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Neukunde oder nicht?

sl_GER
Autor ★
4 Beiträge

Ich habe seit Jahren bei der comdirect ein Einzelkonto, mein Partner ist Bevollmächitgter. Dank der Zinsanktion für TagesgeldPlus habe ich und mein Partner ein TGP-Konto als Gemeinschaftskonto beantragt, welches aber noch nicht eröffnet wurde. Nach zweimaliger telefonischen Nachfrage beim Kundenservice (den ich glücklicherweise recht schnell erreichen konnte und beide Male sehr freundliche und hilfsbereite Ansprechparnter an der Strippe hatte) hieß es: Man habe sehr viel zu tun, bitte Geduld. Soweit OK, selbst nach 2 Wochen...na ja...

 

Mein Parnter, der selbst kein comdirect-Kunde ist,  wollte nun auch für sich auf eigenen Namen ein TGP Konto eröffnen, tat das online und identifizierte sich mit seinen Zugangsdaten als Bevollmächtigter für mein Einzelkonto (so war es in der Antrags-Bestätigungs-Mail angeraten). Nun wurde sein Antrag abgeleht, er solle das TGP Konto als Bestandskunde eröffnen. Ist er aber nicht. In den Beiträgen hier stand, ein nur Bevollmächtiger sei ein Neukunde.

 

Wie kann er nun sein eigenes TagesgeldPLUS Konto eröffnen?

4 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.298 Beiträge

@sl_GER  schrieb:

 

Mein Parnter, der selbst kein comdirect-Kunde ist,  wollte nun auch für sich auf eigenen Namen ein TGP Konto eröffnen, tat das online und identifizierte sich mit seinen Zugangsdaten als Bevollmächtigter für mein Einzelkonto (so war es in der Antrags-Bestätigungs-Mail angeraten). Nun wurde sein Antrag abgeleht, er solle das TGP Konto als Bestandskunde eröffnen. Ist er aber nicht. In den Beiträgen hier stand, ein nur Bevollmächtiger sei ein Neukunde.

 

Wie kann er nun sein eigenes TagesgeldPLUS Konto eröffnen?


Wenn er als Neukunde auftreten will dann sollte er auch keine vorhandenen Konten benutzen. 🙂

Anmelden und ein eigenes Ident machen.

sl_GER
Autor ★
4 Beiträge

Vielen Dank für die Rückmeldung und den Tipp. 

Dann ist aber der Hiweis/die Anweisung in der Bestätigungsmail ein fiese Masche:

 

Falls Sie bereits eine Kundenverbindung bei comdirect haben oder für ein Konto/Depot bevollmächtigt sind, wählen Sie bitte das Kunden-Ident per TAN-Freigabe.

 

Nun gut, wir probieren das erneut stur als Neukunde per PostIdent oder VideoIdent. Ist zwar Schwachsinn, da seine Daten bereits hinterlegt sind, aber na ja ... find' ich nicht gut. Hat eh Jahre gedauert, bis ich ihm comdirect schmackhaft machen konnte, und nun die Stolpersteine...

CurtisNewton
Legende
4.884 Beiträge

Es geht ja offenbar um drei Konten. Einmal gibt es ein Konto dass auf dich läuft und für das es eine Vollmacht gibt, 

Du schreibst dann erst dass ihr zusammen ein TGP als Gemeinschaftskonto beantragt habt und dein Partner danach nochmal ein TGP als Einzelkonto. Damit ist dein Partner natürlich kein Neukunde mehr denn er hat ja schon ein Konto (mit dir zusammen), unabhängig von der Vollmacht. 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

GetBetter
Legende
8.095 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

Es geht ja offenbar um drei Konten. Einmal gibt es ein Konto dass auf dich läuft und für das es eine Vollmacht gibt, 

Du schreibst dann erst dass ihr zusammen ein TGP als Gemeinschaftskonto beantragt habt und dein Partner danach nochmal ein TGP als Einzelkonto. Damit ist dein Partner natürlich kein Neukunde mehr denn er hat ja schon ein Konto (mit dir zusammen), unabhängig von der Vollmacht. 


Soweit ich die Sache verstanden habe ist das entscheidende Wort in dieser Zusammenfassung das "beantragt".

Die Vollmacht schließt aber den Status als Neukunde nicht aus. Das gemeinschaftliche Tagesgelkonto ist zwar beantragt, aber seitens der Bank offenbar noch nicht existent.

Aufgrund dieses Zwischenstatus ist man auch irgendwo im Graubereich zwischen Neu- und Bestandskunde. Bei der Beantragung gibt es aber nur zwei mögliche Wege, Grautöne sind nicht vorgesehen.

 

Wenn die comdirect aber schon selber vorgibt, das Konto als Bestandskunde zu eröffnen, dann würde ich auch genau dies tun. Mit fortschreitender Zeit wird ja auch die Einrichtung des beantragten aber anfänglich noch nicht existenten Gemeinschaftskontos voranschreiten und somit die Zuordnung als Bestandskunde mit immer größerer Wahrscheinlichkeit die richte Wahl sein.