am 26.02.2021 20:59
Hallo,
mein Konto wurde gestern gekündigt, gemerkt habe ich es weil die Karte im Supermarkt nicht mehr ging. In meiner Postbox fand ich eine Nachricht, meine Konto sei zum 5.5. gekündigt und meine Karten würden ab sofort nicht mehr nutzbar sein. Ein Grund wurde nicht genannt.
Die Hotline kennt auch keinen Grund und helfen konnte man mir auch nicht.
Leider konnte mir auch die Hotline nicht sagen wie ich jetzt an mein Geld komme. Überweisungen sind nicht mehr möglich. Ob Abbuchungen noch möglich sind wussten sie auch nicht.
Sehr unebfriedigend, Kündigung ok nicht schön, gerade ohne Grund aber sofortige Sperrung der Karten und der Überweisungen? No Go. Dann noch eine Hotline ohne Hilfe, jedoch freundlich.
Was kann ich jetzt tun um Geld zu überweisen? Bzw wie komme ich dran?
Grüße,
Daniel
PS: Bin seit >10 Jahren dort, Konto ist gedeckt und es gab bislang nie eine Rücklastschrift o.ä. Keine Ahnung warum man mich nicht mehr mag.
am 27.02.2021 15:29
Das ganze gehört dann in die Hände der staatlichen Strafverfolgung. Anzeige erstatten, wenn entsprechende Stellen Gefahr in Verzug festellen, sollen die dann gerne handeln dürfen - aber nicht einfach so! Oder eben mit Schadensersatzleistung, wenn sich dies als falsch herausstellt.
Wenn im Supermarkt ein Diebstahl vermutet oder entdeckt wird, darf das Personal auch keine eigenmächtige Taschenkontrolle durchführen. Da wird doch auch umgehend die Polizei geholt! Wenn man dann mit Gewalt zu Unrecht festgehalten wurde, gibt es Ärger.
27.02.2021 15:32 - bearbeitet 27.02.2021 15:46
27.02.2021 15:32 - bearbeitet 27.02.2021 15:46
@Kkm ab einer bestimmten Schwelle muss man eben nicht auf die Behörden warten. Du darfst ggfs. sogar jemanden festnehmen, §127 Abs. 1 Satz 1 StPO. Es scheint nur logisch, dass die Bank ab einer bestimmten Schwelle ebenfalls ohne Behörden tätig werden darf (und sollte).
Es fehlt Transparenz, effektive Kontrolle, Einspruchsmöglichkeiten, sowie Bestrafung der Bank bei (wiederholtem) Fehlverhalten.
am 27.02.2021 15:49
@ehemaliger Nutzer
Völlig richtig. Ich gehe aber davon aus, dass dieses Festhalten bei falschem Verdacht (in dem benannten Gesetzt steht „auf frischer Tat", nichts von bloßem Verdacht) auch rechtliche Konsequenzen hat. Gut, darauf beziehst du dich wohl mit „Bestrafung der Bank bei Fehlverhalten", dann wären wir uns einig.
Weiterhin denke ich an einen anderen Fall:
Es gibt auf Youtube ein Video vom SWR Marktcheck (das ist zugegebenermaßen oft aufgebläht und nimmt oft selbst leichtsinnige Kunden zu Unrecht in Schutz), da wird der Fall geschildert, wie eine Buchung, die von Betrügern freitagabends mit von der Kundin leichtsinnigerweise durchgegebenen TANS legitimiert wurde, am Wochenende nicht aufgehalten wurde, weil da halt niemand arbeitet. Technisch wäre es möglich gewesen und es lag mehr als ein bloßer Verdacht vor. Es ist schwer verständlich, wenn Banken andererseits so viel auf Verdacht melden müssen, hier aber die Hände in den Schoß legen und selbst Samstags notfallweise niemand erreichbar ist, der tätig werden kann. Das passt für mich einfach nicht zusammen.
am 27.02.2021 16:26
Wie kann eine Bank Geldwäsche erkennen? Welchen Aufwand bedeutet es?
Banken sind verpflichtet, das Verhalten der Kunden zum Zwecke der Überprüfung auf mögliche Hinweise auf Geldwäscheaktivitäten zu beobachten. Dies erfolgt mit Hilfe von speziellen Computerprogrammen. Hierzu werden die Kundentransaktionen auf länder-, kunden- oder transaktionsspezifische Risikofaktoren überprüft. Auffällige Transaktionen werden abhängig von ihrem jeweiligen Risiko einzeln überprüft. Erhärtet sich dabei ein Geldwäscheverdacht, wird dieser an die zuständigen Behörden gemeldet. Abhängig vom Einzelfall kann die Bank danach auch ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden beenden.
(https://bankenverband.de/themen/fragen-und-antworten-zum-thema-geldwaesche/)
am 27.02.2021 16:40
Ich fänd sehr beruhigend, wenn es allgemeine Infos zu solchen Aktionen von Bankseite her gäbe. Ansonsten gibt es nur diese "Einzelfälle" mit einseitigen Berichten und das alles hängt in der Luft und sorgt für Unruhe.
Das letzte Mal, dass so etwas in meinem Bekanntenkreis passiert ist (die Bekannte war nicht bei der comdirect, sondern einem Konkurrenten), stellte sich heraus, dass sie als Freiberuflerin ein Privatkonto genutzt hatte, was zu einer fristlosen Kündigung führte.
am 27.02.2021 17:58
Interessant wäre eine Statistik zu solchen "Fällen" von allen Banken.
am 27.02.2021 19:10
@ehemaliger Nutzer schrieb:@Kkm ab einer bestimmten Schwelle muss man eben nicht auf die Behörden warten. Du darfst ggfs. sogar jemanden festnehmen, §127 Abs. 1 Satz 1 StPO. Es scheint nur logisch, dass die Bank ab einer bestimmten Schwelle ebenfalls ohne Behörden tätig werden darf (und sollte).
Das scheint alles andere als logisch da die Identitätsfeststellung wohl kaum ein Problem darstellt und bei einer simplen Überweisung auch nicht von einer Gefahr für Leib und Leben auszugehen ist.
am 27.02.2021 19:41
Ich würde mich auch freuen wenn die Comdirect den Grund für meine Kündigung hier postet, vielleicht habe ich ja wirklich etwas getan was nicht in Ordnung war oder schien.
Unabhängig davon ist jedoch die sofortige Sperrung des Kontos ohne Info ein NO GO. Sowas erwartet man nicht von einer seriösen Bank, eine Mahnung, vernünftige Kündigung mit Frist etc ist alles ok, aber so?
Gerne darf sich also die Comdirect hier dazu äußern, würde mich wirklich freuen. Evtl auch sagen ob die Lastschriften noch gehen oder wie ich Daueraufträge kündige, falls diese noch ausgeführt werden. Aktuell werde ich wohl am Montag Geld überweisen ohne es zu wollen oder stoppen zu können....
am 27.02.2021 22:40
Selbst wenn die Sperrung aus wichtigen Gründen gerechtfertigt sein sollte - nur mal angenommen - verstehe ich nicht, warum nicht mal klar über den Zustand des Kontos Auskunft gegeben wird (z. B. über die Ausführung von Lastschriften und Daueraufträgen). Wäre doch das Mindeste.
27.02.2021 23:02 - bearbeitet 27.02.2021 23:04
Einen Hinweis auf den Grund der Sperrung sollte es schon geben.
Hier noch ein interessanter Artikel dazu:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kontosperre-unter-verweis-auf-das-geldwaeschegesetz_152491.html