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Konto auch für Nachlassverbindlichkeiten gesperrt - ist das rechtens?

Jürgen77
Autor ★
8 Beiträge

Ich habe eine bestehende Vollmacht für das Konto meiner Mutter bei der Comdirect und auch eine allgemeine Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten. Nachdem meine Mutter im Oktober verstorben ist, wurde mir folgendes wortwörtlich zugesichert: "Als Bevollmächtigter können Sie weiterhin mit Ihren Zugangsdaten auf das Konto zugreifen und haben volle Handlungsfähigkeit."
Inzwischen sind Nachlassverbindlichkeiten (Beerdigungskosten, etc.) entstanden und mit Verwunderung musste ich feststellen, dass ich keinerlei Überweisungen mehr tätigen kann. Nach Rückfrage wurde mir erklärt, dass mein Zugang gesperrt wurde, da ich in Österreich lebe (bin jedoch deutscher Staatsbürger) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigt wird, was aber andauert.
Dies scheint grundsätzlich korrekt zu sein, da die Bank ggf. in Bezug auf Erbschaftssteuer haftbar gemacht werden kann, wenn sie dies nicht tut.

 

Nachlassverbindlichkeiten sind jedoch von den Erben verpflichtend zu tragen (§ 1968 BGB), weshalb - soweit ich informiert bin - die dafür benötigen Gelder auch von der Bank freigegeben werden dürfen bzw. sogar müssen!


Die zuständige Dame vom Kundenservice weigert sich jedoch, selbst die eingereichte Rechnung vom Bestattungsunternehmen (ca. 4.000 EUR) direkt vom Nachlasskonto zu begleichen, weshalb ich nun das Geld anderweitig beschaffen muss. 
Alternativ wäre juristische Hilfe denkbar, was mir aber aufgrund der Kurzfristigkeit nichts nützt und ich in der Trauerphase nicht noch mehr unnötigen Trubel brauche...

Mich würde nun interessieren, ob andere Kunden ähnliche Erfahrung gemacht haben, oder ob es ihnen möglich war, zumindest die Nachlassverbindlichkeiten zu bedienen?  Ist die Sperrung für Nachlassverbindlichkeiten tatsächlich allgemeine Vorgabe bei comdirect, bzw. inwiefern ist hier mein Wohnsitz in Österreich relevant? In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer und alles andere ist in Deutschland (Staatsbürgerschaft, Konto, Bestatter, Friedhof, Rechnungsadresse meiner Schwester).
Für mich scheint dies nur ein Vorwand zu sein und ich frage mich, ob bzw. inwieweit die Rechtsabteilung in diese Thematik involviert ist?

Ich bin seit über 20 Jahren zufriedener Kunde der comdirect und daher umso mehr enttäuscht, diese Erfahrung des "Kundenservice" in so einer Phase zu machen..

16 ANTWORTEN

Cashcow
Experte ★
132 Beiträge

Nach meiner Kenntnis ist es so, wie Du es beschreibst. Eigentlich sollte die Bank die Bezahlung der Bestattungskosten ohne weiteres freigeben, egal wo die Erben ansässig sind.

tobiaskh
Experte ★
183 Beiträge

Liegt der Bank die Sterbeurkunde und ein Testament/Erbschein vor?

Ansonsten können von der Bank nur zur Lebzeiten des Kontoinhabers erteilte Aufträge weiter fortgeführt, etwa Lastschriften oder Daueraufträge.

Ich bin überzeugt, daß bei der comdirect kein Fehlverhalten vorliegt. Solche Nachlaßfälle sind bei Bank absoluter Standard - auch wenn hier der Schwierigkeitsgrad eines EU-Auslandes dabei ist.

Ggf. nochmal beim Kundenservice anrufen und ein anderer Mitarbeiter hat da vielleicht mehr Expertise. Am Besten tagsüber, wenn die Mitarbeiter der "Fachabteilungen" auch am Platz sind.

Jürgen77
Autor ★
8 Beiträge

Ja, die Sterbeurkunde hatte ich sofort nach Erhalt übermittelt, nach einem Testament/Erbschein wurde nie gefragt, könnte ich aber schicken.

Wie gesagt, ich verstehe wenn Überweisungen vom Konto weg grundsätzlich gesperrt werden, bevor nicht diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt wurde, aber speziell für Nachlassverbindlichkeiten bin ich überzeugt, dass die Bank diese Beträge freigeben muss. Zumindest bis zur Höhe der Erbfallkostenpauschale in Höhe von 10.300 EUR.
Es kann nicht sein, dass ich als Erbe einerseits verpflichtet bin, Nachlassverbindlichkeiten zu tragen und schlimmstenfalls noch einen Kredit dafür aufnehmen muss, während die Summe auf dem Nachlasskonto verfügbar ist, aber nicht freigegeben wird.

Die Anregung einen anderen Mitarbeiter mit mehr Expertise an die Strippe zu bekommen, werde ich aber beherzigen...

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @Jürgen77,

 

laut der eigenen Aussage von comdirect gilt eine einmal vom Kontoinhaber ausgestellte Konto/Depotvollmacht auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus. Dabei wird laut Hilfetext auch nicht zwischen In- und Ausländer bzw. zu in Österreich lebenden Deutschen unterschieden, siehe hier. Falls dieser Hilfetest der comdirect nicht den rechtlichen Gegebenheiten entsprechen sollte, stellt das ein echtes Problem dar, denn auch ich selber habe in dieser Annahme meiner Frau eine solche Konto/Depotvollmacht ausgesetllt. @SMTcomdirect, ich bitte dringend um Aufklärung.

 

Grüß paba

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

Hallo @Jürgen77,

 

erst einmal mein herzliches Beileid. Als wäre das Ableben deiner Mutter nicht schon schmerzhaft genug, muss man sich auch noch um allerlei Dinge kümmern, die genau jene Zeit und Energie benötigen, die man an sich zur Trauerbewältigung benötigen würde. Natürlich sollten meine Kollegen in solchen Situationen bestmöglich unterstützen und augenscheinlich ist hier etwas schiefgelaufen. Ich werde den Fall mal an den Fachbereich weiterleiten. Aus Ermangelung eines konkreten Einblicks in deine Daten, kann ich aber nur ganz allgemein nachfragen und meine Erkenntnisse hier an dich weitergeben. Aber mal schauen, was ich in diesem Fall herausfinden werde. 

 

Bitte habe ein wenig Geduld, da ich nicht weiß, ob ich heute noch eine Antwort erhalten werden. Aber ich kann dir versichern, dass ich mich darum kümmern werden. 

 

Viele Grüße

Christoph 

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@Jürgen77 

 

zuerst einmal mein Mitgefühl Dir und der Familie.

 

Zu Deiner Frage, ja die Vollmacht und die Sterbeurkunde reicht.

 

Ich/wir hatten das bei meiner Oma in Italien auch alles so,

dort haben wir mit der Vollmacht ca. 4 Monate lang alles geregelt.

 

Hoffe das dies Zeitnah für Dich zufriedenstellend geregelt wird.

 

Grüße

Daniel

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

Hallo @Jürgen77,

 

wie versprochen hier die Antwort aus der Fachabteilung. 

 

Tatsächlich ist die Sperre des Nachlasskontos korrekt. Das gilt tatsächlich auch für das gesamte Volumen. Das hängt damit zusammen da hier ein sogenannter "Auslandsbezug" vorliegt. Erst nach Eintreffen der Unbedenklichkeitsbestätigung des Finanzamts können wir das Konto freigeben. Läge dieser "Auslandsbezug" nicht vor, hätte man die Bestattungskosten über den Nachlass freigeben können. 

 

Ich weiß, dass ist nicht die Antwort, die du dir ggf. erhofft hattest. Aber ich/wir können es leider nicht ändern. Tut mir leid. 

 

Viele Grüße und alles Gute für dich und deine Familie. 

Christoph

alba96
Experte ★
232 Beiträge

Läge dieser "Auslandsbezug" nicht vor, hätte man die Bestattungskosten über den Nachlass freigeben können. 

Was genau ist damit gemeint? Dass man trotz der Vollmacht um Verfügungen einzeln mit Begründung "betteln" muß?

Oder kann man im Normalfall (also kein Steuerausländer) mit der über den Tod hinaus geltenden Vollmacht uneingeschränkt über das Konto verfügen?

Dafür ist sie ja schließlich da, oder?

 

Ich kenne es jedenfalls so; als Hinterbliebener habe ich vor kurzem Erfahrungen mit drei Banken gemacht: ich konnte ungehindert über meine persönlichen Zugangsdaten Rechnungen von den Konten begleichen und schließlich auch das Guthaben in voller Höhe abziehen.

Erst dann habe ich sie gekündigt.

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

Ich kann es wieder mal nicht verstehen, warum es bei der Codi anders ist als bei anderen.

 

Liegt es am Land, Österreich-Italien ? Kann ich mir nicht vorstellen.

Liegt es am Bankensytem, Filial-Direkt ?

 

Ich/wir hatten jedenfalls keinerlei Probleme, mit solch einer Angelegenheit,

was soll`s, sich hier darüber auszutauschen bringt wieder mal sowieso nichts.

 

Schönes Wochenende

Grüße

Daniel