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Neue AGB: Mindestens 50€ bei Bargeldabhebungen notwendig

Tobsen
Autor ★★
40 Beiträge

Folgendes findet sich in den neuen AGB:

Ab 01.01.2018 sind Bargeldverfügungen an Geldautomaten mit der comdirect girocard erst ab einer Höhe von 50 Euro möglich.

Verstehe ich das richtig? Ich bin gezwungen 50€ abzuheben, wenn ich Bargeld will? Ich hoffe ja noch, dass ich da einfach etwas falsch verstehe. Was passiert denn, wenn ich bei der Deutschen Bank bin und 30€ abheben will? Werde ich dann festgenommen?

 

Diese Einschränkung wäre total absurd. Leider haben die Banken es in Deutschland nunmal gerade nicht geschafft, dass man überall mit Karte zahlen kann (was mein Favorit wäre). Gerade bei Kleinstbeträgen bin ich also auf Bargeld angewiesen. Und da will mich nun comdirect "zwingen", dass ich doch möglichst immer 50 am liebsten gleich 100€ abheben soll?

 

Wenn ich GERADE die Kleinstbeträge vernünftig mit Karte zahlen könnte, wäre diese Änderung ja nachvollziehbar aber andersrum erscheint mir irgendwie absurd.

165 ANTWORTEN

Floppy85
Experte ★★★
635 Beiträge

Wenn alle Automaten einem die Wahl der Stückelung geben und nicht einfach nen 50er ausgeben, dann kann ich damit leben. Mit 50 € Schein beim Bäcker, Pizzalieferdienst oder Fleischer ist man nicht gerade beliebt, weil blöd, wenn fast das gesamte Wechselgeld beim 1. Kunden draufgeht.

MrKlaus
Mentor
962 Beiträge

Nö,geht doch hier weiterSmiley (zwinkernd)

 

Also wenn ich zum Automaten gehe,dann muss es sich schon lohnen für mich.

Hab kein Bock alle paar Tage in die Bank zu laufen.Meistens hebe ich 500 Euro ab

Beim Einkaufen zahle ich oft mit Karte. Die 500 Euro halten sich bei mir ne Weile.

Kreuzotter
Autor ★★
14 Beiträge

@Johnzi: Mein comdirect-Konto wird lediglich zu einem "Nicht-EURO-Auslands-Visakartenkonto" degradiert. Ich behalte es also, da es markabrerweise im Gegensatz zu den neuen Richtlinien für die Bargeldabhebung 2018 mit Girocard bessere Konditionen im Nicht-Euro-Ausland hat: Dort ist das Geldabheben von Fremdwährung kostenlos, es entsteht keine Wechselgebühr, die viele andere Banken verlangen.

 

Ich bin also innerdeutsch und EU-weit mit der ING-DiBa unterwegs und auf anderen Kontinenten dann mit comdirect, ohne es als Girokonto zu nutzen, also nur im Bedarf mal schnell Geld hin- und her überwiesen.

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

Hallo Community,

hallo @SMT_Erik,

hallo @Kreuzotter,

 

ich möchte die Diskussion wieder ein bisschen auf die Ausgangsfrage zurückführen.

Ich würde es bevorzugen, wenn die comdirect-Bank den Mindestbetrag auf 40 Euro festlegen würde.

 

Der einzige Grund dafür ist nicht, dass 50 Euro zu hoch wären. Das Ziel der Reduzierung der zu häufigen Abhebungen kann ich ja durchaus nachvollziehen.


Da sich nicht aber alle Kunden ausführlich mit den unterschiedlichen Geldautomaten und Ausgabe von Stückelungen beschäftigen, wäre 40 Euro praktischer. Dann kommen meist 4 * 10, 2 * 20 Euro-Scheine aus dem Automaten.

 

Praktisch dann, wenn man in einer fremden Stadt ist und morgens weder den Kisok/Bäckerei/McDonald's beim Frühstück mit einem 50er erschrecken möchte. McD nimmt zwar alle Kreditkarten, aber nicht jeder Bäcker.

 

Mit der Minimum-Abhebung 40 würdet Ihr schon die 10/20/30 Euro Abhebungen verringern. Roboter (gleichgültig)

 

Nur am Rand: @Kreuzotter ich kenne mindestens einen CashGroup-Automaten einer Nicht-Commerzbank-Bank, der eine Zeitlang sowieso nur 50er ausgegeben hat. Warum war/ist mir unklar. Da habe ich aber auch nicht nach der BAFin gerufen.

 

Dazu ist das Thema nicht groß genug. Anders würde ich es sehen, wenn ab Januar 2018 wirklich die iTAN-Listen verboten werden würden. Die kleinen, zusätzlichen Lesegeräte mit Batterien belasten die Umwelt, beim Mobiltelefon steigt die Technologieabhängigkeit. Das wären doch interessante Grundsatzthemen.

 

Da geht es um Millionen Bankkunden und Klimaziele.

 

Zumal die comdirect-Bank bei der Mindestabhebung ja daruf hingewiesen hat, dass Kunden mit geringerem Guthaben davon ausgenommen sind.

 

Meiner Meinung nach passt also alles. Vergleiche doch mal die Depotgebühren einer Teuer-Bank mit der comdirect.

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Glücksdrache  spricht mir aus der Seele, vor allem zum Thema iTAN-Liste. Es gibt nichts sicherererereres als TANs auf Papier. Papier kann niemand hacken.

 

Leider müssen wir akzeptieren, dass Papier-TANs bald verboten werden. Grund ist, dass es immer noch genügend Kunden gibt, die auf Phising reinfallen und eine TAN eingeben, obwohl die Bank keine angefordert hat. Und wir beide dürfen es ausbaden und müssen für jede Bank einen eigenen TAN-Generator rumschleppen.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

nmh schrieb:

@Glücksdrache  spricht mir aus der Seele, vor allem zum Thema iTAN-Liste. Es gibt nichts sicherererereres als TANs auf Papier. Papier kann niemand hacken.

 

Leider müssen wir akzeptieren, dass Papier-TANs bald verboten werden. Grund ist, dass es immer noch genügend Kunden gibt, die auf Phising reinfallen und eine TAN eingeben, obwohl die Bank keine angefordert hat. Und wir beide dürfen es ausbaden und müssen für jede Bank einen eigenen TAN-Generator rumschleppen.

 

nmh

 


Danke @nmh! Abfinden müssen wir uns damit nicht. Da mir zwei Broker was ähnliches geschrieben haben, werde ich am 01. Dezember 2017 mal die BAFin ganz brokerunabhängig anschreiben. Und um eine Substantiierung bitten.

 

Denn mir ist immer noch nicht klar, warum denn die iTAN kein zweites, "starkes" Kundenauthentifizierungsmerkmal sein sollte. Roboter (traurig)

 

Der einzige Unterschied ist ja, dass das Ordersystem nicht mehr eine dreistellige Nummer sondern für die PhotoTAN ein Bild übermittelt. Oder per SMS oder sonstigem Push irgendwas aufs Handy überträgt.


Selbst bei der Arbeitsgeschwindigkeit in Bonn müssten ja drei Wochen für eine Information ausreichen.....

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

 

ROUNDUP 11:31 Uhr: Habe meinen Zweitbroker mal angeschrieben.

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @Glücksdrache,
mit der iTan das liegt daran
"Das TAN- und das iTAN Verfahren sind zwar Verfahren mit jeweils 2 voneinander unabhängigen Faktoren, aber sind dennoch nicht PSD2-konform: das liegt an einer weiteren Anforderung in Art. 97 (2) der PSD2, die verlangt, dass die Überweisungsdaten in die Generierung der TAN eingehen"
Zitat aus "https://www.it-finanzmagazin.de/psd2-und-die-sicherheit-von-mobile-banking-31710/"

Grüße
Eckhard

Glücksdrache

Danke für die schnelle Information @eckhardschnell!

 

Dann könnte man ja anhand von WKN und Stückzahl eine Prüfziffer berechnen und die nächste, zweistellige verfügbare iTAN aufrufen.

 

Ich verstehe jedenfalls die Behörden schon lange nicht mehr.

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @Glücksdrache,
ich glaube wir sind Off-Topic.
Mit PSD2 wird das mobile bezahlen auf dem iPhone ganz wunderbar. 
Du musst nämlich wegen der Unabhängigkeit der Faktoren immer einen TAN-Generator mit Dir rumschleppen. 

Ich denke ich mache später mal einen neuen Thread für das Thema bezahlen ab 1.1.2018 unter dem Regime von PSD2 auf.

Grüße

Eckhard

Glücksdrache

Ich stimme Dir zu @eckhardschnell!

 

Damit es nicht zu unübersichtlich wird, geht es hier mit der Diskussion um die neue Zahlungsverkehrsrichtlinie und/oder iTAN weiter.

 

/t5/forums/postsuccesspage/board-id/WebsiteApps/message-id/3324

 

Ich freue mich dort über Anregungen, möchte aber noch ein bisschen warten bis ich die BAFIN-Auskunft habe (1. Dezember plus 14 Tage oder so).

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache