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Kein Zugang zum Depot meines 18 jährigen

Frustatie
Autor ★
9 Beiträge

Hallo,

kann mir hier jemand helfen ? Wir versuchen seit einem Jahr die Zugangsdaten für das Depot meines Sohnes , der volljährig geworden ist zu bekommen. Ich habe eine Vollmacht, aber keiner gibt mir Auskunft. Unzählige Telefonate und alle Dokument sind eingereicht, aber es passiert einfach nichts. Ich weiß mir keinen Rat mehr. Kann man sich beschweren irgendwo. Die Mitarbeiter können nie Auskunft ohne die richtigen Zugangsdaten geben ( die wir ja gar nicht haben ). Und sagen wie haben geschrieben, was sie aber nicht haben.. wo ist der Fehler ? Wer hat ähnlich Erfahrungen ? Vielen Dank

68 ANTWORTEN

You-Know-Who
Autor ★
5 Beiträge



Bei dem Marktbegleiter aus NL ging die Sache innerhalb einer Woche über die Bühne. 

Mit 'die Sache' meinst du Kontoeröffnung oder Umstellung Minderjährigen-Konto auf Erwachsenen-Konto?


Die Umstellung auf das Erwachsenen-Konto. (In dem Fall ein Depot mit Extrakonto)

tlaloc
Autor ★★★
41 Beiträge

@Marten68  schrieb:

 

 

Frage an die Community:

Werden denn von den Eltern  beauftragte Sparpläne mit Volljährigkeit des Kindes automatisch gelöscht? Müsste ja so sein.

 


Hallo,

 

die Sparpläne werden nicht gelöscht, sie laufen einfach weiter.

 

lg

 

tlaloc

 

PS: bisher wurden 2 Juniordepots problemlos zu Erwachsenendepots umgewandet. Zuletzt im August 2025. Hat von der Rücksendung der Unterlagen bis zur Freischaltung (inkl. meiner Vollmacht) etwa 10 Tage gedauert.

 

 

You-Know-Who
Autor ★
5 Beiträge

Ich möchte gerne ein Update in der Sache geben:

Im Versuche das Girokonto seiner eigentlichen Verwendung zuzuführen, habe ich mich, mit meinen immer noch gültigen Vollmachtsdaten Samstags an die Hotline gewand. Bei der Frage welches Thema habe ich "Volljährigkeit" genannt und wurde innerhalb 1 Minute weitergeleitet. Die Dame erkläre mir das alles mit dem Konto okay ist und ich auch weiterhin die Vollmacht auf das Konto habe (Wurde so auch im Formular gewünscht).

Weiterhin sagte sie das keineswegs neue Zugangsdaten an das Kind geschickt werden, die ursprünglich vergebenen wären weiterhin gültig. Nach Studium der Unterlagen von Kind und mir, wird auch nirgendwo erklärt daß neue Zugangsdaten verschickt werden.

Anscheinend bin ich da von einer anderen Sachlage ausgegangen oder es gibt einen Unterschied zwischen Depot und Girokonto...

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

@Fix1  schrieb:

[...]

Uuups! Wohl unser Fehler. Aber nicht alleine. Wir haben nämlich dann gemerkt, dass das betreffende ausfüllbare PDF-Dokument "etwas nachlässig" programmiert ist: Wenn man nämlich erst oben anhakt, dass man keine weitere Staatsangehörigkeit hat, und dann unten anhakt, dass der Wohnsitz in den letzten beiden Jahren nicht gewechselt hat, verschwindet der obere Haken zur Staatsangehörigkeit wieder. 😞

 

Also Formular noch einmal ausdrucken, noch einmal Brief frankieren und noch einmal ab zur Scheckenpost damit. Nicht schlimm, aber etwas nervig. Könnt ihr da bitte mal die Fachabteilung darauf hinweisen, liebes @SMTcomdirect

 

Es geht um dieses Formular:

https://www.comdirect.de/cms/docs/cori8632.pdf

 

[...]


Ich versuche noch einmal, @SMTcomdirect ins Boot zu holen. Danke!

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

Hallo @Fix1,

 

sorry für die verspätete Antwort. Das Verhalten der PDF ist wirklich seltsam. Ich lass es prüfen und ich melde mich, wenn ich ein Update habe. Und...schon mal "Sorry" für die Umständen. Das wist wirklich ärgerlich. 

 

VG

Christoph

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

😲😐😬

Lars123
Experte ★★
392 Beiträge

@tlaloc  schrieb:

@Marten68  schrieb:

 

 

Frage an die Community:

Werden denn von den Eltern  beauftragte Sparpläne mit Volljährigkeit des Kindes automatisch gelöscht? Müsste ja so sein.

 


Hallo,

 

die Sparpläne werden nicht gelöscht, sie laufen einfach weiter.

 

lg

 

tlaloc

 

PS: bisher wurden 2 Juniordepots problemlos zu Erwachsenendepots umgewandet. Zuletzt im August 2025. Hat von der Rücksendung der Unterlagen bis zur Freischaltung (inkl. meiner Vollmacht) etwa 10 Tage gedauert.

 

 


Dass die Sparpläne weiter laufen, ist wohl so. Streng genommen etwas eigentümlich, weil derjenige, der jetzt formal über das Depot verfügen kann, selber nie den Auftrag für den Sparplan gegeben hat (auf das Depot scheinen Minderjährige grundsätzlich keinen Zugang haben zu dürfen, im Gegensatz zum Giro) und derjenige, der den Auftrag gegeben hat, jetzt keine Verfügung mehr über das Depot hat. Wo die comdirect doch sonst immer 150% ist bei allem regulatorischen und co....

 

 

Fürs JuniorGiro: Wichtiger Hinweis scheint mir noch zu sein, dass zumindest noch vor ein paar Jahren die Girocard kostenlos dabei war beim JuniorGiro. Beim Übergang auf das "erwachsene" Giro wird die einfach kostenpflichtig entsprechend den aktuellen Konto-Regeln. Das ließe sich nur durch rechtzeitiges Kündigen der Karte vermeiden.

Old_Digger
Experte
120 Beiträge

Dass die Sparpläne weiter laufen, ist wohl so. Streng genommen etwas eigentümlich, weil derjenige, der jetzt formal über das Depot verfügen kann, selber nie den Auftrag für den Sparplan gegeben hat (auf das Depot scheinen Minderjährige grundsätzlich keinen Zugang haben zu dürfen, im Gegensatz zum Giro) und derjenige, der den Auftrag gegeben hat, jetzt keine Verfügung mehr über das Depot hat. Wo die comdirect doch sonst immer 150% ist bei allem regulatorischen und co....

Das ist nicht eigentümlich. Die Eltern haben den Sparplan ursprünglich als gesetzliche Vertreter im Namen des Minderjährigen abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Minderjährige selbst verpflichtet worden ist (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB). Dass die gesetzliche Vertretung später infolge Eintritts der Volljährigkeit entfällt, macht das ursprünglich mit Vertretungsmacht wirksam abgeschlossene Geschäft nicht unwirksam. 

 

Stell Dir z.B. vor, die Eltern hätten im Namen des Minderjährigen ein Zimmer in einem Wohnheim für Auszubildende gemietet. Wäre es dann richtig, der Mietvertrag würde enden, nur weil er volljährig geworden ist?

Marten68
Experte
92 Beiträge

Der §164 Abs. 1 S. 1 BGB gilt da nur eingeschränkt, da der Minderjährige nicht alle Verträge selbst abschließen dürfen.

So muss man z.B. bei Übertragungen (auch innerfamiliär) von Immobilen oder Betriebsvermögen ganz oft das Familiengericht anrufen die dann einen Ergängzungspfleger beruft. Dieses prüft dann ob das Rechtsgerschäft nur "vorteilhaft" für den noch nicht voll geschäftsfähigen Minderjährigen ist und genehmigt oder eben nicht. Es gilt allgemein für alle Verträge die "unvorteilhaft" bezüglich des Vermögens der Minderjährigen ist.  Der §164 gilt also nur für Rechtsgerschäfte die ansich schon für den Vollmachtsgeber rechtmäßig waren.

 

Ob nun die Bank den Sparplan stoppen muss weiß ich nicht, wenn jedoch während der Zeitspanne der Übertragung auf den Minderjährigen irgendwelche Käufe (die dann z.B. zum Totalverlust führen würden) von der Bank oder den Eltern Schadensersatz auslöst weiß ich nicht.

Ich glaube nicht dass ein Minderjähriger auf seinen Namen ohne die erlaubnis seiner Eltern z.B. einen ETF besparen dürfte.

 

Die Bank sollte sich aber auch schon aus Selbstschutz tatsächlich beeilen ein Übertrag vom Kinder aufs Erwachsenenkoto so schnell wie möglich durchzuführen. Ich als Bank würde nach dem 18. Lebensjahr bis zur Zeitpunkt des vollen Zugriffs auf das Konto jegliche Sparpläne pausieren.

Eigentlich müssten das die Eltern vorher machen oder zumindestens mit dem 18 jährigen kurz vor Volljährigkeit absprechen.

 

Old_Digger
Experte
120 Beiträge

Das ist juristisch ein bisschen schief, weil verschiedene Aspekte in einen Topf geworfen werden, die man gedanklich sauber auseinander halten muss. 

 

1. 

Der § 164 Abs. 1 S. 1 BGB lautet: 

"Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen." 

 

Geregelt wird damit die Rechtswirkung einer wirksamen Stellvertretung. Nicht geregelt ist darin der Umfang der Vertretungsmacht. 

Deswegen gilt § 164 Abs. 1 S. 1 BGB uneingeschränkt für sämtliche wirksamen Vertretergeschäfte (und das im Regelungsgehalt unverändert schon seit dem 01.01.1900).

 

2.
Der Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht der Eltern ergibt sich aus den Vorschriften über die elterliche Sorge. Das sind die §§ 1626 ff. BGB. Hier ist es in der Tat so, dass die Eltern für einige Geschäfte eine familienrechtliche Genehmigung brauchen. Das ist beispielweise in § 1643 BGB geregelt, der auf § 1821 und einige Unterpunkte des § 1822 BGB verweist. Das betrifft aber nicht alle Geschäfte, die für einen Minderjährigen rechtlich nachteilig sein können. Mir ist keine Vorschrift geläufig, nach der die Eltern einer familienrechtlichen Genehmigung bedürfen, wenn sie im Namen des Kindes einen Sparplan für ein auf den Namen des Kindes lautendes Depot abschließen möchten, wenn dieser jederzeit kündbar ist. Das ist m. E. von der allgemeinen elterlichen Vermögenssorge gedeckt. (Wer da mehr weiß als ich, mag hier gern die Vorschrift posten, aus der sich etwas anderes ergibt). 

 

3. 
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger selbst wirksam Geschäfte abschließen (z. B. im Rahmen der §§ 107, 110 BGB). Dann liegt aber kein Fall der Stellvertretung vor, weil der Minderjährige selbst handelt.