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Keine Antwort auf Umsatzreklamation :-(

deckers
Autor ★
5 Beiträge

Meine Tochter ist auf einen (gut gemachten) Fake Shop hereingefallen, der die Bücher und Spiele eines Schweizer Verlages anbot - unter dem Logo des Verlags, mit Originalbildern etc.

Die "Bezahlung" ihrer Bestellung erfolgte mittels der von der comdirect ausgegebenen Visa Debitkarte. Allerdings wurden ihr - trotz nur genau einer Autorisierung - gleich zwei unterschiedliche Beträge zugunsten desselben Empfängerkontos (in China) abgebucht, insgesamt knapp 170 €.
Die Kartensperrung erfolgte über die comdirect Hotline noch am gleichen Tag, bzgl. der Umsatzstornierung gab die Hotline an, diese sei erst möglich, wenn die Umsätze im Konto nicht mehr als "offen" aufgeführt seien. Dann ginge das entweder per Button oder sonst mittels schriftlicher Eingabe an info@comdirect.de.
Button gab's nicht, die schriftliche Umsatzreklamation sandte meiner Tochter am 17.09.23 ein, am 06.10.23 reichte sie dann das Aktenzeichen der Strafanzeige nach.
Auf keines der Schreiben gab es eine Antwort.

In den FAQ unter https://kunde.comdirect.de/faq/umsatzreklamation gibt's keine Hinweise darauf, wie bei der Visa Debitkarte eine Umsatzreklamation aussieht. Erst in den AGB findet man den Hinweis, dass nach Autorisierung keine Rückbuchung möglich ist - aber wieso behauptet die Hotline das Gegenteil? Wieso verschweigt die comdirect das in den FAQ, obwohl das ja eine extrem wichtige Information ist (ich werde meine Internet-Zahlungen dann wohl besser nur noch mit einer Visa Kreditkarte erledigen)?

Und vor allem: Weshalb stellt sich die comdirect tot und sendet - abgesehen von automatischen Eingangsbestätigungen - fünf Wochen lang keine Antwort, die wenigstens auf irgendeine Form der Bearbeitung schließen lässt?

Ist das bei der comdirect normal? @SMT_Jan-Ove - was macht meine Tochter hier falsch?

13 ANTWORTEN

deckers
Autor ★
5 Beiträge

Danke @SMT_Jan-Ove

 

du bist der erste comdirect-Mitarbeitende, der erkennbar reagiert. Heute erneut Anruf beim Kundenservice - der erste Mitarbeiter sagte, dass die Angelegenheit noch gar nicht in der Bearbeitung sei, ein zweiter nach einiger Zeit in der Warteschleife, dass es nun bearbeitet werde und bald eine Antwort geben würde.

 

Du kannst sicherlich nichts dafür - aber das hier ist ein starkes Stück. 

 

Gruß

Joachim

 

alba96
Experte
95 Beiträge


@deckers  schrieb:

Hallo @alba96 und @Silver_Wolf ,

 

Bei Visa gibt es das Chargeback-Verfahren - ob das hier zur Anwendung kommen kann, oder nicht, wissen wir nicht, weil die Bank ja nicht antwortet. Technisch ist eine Visa Kartenbelastung (sowohl Debit als auch Kredit) m.W. eher mit einer Lastschrift als mit einer Überweisung mit TAN zu vergleichen.

Diese Meinung teile ich nicht, ich bin eher der Auffassung dass durch die 2FA der Transaktion aktiv und explizit zugestimmt wurde, und sie dadurch final ist.

Daher würde ich sie eher mit einer Überweisung und nicht mit einer Lastschrift zu vergleichen.

Aber das ist nur meine unfundierte Meinung; Du hast Recht das die Bank hier Stellung beziehen muß und diese auch Begründet.

Dass so ein Standardvorgang Monate dauert, ist erbärmlich.

 


Die Abbuchungen waren übrigens von leicht unterschiedlicher Höhe - jede lag knapp unter dem im Shop zuvor ausgewiesenen Preis.  

 

Das finde ich ja extrem interessant. Ich dachte eigentlich, dass ich mit den Popups meiner Kreditkarten App _genau_ die eine Transaktion mit _genau_ dem angefragten Betrag autorisiere, und nicht eine irgendeine beliebige Summe und Anzahl von Abbuchungen.

Ich denke auch, dass es genau so sein sollte.

Genau genommen habt ihr also die konkreten Abbuchungen gar nicht autorisiert.

Viel Glück.

 

 

 

 

 

 

deckers
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5 Beiträge

@alba96  schrieb:

Ich sehe das wie @Silver_Wolf : Wer sich übervorteilen lässt und eine Zahlung explizit per 2FA freigibt, hat meiner Ansicht nach nichts von der Bank zu erwarten


Das sehe ich übrigens entschieden anders: WENN die Bank klar darauf hinweisen würde, wäre das sicherlich korrekt. Und wenn sie das täte, wäre dieses Zahlungsmittel für Geschäfte im Internet auch quasi tot - Paypal und Kreditkarten sind dann die erste Wahl, denn da bekommt man bei Betrügereien relativ einfach sein Geld zurück. Dann sollte die Bank aber auch klar kommunizieren, dass Visa Debit bei ihr einer Überweisung gleichkommt - das macht sie aber m.E. nicht.

 

„Wer sich übervorteilen lässt“ klingt für mich so, als sähest du hier eine ernsthafte Verantwortung des betrogenen Käufers. Wenn ein Fake Shop mit Original-Logo des Herstellers, mit Original-Artikelbeschreibungen und -fotos des Herstellers, mit durchgestrichenen Original-Preisen des Herstellers und wenig Rabatt, aber mit französischer Seite und unter dem Namen <hersteller>-fr.com auftritt, ist das nun wirklich nicht so leicht zu erkennen… und als die Bestellbestätigung aus China kam und die Abbuchung dorthin ging, war‘s ja zu spät.

 

alba96
Experte
95 Beiträge

„Wer sich übervorteilen lässt“ klingt für mich so, als sähest du hier eine ernsthafte Verantwortung des betrogenen Käufers. Wenn ein Fake Shop mit Original-Logo des Herstellers, mit Original-Artikelbeschreibungen und -fotos des Herstellers, mit durchgestrichenen Original-Preisen des Herstellers und wenig Rabatt, aber mit französischer Seite und unter dem Namen <hersteller>-fr.com auftritt, ist das nun wirklich nicht so leicht zu erkennen… und als die Bestellbestätigung aus China kam und die Abbuchung dorthin ging, war‘s ja zu spät.

 

Ja, man kann meine Formulierung als Nachtreten auffassen. So habe ich das nicht gemeint, tut mir leid.

Verantworlich ist der Betrüger, nicht der Betrogene, das ist klar. Aber eben auch nicht die Bank - warum sollte also sie den Schaden tragen?

 

Das Kredit- oder Debitkarten den Kunden bei jeder Betrügerei entschädigen wäre mir neu.

Wenn meine Kartendaten mißbraucht werden und es klar ist, dass ich an dem Vorgang nicht mitgewirkt habe, dann ja.

Aber wenn ich willentlich bezahle und erst im Nachgang merke dass das ein Fehler war, sehe ich (ausser Kulanz) da keinen Grund.

Das ist ein Alleinstellungsmerkmal von PayPal.