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Kontozugriff nach Todesfall - ein Albtraum seit 14 Tagen und kein Ende in Sicht

nreg
Autor ★
4 Beiträge

Liebe Community,

ich bräuchte ein paar Tipps von Euch, da ich im Moment bei der comdirect irgendwie nicht weiterkomme. 

Der Hintergrund ist leider, dass mein Vater vor kurzem verstorben ist und daraufhin die comdirect den Kontozugriff gesperrt hat.

Seitdem ist es extrem schwer, Kontakt aufzunehmen, da die Zugangsinformationen nicht mehr funktionieren. 

Obwohl ich Patientenverfügung und Depotvollmacht zugeschickt habe, wurde nun eine erneute Unterschriftsprobe von meinem Vater angefragt. Sehr taktvoll, wirklich sehr taktvoll. 

In der letzten eMail Korrespondenz bat man mich nun um die Zusendung der Originale und bei dem Service, den ich bisher gesehen habe, tue ich mich damit sehr schwer, denn es gibt genau EIN Original der Dokumente. Meine Bitten um einen Rückruf verliefen im Sande, meine Anrufe landen jedoch nicht bei der Nachlassabteilung, sondern im Servicecenter, das wiederum nicht zur Nachlassabeitung durchstellen kann oder will.

 

Auch ich bin Kunde der comdirect, fange langsam aber an zu Zweifeln, ob man seinen Hinterbliebenden das zumuten sollte - immerhin gibt es in der Situation noch mehr Themen als sich nur um die comdirect zu kümmern.

 

Habt ihr für mich einen Tipp, was ich noch probieren kann? 

 

Vielen Dank im Voraus,

nreg

45 ANTWORTEN

Joerg78
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

Hallo @nreg ,

 

erstmal mein Beleid zum Tode deines Vaters; ich kann mir gut vorstellen, dass man in dieser Zeit etwas Anderes zu tun hat als sich durch diverse Kundenservice-Center durchzutelefonieren.

Hast du das schon erledigt, also das "offizielle" Formular per Mail zugeschickt? Falls nein, würde ich das nochmal erledigen, zusammen mit eingescannten Kopien der Sterbeurkunde, Depot-Vollmacht (gilt auch über den Tod hinaus) und Patientenverfügung (auch wenn du diese teilweise schon hingeschickt hast). Solltest du keinen Scanner haben, es reicht meiner Erfahrung nach bei vielen Unternehmen oft auch aus, jede Seite der Verfügung/Vollmacht/... mit dem Handy zu fotografieren und als Bilddatei zu verschicken.

Ich hoffe, dass sich das Thema dadurch einigermaßen zeitnah erledigen lässt. Gebe dem Kundenservice aber bitte ein paar Tage Zeit, auf die Mail zu reagieren.

 

Viele Grüße und alles Gute,

Jörg

 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Joerg78  schrieb:

ch kann mir gut vorstellen, dass man in dieser Zeit etwas Anderes zu tun hat als sich durch diverse Kundenservice-Center durchzutelefonieren.

 


Das ist ein ganz wichtiger Punkt für alle Mitlesenden: Falls die Hinterbliebenen die Zugangsdaten (+ TAN-Zugriff) zu den Konten haben, gibt es keinen Grund, sofort die Bank zu informieren.

Nach der akuten Trauerphase besteht noch ausreichend Gelegenheit dazu.

 

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

TutsichGut
Mentor ★★★
2.372 Beiträge

Hallo @nreg 

Es ist schon ein trauriger Grund, deinen ersten Beitrag zu lesen, mein Beileid.

 

Da du schon Kontakt zu dieser Telefon-KI hattest, besteht nun die Möglichkeit, das unser SMT-Team persönlich die Beine in die Hand nimmt und dein Anliegen an die richtige Stelle verweist. Die Idee von @Joerg78 ist gut, allerdings hättest du nach deinem ersten Kontakt einen Ansprechpartner bekommen müssen, der dir die Hilfe geben kann, die du zur Zeit benötigst.

 

Also, @SMT_Ole , @SMT_Erik , @ehemaliger Nutzer , @SMT_Chris  und @SMT_Service , helft unserem User @nreg .

 

Für mich hätte diese Sache so nie passieren dürfen.

 

 

LG TutsichGut
DiskLeimEimer:Ich bin nicht dafür verantwortlich für Das, was mein Bauch von sich gibt.

Rutger Hauer

Auch von mir mein Beileid.

 

In der Sache selbst:

 

Mit der Patientenverfügung wirst Du in der Sache nichts. Diese ist für Lebzeiten als Arbeitsanweisungen an die Mediziner und medizinisches Personal gedacht,. d.h. was haben sie zu tun und zu lassen.

 

Die Vorsorgevollmacht gilt grundsätzlich auch nur bis zum Todeszeitpunkt, post mortem nur dann, wenn dies ausdrücklich in dieser steht. Wenn dem so ist müsste diese zudem den Bevollmächtigen mit  Vermögensangelegenheiten betraut haben. 

 

Die Sterbeurkunde bringt Dir ggü. Der comdirect auch nichts. Dient nur als Nachweis des Todesfalls, eine Berechtigung irgendeiner Form gibt diese nicht her. 

 

Letztendlich musst Du Deine Berechtigung der comdirect gegenüber aber nachweisen. Hier wirst Du um die Vorlage eines Erbscheins nicht drum rum kommen (bekommste beim Amtsgericht). 

Rutger Hauer

@Joerg78  m.E. gilt die Depot Vollmacht nicht über den Tod hinaus, es sei denn diese ist notariell beurkundet, was vorliegend nicht der Fall sein dürfte

 

@nreg Originale würde ich auch nicht herausgeben, kannst Dir aber doch notariell beurkundte Kopien besorgen; evtl. reicht der comdirect aber auch eine Vorlage des Originals bei einer Bank und deren schriftlicher Bestätigung, z. B. in einer Commerzbankfiliale

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

Hallo @nreg 

wenn es auch der denkbar schlechteste Grund ist sich hierher zu wenden, möchte ich es nicht versäumen, dich hier in der Community willkommen zu heißen!!!

 

Dieser vermaledeite Verwaltungskram kann einen ja ohnehin schon zum Wahnsinn treiben aber jetzt möchtest du dich ganz sicher nicht damit rumschlagen müssen!

 

Ich versuche mal etwas "Ordnung" reinzubringen.

 

Vollmacht

Du schreibst, dass du (Depot)Vollmacht hast.

Hast du eine Kontovollmacht oder nur für das Depot?

Du hast bei Vollmacht einen eigenen Zugang, den du nutzen kannst bzw musst.

Hast du diesen Zugang nicht mehr, fordere einen neuen an.

 

Deine Vollmacht bleibt über den Tod hinaus und bedarf keiner weiteren Beurkundung. 

(Die CoDi bietet keine Vollmacht, die mit dem Tod des Inhabers erlischt.)

 

Die Patientenverfügung hat nichts bei der Bank zu suchen!

 

Keine Vollmacht

Falls sich heraus stellen sollte, dass du doch gar keine Vollmacht haben solltest, dann läuft das über einen Erbschein, der formlos bei Gericht angefordert werden muss.

 

Kein Kontozugang

Wenn wirklich alle Stricke reißen, wovon ich keinesfalls ausgehe, dann hilft eine einstweilige Verfügung , manchmal auch nur die Androhung. 

 

Ich gehe davon aus, das bei dir ein unverzeihlicher Kommunikationsfehler vorliegt und du trotzdem hoffentlich bald Erfolg haben wirst!

 

 

 

 

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

Joerg78
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

@Rutger Hauer  schrieb:

@Joerg78  m.E. gilt die Depot Vollmacht nicht über den Tod hinaus, es sei denn diese ist notariell beurkundet, was vorliegend nicht der Fall sein dürfte

 


Doch 🙂 Siehe u.a. auch Finanztip  oder die Hilfe-Seite der comdirect.

 

Viele Grüße,

Jörg

Rutger Hauer
Experte
88 Beiträge

@Joerg78 da haste recht, hab mir die Vollmacht der comdirect nun mal genau durchgelesen, steht sogar explizit drin, Asche auf mein Haupt

Joerg78
Mentor ★★★
3.151 Beiträge

@Rutger Hauer  schrieb:

@Joerg78 da haste recht, hab mir die Vollmacht der comdirect nun mal genau durchgelesen, steht sogar explizit drin, Asche auf mein Haupt


Alles gut 🙂