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Keine Namensänderung trotz postialischer Zusendung von amtlichen Dokumenten+Namensänderungsformular

Mehtap
Autor
4 Beiträge

Hallo liebes Social Media Team,

 

mein Familienname hat sich aufgrund einer Scheidung amtlich geändert und habe wieder meinen Mädchennamen zurückerhalten.

 

Die erforderlichen Nachweise ( türk. Reisepass + deutsche Aufenthaltstitelkarte ) habe ich ihnen samt Namensänderungsformular per Post der Bank zukommen lassen.

 

Da bis heute ich immer noch mit meinem ehemaligen Namen bei Ihnen geführt werde und ich keine neuen Bankkarten mit meinem neuen Namen erhalten habe , habe ich die Kundenhotline angerufen.

 

 

Auf meine telefonische Anfrage erhielt ich die Antwort, dass mein Anliegen immer noch in Bearbeitung ist.

 

Wieso dauert das solange ? 

 

Als letzten Ausweg sehe ich die Einschaltung des Verbraucherschutzes und bei der Bankaufsicht.

 

Ich hoffe daher um eine schnelle Bearbeitung meines Anliegens.

 

Vielen Dank

11 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Mehtap  schrieb:

 

Auf meine telefonische Anfrage erhielt ich die Antwort, dass mein Anliegen immer noch in Bearbeitung ist.

 

Wieso dauert das solange ? 

 

 


Wie lange ist denn konkret „solange“ ?

Gibt es ein grundsätzliches Problem, das Konto bis zur Namensumstellung zu nutzen ?

 

 

 

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

Gruß dich @Mehtap , sei herzlich willkommen hier in der Community!

 

Und da haben wir schon ein (weiteres) Problem. Das hier ist ein Forum zum Austausch, nicht der Weg zu deinem persönlichen Konto.

Ich kann dir nur empfehlen, nochmals die Mitarbeitern der Hotline zu bemühen und/oder dich schriftlich an die Bank zu wenden. Das geht am besten über deinen Bankaccount.

 

Verrätst du uns, wann du deine Unterlagen eingereicht hast?

 

Vielleicht hat das @SMT_Service eine bessere Idee?

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

Mehtap
Autor
4 Beiträge

Hallo Antonia,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Die Verzweiflung lässt grüßen 🙂

 

Die Hotline habe ich heute schon angerufen, jedoch erhielt ich nur die Aussage, dass die Dokumente in Prüfung sind und das schon seit 1 Monat.

 

Denn die Dokumente habe ich schon am 04.05.23 per Post zugesandt.

 

Auch habe ich die Suchfunktion hier im Forum bemüht und habe viele Beiträge mit der gleichen Problematik gelesen. Scheint ein generelles Problem bei der comdirect zu sein, wenn eine Namensänderung vollzogen werden soll und amtliche Dokumente wie Reisepass oder Personalausweise nicht anerkannt werden.

 

Kann mir das @SMT_Service weiterhelfen ?

 

Vielen Dank.

 

Grüße von Mehtap

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

Hallo @Mehtap 

 

Wenn du das am 4.5.23 per Post geschickt hast, wird wohl noch etwas Geduld erforderlich sein, schätze ich.

 

Hoffe für dich, dass alles bald erledigt ist!

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Du schreibst, Du hast einen Reisepass und Aufenhaltstitel mitgesendet. Hast Du dir das Formular mal genau angeschaut? Die benötigen keinen Resiepass oder Aufenthaltstitel, sondern eine amtliche Bescheinigung über die Namensänderung in form einer Urkunde. Das heißt, zum Formular benötigen die eine Bescheinigung der Namensänderung. Ohne diese Urkunde kann der Vorgang wohl nicht bearbeitet werden und erklärt warum es solange dauert.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Mehtap

 

herzlich willkommen in unserer Community!

 

Wir bedauern, dass die Änderung deines Namens etwas länger dauert und bitten für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Aktuell kann es aufgrund einer Vielzahl an Aufträgen leider zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wie @ehemaliger Nutzer schon schrieb, ist eine Namensänderungsurkunde eigentlich für diese Vorgänge üblich, weshalb die Prüfung in deinem Fall wohl noch andauert. Wir bitten daher noch um etwas Geduld. Du kannst dein Konto in der Zeit wie gewohnt weiter nutzen. 

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Mehtap

Hallo Jan-Ove,

 

vielen Dank für deine Antwort.

 

 

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
(NamÄndVwV)

Vom 11. August 1980

zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11.02.2014 (BAnz AT 18.02.2014 B2)



Fundstelle: BAnz. 1980 Nr. 26



Nach § 13 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:



Erster Teil
Änderung von Familiennamen



Erster Abschnitt
Anwendungsbereich des Gesetzes



1.



Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht).

 

Da ich türkische Staatsbürgerin bin und die Änderung mittels eines amtlichen Dokumentes namens Reisepass und aktuellem deutschen Aufenthaltskarte nachgewiesen habe, frage ich mich und auch viele Forenmitglieder vor mir, wie und wo ich eine Namensänderungsurkunde erhalten soll ????? Haben Sie einen Vorschlag ?

 

Das Bürgeramt stellt mir keine aus !

 

Laut Geldwäschegetzt §12

 

(1) Die Überprüfung der nach § 11 Absatz 4 erhobenen Angaben zum Vertragspartner und gegebenenfalls für diesen auftretende Personen hat bei natürlichen Personen zu erfolgen anhand

 

1.

eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,

2.

eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes
 
Setzt sich die Comdirect Bank über die Bundesgesetze hinweg und führt eigene Gesetze ein ?????
 
 
 
Grüße von Mehtap

 

 

 

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Mehtap

 

ich habe nicht geschrieben, dass eine Namensänderung ausschließlich mit einer Namensänderungsurkunde erfolgen kann. Ich habe dich nur darüber aufgeklärt, dass die Prüfung in einem solchen Fall etwas länger dauern kann. 

 

Beste Grüße

Jan-Ove

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@Mehtap  schrieb:

Das Bürgeramt stellt mir keine aus !


Das "Bürgeramt" ist gemäß § 46 PStV verpflichtet eine solche Bescheinigung auszustellen.