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Kontokündigung

lamairena
Autor ★
4 Beiträge

Aus heiterem Himmel und ohne jeden Hinweis auf einen Anlass wurden meine beiden seit Jahren bestehenden comdircect Kontoverbindungen (Giro, Depot, TG+VerrKto) durch comdirect vollständig gekündigt. Die Konten waren stets im Haben. Irgend ein Anlass ist für mich nicht ersichtlich. Auf Rückfrage wurde lediglich auf die AGB  und die Reklamationsstelle Bankenverband verwiesen.Gibt es dafür irgendeine Erklärung?  Ich finde das Ganze sehr irritierend, zumal ich mit den Leistungen der Bank bisher sehr zufrieden war. 

321 ANTWORTEN

silkeb
Autor ★
12 Beiträge

Ich habe mein Konto fast ausschließlich privat genutzt. es kamen in den vergangenen 90 tagen nur 4 geldeingänge von insgesamt nicht mal 100 euro. Also warum Kündigung?

Crazyalex

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo @Crazyalex,

 

es ist die überwiegend private Nutzung erforderlich, da sich unser Angebot ausschließlich an Privatkunden richtet. 

 

Um dein Beispiel aufzugreifen: Wenn über das Konto überwiegend private Zahlungen abgewickelt werden (z. B. Einkäufe, Gehaltseingänge, Versicherungsbeiträge, etc.), dann ist alles fein. Und unerwünscht ist ein Kunde sowieso nie.

 

Viele Grüße

Mario


@ehemaliger Nutzer 

 

Vielen Dank für diese Rückmeldung!

 

Ich denke, dass diese kleine Erläuterung der Spielregeln deinerseits allgemein doch auch ein klein wenig weiterhilft.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

silkeb
Autor ★
12 Beiträge

"Zufrieden mit comdirect? Sag's uns auf Trustpilot!"

 

ja dort habe ich bereits meine unzufriedenheit mit euch abgegeben

Der Ehemalig

"Super" Antwort Mario, das sagt eigentlich alles.  Das war eigentlich schon eine berechtigte Frage da sich bestimmt so einige jetzt berechtigte Sorgen machen ob denen auch eine Kündigung ins Haus steht. Ebay lässt grüßen.

 

An alle Betroffenen. Ich war zunächst auch echt sauer nach fast 25 Jahren und am Ende einem Gebührenvolumen von ca. 3.000 EUR jährlich gekündigt zu werden.

Im Nachhinein bin ich der comdirect inzwischen dankbar. Man selbst ist ja ein Gewohnheitstier und bleibt bei der "eigenen" Bank auch wenn andere inzwischen preiswerter sind. Aufs Jahr hochgerechnet werde ich nun einige Hundert Euro sparen. 🙂

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @silkeb,

 

wie bereits gesagt, ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. Wir werden an dieser Stelle jetzt auch nicht mit dir spekulieren, was zur Kündigung geführt haben könnte.

 

Viele Grüße

Mario

silkeb
Autor ★
12 Beiträge

man kann natürlich tun, was erlaubt ist, aber man muss dann auch mit den Konsequenzen leben, zb eine negative Reputation zu erhalten. Kann man machen, ist aber selbstschädigend. 

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo @Necoro,

 

wie @Goliath74 bereits schrieb, weisen wir auf den Eröffnungsanträgen darauf hin. 

 

Viele Grüße

Mario


Hallo @ehemaliger Nutzer, das mag auf den Papierantrag zutreffen. Aber ich habe gerade zum zweiten Mal die Online-Antragsstrecke (bis vor das 'Antrag absenden') durchgeklickt - dort ist so ein Hinweis nicht untergebracht.

dg2210
Legende
7.012 Beiträge

@Necoro  schrieb:


 Was anderes wirst du aber nirgendwo erleben, sofern grundlose Kündigungen/Ablehnungen/... zugelassen sind: Gegen Gründe kann man vorgehen und klagen. Ohne solche fällt es unter Vertragsfreiheit.

 


ääh nein: Grundsätzlich lassen sich alle Kündigungen gerichtlich überprüfen; im Netz findet man Beispiele von Kunden, die sich gegen eine bankseitige Kündigung gewehrt und Recht (z.B. eine einstweilige Verfügung) bekommen haben.

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@Necoro  schrieb:


 Was anderes wirst du aber nirgendwo erleben, sofern grundlose Kündigungen/Ablehnungen/... zugelassen sind: Gegen Gründe kann man vorgehen und klagen. Ohne solche fällt es unter Vertragsfreiheit.

 


ääh nein: Grundsätzlich lassen sich alle Kündigungen gerichtlich überprüfen; im Netz findet man Beispiele von Kunden, die sich gegen eine bankseitige Kündigung gewehrt und Recht (z.B. eine einstweilige Verfügung) bekommen haben.


Auf welcher Grundlage denn? Der Bank ist ja nach AGB jederzeit die fristgerechte Kündigung möglich. Oder hält das BGB da interessantes bereit?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Necoro,

 

spätestens, wenn du den Antrag als PDF bekommst, siehst du die von mir angesprochene Angabe (siehe Screenshot).

 

Viele Grüße

Mario

 

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