht die Zahlung/den Empfang bestätigen… ?
Es sollte doch allen Parteien daran gelegen sein, die Formalitäten korrekt zu erledigen.
08.10.2023 17:43 - bearbeitet 08.10.2023 17:44
@AlexAK schrieb:Hallo liebe Community,
ich muss für einen notariell beurkundeten Kauf dem Notariat die Zahlung des Kaufpreises nachweisen.
Welche Möglichkeiten hat die comdirect, ein formelles Schreiben/Dokument zu erstellen?
Das ist aber im Wesentlichen sinnlos. Das Entscheidende ist, daß der Geldempfänger sein Geld bekommt, aber im deutschen Überweisungssystem gibt es keine Rückmeldung von der empfangenden an die absendende Bank. D.h. die comdirect kann dir höchstens bestätigen, daß du einen Auftrag erteilt hast, aber nicht, daß das Geld beim Empfänger angekommen ist.
Daher hat ein Screenshot denselben Beweiswert wie ein Bankschreiben (und geht viel schneller).
am 08.10.2023 17:49
@paej schrieb:
@AlexAK schrieb:Hallo liebe Community,
ich muss für einen notariell beurkundeten Kauf dem Notariat die Zahlung des Kaufpreises nachweisen.
Kann der Empfänger dir nicht die Zahlung/den Empfang bestätigen… ?
Das (Verkäufer bestätigt Eingang des Kaufpreises) ist der Normalfall bei vielen notariellen Verträgen (z.B. Immobilienkauf). Warum der Fragesteller davon abgewichen ist? Wir werden es wohl nie erfahren...
am 08.10.2023 18:12
Hey,
danke Euch für die Antworten. Ihr habt mir mit Euren Antworten meine Frage beantwortet.
LG Alex
09.10.2023 00:58 - bearbeitet 09.10.2023 01:09
Die Bestätigung der Kaufpreiszahlung für die Erfüllung und ggf. Veranlassung der Eigentumsumschreibung ist das eine. Darüber hinaus sind Notare in Sachen Geldwäsche gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Kaufpreiszahlung gemäß den Vereinbarungen im Notarvertrag abgewickelt wurde. Die Notarin/der Notar lässt sich für diesen Zweck Bankbelege vom Verkäufer und Käufer vorlegen, aus denen ersichtlich ist, dass der Kaufpreis vom Konto des Käufers (und nicht von einem Dritten) geleistet wurde und die Zahlung auf dem im Notarvertrag genannten Konto des Verkäufers (und nicht bei einem Dritten) eingegangen ist.
Schönen Wochenstart.
09.10.2023 08:00 - bearbeitet 09.10.2023 08:04
@MdF schrieb:Die Bestätigung der Kaufpreiszahlung für die Erfüllung und ggf. Veranlassung der Eigentumsumschreibung ist das eine. Darüber hinaus sind Notare in Sachen Geldwäsche gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Kaufpreiszahlung gemäß den Vereinbarungen im Notarvertrag abgewickelt wurde. Die Notarin/der Notar lässt sich für diesen Zweck Bankbelege vom Verkäufer und Käufer vorlegen, aus denen ersichtlich ist, dass der Kaufpreis vom Konto des Käufers (und nicht von einem Dritten) geleistet wurde und die Zahlung auf dem im Notarvertrag genannten Konto des Verkäufers (und nicht bei einem Dritten) eingegangen ist.
Ich hatte erst im Mai d.J. einen Notartermin; da hatte der Notar sich genau über diese Regelungen ausgelassen.
(und den damit für ihn verbundenen Aufwand beklagt)
Das kann also im konkreten Fall tatsächlich der Grund sein.
Ein einfacher Kontoauszug des Zahlers sollte dann aber wohl ausreichen.
am 09.10.2023 21:27
Die Frage wurde hier wohl schon zur Zufriedenheit beantwortet. Ansonsten könntest du den Notar schlicht fragen, was er braucht für seine Prüfung. Seid dem 01.04.2023 müssen die Notare prüfen, ob der Kaufpreis bei einem Immobilienkaufvertrag durch Banküberweisung getätigt wurde. Die Grundlage ist in § 16a Geldwäschegesetz zu finden.
Viele Grüße
vachss