am 30.05.2023 16:19
Hallo liebes Social Media Team,
mein Familienname hat sich aufgrund einer Scheidung amtlich geändert und habe wieder meinen Mädchennamen zurückerhalten.
Die erforderlichen Nachweise ( türk. Reisepass + deutsche Aufenthaltstitelkarte ) habe ich ihnen samt Namensänderungsformular per Post der Bank zukommen lassen.
Da bis heute ich immer noch mit meinem ehemaligen Namen bei Ihnen geführt werde und ich keine neuen Bankkarten mit meinem neuen Namen erhalten habe , habe ich die Kundenhotline angerufen.
Auf meine telefonische Anfrage erhielt ich die Antwort, dass mein Anliegen immer noch in Bearbeitung ist.
Wieso dauert das solange ?
Als letzten Ausweg sehe ich die Einschaltung des Verbraucherschutzes und bei der Bankaufsicht.
Ich hoffe daher um eine schnelle Bearbeitung meines Anliegens.
Vielen Dank
am 30.05.2023 17:29
@Mehtap schrieb:
Auf meine telefonische Anfrage erhielt ich die Antwort, dass mein Anliegen immer noch in Bearbeitung ist.
Wieso dauert das solange ?
Wie lange ist denn konkret „solange“ ?
Gibt es ein grundsätzliches Problem, das Konto bis zur Namensumstellung zu nutzen ?
am 30.05.2023 17:31
Gruß dich @Mehtap , sei herzlich willkommen hier in der Community!
Und da haben wir schon ein (weiteres) Problem. Das hier ist ein Forum zum Austausch, nicht der Weg zu deinem persönlichen Konto.
Ich kann dir nur empfehlen, nochmals die Mitarbeitern der Hotline zu bemühen und/oder dich schriftlich an die Bank zu wenden. Das geht am besten über deinen Bankaccount.
Verrätst du uns, wann du deine Unterlagen eingereicht hast?
Vielleicht hat das @SMT_Service eine bessere Idee?
am 30.05.2023 17:52
Hallo Antonia,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Verzweiflung lässt grüßen 🙂
Die Hotline habe ich heute schon angerufen, jedoch erhielt ich nur die Aussage, dass die Dokumente in Prüfung sind und das schon seit 1 Monat.
Denn die Dokumente habe ich schon am 04.05.23 per Post zugesandt.
Auch habe ich die Suchfunktion hier im Forum bemüht und habe viele Beiträge mit der gleichen Problematik gelesen. Scheint ein generelles Problem bei der comdirect zu sein, wenn eine Namensänderung vollzogen werden soll und amtliche Dokumente wie Reisepass oder Personalausweise nicht anerkannt werden.
Kann mir das @SMT_Service weiterhelfen ?
Vielen Dank.
Grüße von Mehtap
am 30.05.2023 18:11
Hallo @Mehtap
Wenn du das am 4.5.23 per Post geschickt hast, wird wohl noch etwas Geduld erforderlich sein, schätze ich.
Hoffe für dich, dass alles bald erledigt ist!
am 31.05.2023 06:40
am 31.05.2023 06:40
Du schreibst, Du hast einen Reisepass und Aufenhaltstitel mitgesendet. Hast Du dir das Formular mal genau angeschaut? Die benötigen keinen Resiepass oder Aufenthaltstitel, sondern eine amtliche Bescheinigung über die Namensänderung in form einer Urkunde. Das heißt, zum Formular benötigen die eine Bescheinigung der Namensänderung. Ohne diese Urkunde kann der Vorgang wohl nicht bearbeitet werden und erklärt warum es solange dauert.
am 31.05.2023 09:13
Hallo @Mehtap,
herzlich willkommen in unserer Community!
Wir bedauern, dass die Änderung deines Namens etwas länger dauert und bitten für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Aktuell kann es aufgrund einer Vielzahl an Aufträgen leider zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wie @ehemaliger Nutzer schon schrieb, ist eine Namensänderungsurkunde eigentlich für diese Vorgänge üblich, weshalb die Prüfung in deinem Fall wohl noch andauert. Wir bitten daher noch um etwas Geduld. Du kannst dein Konto in der Zeit wie gewohnt weiter nutzen.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 31.05.2023 10:57
Hallo Jan-Ove,
vielen Dank für deine Antwort.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
(NamÄndVwV)
Vom 11. August 1980
zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11.02.2014 (BAnz AT 18.02.2014 B2)
Fundstelle: BAnz. 1980 Nr. 26
Nach § 13 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:
Erster Teil
Änderung von Familiennamen
Erster Abschnitt
Anwendungsbereich des Gesetzes
1.
Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht).
Da ich türkische Staatsbürgerin bin und die Änderung mittels eines amtlichen Dokumentes namens Reisepass und aktuellem deutschen Aufenthaltskarte nachgewiesen habe, frage ich mich und auch viele Forenmitglieder vor mir, wie und wo ich eine Namensänderungsurkunde erhalten soll ????? Haben Sie einen Vorschlag ?
Das Bürgeramt stellt mir keine aus !
Laut Geldwäschegetzt §12
(1) Die Überprüfung der nach § 11 Absatz 4 erhobenen Angaben zum Vertragspartner und gegebenenfalls für diesen auftretende Personen hat bei natürlichen Personen zu erfolgen anhand
1.
2.
am 31.05.2023 11:30
Hallo @Mehtap,
ich habe nicht geschrieben, dass eine Namensänderung ausschließlich mit einer Namensänderungsurkunde erfolgen kann. Ich habe dich nur darüber aufgeklärt, dass die Prüfung in einem solchen Fall etwas länger dauern kann.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 31.05.2023 19:24
@Mehtap schrieb:Das Bürgeramt stellt mir keine aus !
Das "Bürgeramt" ist gemäß § 46 PStV verpflichtet eine solche Bescheinigung auszustellen.