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Jahressteuerbescheinigung 2021

1.375 ANTWORTEN

AlexP82
Experte ★
205 Beiträge

1. seit wann droht mir ein übel wenn ich die Rechnung zahle?

2. nervt mein Vermieter oder Stromanbieter mich nicht täglich!

3. Könnte ich die Miete reduzieren, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt, kann ich bei der Bank nicht.

4. dürfen Verträge nicht ohne weiteres einseitig geändert werden.

5. wenn dein Arbeitgeber täglich bei dir vorbei kommt. dir den neuen Vertrag vor das Gesicht knallt und dich "bittet" gefälligst den neuen Vertrag, natürlich zu schlechteren Konditionen für dich, zu unterschreiben ansonsten dir gekündigt wird.

und zu guter Letzt: Wenn dein Arbeitgeber dir seit 5 Monaten kein Geld mehr überweist darfst du zwar erbost sein, aber schön ruhig die Füße stillhalten, weil er ja daran arbeitet dir dein Geld zu überweisen????

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

@SMT_Jessica  schrieb:

 

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für natürliche Personen im Veranlagungszeitraum 2021 wurden mit Schreiben des BMF vom 23.06.2022 verlängert auf den 31.10.2022 (ohne Steuerberater) und 31.08.2023 (mit Steuerberater). Eine Beantragung durch den Steuerpflichtigen ist nicht erforderlich.


Leider verliert CoDi anscheinend dabei aus den Augen, dass es einige Kunden gibt, die die JStB zum Einkommensnachweis bei ihrer KK benötigen. Alternativ wäre dazu auch der EStBescheid möglich, für den dummerweise aber die JStB vonnöten ist (insbes. wenn sich daraus Erstattungen ergeben).

Was passiert ohne diesen (offiziellen) Einkommensnachweis? Die KK legt dann üblicherweise (wie sollte sie auch anders) den Höchstsatz zur Berechnung des KK Beitrags an.  Übernimmt CoDi hierfür den Differenzbetrag?

 

CoDi verweist hier allerdings bereits jetzt auf Ende Oktober mit Empfehlung einer Fristverlängerung beim FA. Dagegen wäre ja der August letzten Jahres mit der Lieferung der 2020er geradezu fristgerecht gewesen.

 

Im Juli 21 verkündete CBK den sofortigen Stopp der Auslagerung an HSBC. Fast ein Jahr später gibt es offenbar noch immer unlösbare IT Probleme, da ja mehr (Wo)MenPower lt. eurer Aussage nichts beschleunigen würde.

 

Ich sehe mich schon genötigt, meine JStB selbst zu erstellen, da das Formular ja sowieso eine Kopie, maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig ist. 

Florian0711
Autor ★★
15 Beiträge

Ich finde eben vorallem die fehlende Ehrlichkeit und Transparenz ein Problem. Warum wurden mir vom Kundendienst immer Daten genannt die nicht eingehalten wurden. Warum bekommen wir keine verlässlichen Informationen zur Situation in unsere Postbox?

 

Eine offizielle Stellungnahme zu diesem Fiasko sucht man vergeblich.

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Ich versuche das mal mit etwas Distanz zu betrachten:

1. Die Leistung was die Comdirect hier bzgl. der Jahresbescheinigung aber und insbesondere bzgl. der damit verbundenen Kommunikation abliefert ist als sehr schlecht zu bewerten.

2. Einige Communauten schaffen es trotzdem das noch deutlich zu unterbieten....

 

Könnten wir bitte zu einer sachlichen Diskussion zurück kommen?!

Kritik an der Bank kann und muss erlaubt sein. Aber bitte sachlich und fundiert.

 

Danke.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

AlexP82
Experte ★
205 Beiträge

Gerne! dann nenn mir mal was von meinen aussagen nicht fundiert ist?

 

Ach übrigens gerade von der CoDi mal wieder folgende Aussage, auf die bitte nach einem bindenden Termin für die JStB. bekommen.

 

"Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur Jahressteuerbescheinigung.

Wir können Ihnen derzeit kein genaues Datum nennen, wir bitten noch um etwas Geduld.

 

Herr xxx, wir wünschen Ihnen einen schönen Tag."

 

Sorry, aber was soll das? Dieses "wir bitten noch um etwas Geduld" zieht sich seit MONATEN. Ich habe keine Geduld mehr.

Ich möchte mal sehen wie schnell die CoDI sich meldet sollte ich die AGBs nicht zum ersten unterschreiben. Habe ich dann auch noch mal MONATE zeit mich zu entscheiden und bitte die CoDI um Geduld?

loishulot
Autor ★
4 Beiträge

Nochmal zu den Steuerterminen. Für alle Selbständigen ist der UmSt.-Termin am 31.07 entscheident. Und das ist schon der Coronaverschobene. Es ist eigentlich nicht möglich, den ohne die ESt.-Erklärung zu machen.

Ralf G
Autor ★★
31 Beiträge

Bisher kann ich keine Beleidigungen oder Unsachlichkeiten erkennen, auch wenn Alex das ein oder andere überspitzt, hat er doch vollkommen Recht. 

 

Ich erwarte eine Steuerrückzahlung im 5 stelligen Bereich und kann meine Steuererklärung nicht abschließen, weil mir der Bescheid fehlt. Wer zahlt mir den Ausfall ?

 

Würde Comdirect wenigstens mit der Wahrheit rausrücken, dann könnte man zumindest ein gewisses Verständnis aufbringen, aber so ist das ein amateurhaftes Verhalten, das abgestraft gehört.

 

Ich werde mein Depot sukzessive auflösen.

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@AlexP82  schrieb:

Gerne! dann nenn mir mal was von meinen aussagen nicht fundiert ist?


Alle 😉

 


@AlexP82  schrieb:

2. nervt mein Vermieter oder Stromanbieter mich nicht täglich!


Wie ein Blick in den von Dir selbst zitierten Paraphen beweist, wird der Tatbestand der Nötigung (darum ging es nämlich in meinem von Dir kritisierten Gegenbeispiel) durch die Drohung als solches erfüllt. Einmalig reicht, ob täglich oder nicht spielt keine Rolle. Ebenso ist die Frage was jemand als "nervend" empfindet nciht erheblich.

 

Außerdem: Falls Du die Rechnung des Stromanbieters nicht zahlst (nochmal sicherheitshalber: das war mein von Dir kritisiertes Beispiel) und trotzdem jeden Tag dort anrufst (analog zu Deinen Logins bei der comdirect), dann wirst Du vermutlich auch täglich auf die Rückstände angesprochen.

 


@AlexP82  schrieb:

3. Könnte ich die Miete reduzieren, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt, kann ich bei der Bank nicht.


Du kannst bei allen Leistungen jederzeit die Zahlung verweigern. Da bildet Dein Mietverhältnis ebensowenig eine Ausnahme wie Dein Stromliefervertrag oder Deine Bank.

Ggf. wäre durch ein Gericht zu klären ob Deine Zalungsverweigerung oder -minderung begründet war oder nicht. Gibt Dir der Richter Recht, dann ist alles gut. Andernfalls fliegst Du wahrscheinlich raus.

 

Außerdem: Wo kommt die comdirect Ihren Pflichten (!) nicht nach? Aus zitierten Antworten der Bafin konnte man bereits mehrfach rauslesen, dass es keine offizielle Frist gibt bis zu der die JStB vorliegen muss.

 

 


@AlexP82  schrieb:

4. dürfen Verträge nicht ohne weiteres einseitig geändert werden.


Werden sie nicht. Gerade deswegen wirst Du ja dauernd um Zustimmung gefragt (siehe Punkt 2).

 


@AlexP82  schrieb:

5. wenn dein Arbeitgeber täglich bei dir vorbei kommt. dir den neuen Vertrag vor das Gesicht knallt und dich "bittet" gefälligst den neuen Vertrag, natürlich zu schlechteren Konditionen für dich, zu unterschreiben ansonsten dir gekündigt wird.


Arbeitsrecht ist (wie auch beispielsweise Mietrecht) ein Sonderfall dahingehend, dass Kündigungen deutlich schwieriger sind als im normalen Vertragsrecht.

Wenn aber Dein Stromanbieter die Preise erhöht und Du nicht zustimmst, was passiert dann? Eben!

 


@AlexP82  schrieb:

und zu guter Letzt: Wenn dein Arbeitgeber dir seit 5 Monaten kein Geld mehr überweist darfst du zwar erbost sein, aber schön ruhig die Füße stillhalten, weil er ja daran arbeitet dir dein Geld zu überweisen????


Die comdirect hat Dir in irgendeiner Form Geld weggenommen? Sag das doch gleich. Das ist natürlich unzulässig und kann geahndet werden.

In dem Fall rate ich zur Erstattung einer Anzeige bei der örtlichen Polizeidiensstelle.

Auch dabei handelt es sich aber um keine Nötigung sondern um ein Vergehen im Bereich der Eigentumsdelikte. z.B. § 263 StGB. Dein Anwalt berät Dich gerne.

 

Verstehe mich nicht falsch. Auch ich empfinde die Leistung als unzureichend und deutlich zu träge. Bevor man aber konkrete juristische Vorwürfe erhebt, sollte man beser mal prüfen ob die ggf. den wahren Sachverhalt korrekt beschreiben. Das tun sie im hier vorliegenden Fall eindeutig nicht.

Aus meiner Sicht liegt der Vorwurf der Nötigung jedenfalls einges näher am Tatbestand der § 186 f. StGB als das Verhalten der comdirect am § 240 StGB.

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@MikeCharly  schrieb:

Was passiert ohne diesen (offiziellen) Einkommensnachweis? Die KK legt dann üblicherweise (wie sollte sie auch anders) den Höchstsatz zur Berechnung des KK Beitrags an.


Die Krankenkasse akzeptiert in der Regel auch den Steuerauszug aus dem letzten Finanzreport des Vorjahres. In den allermeisten Fällen decken sich die Beträge dort auch mit denen in der Jahressteuerbescheinigung. Sollten sich dennoch Differenzen zu Lasten der Krankenkasse ergeben, kann man die neuen Beträge auch nachträglich erklären. Die Krankenkasse verrechnet dann eventuelle Nachzahlungen mit den aktuellen Beiträgen.

 

Viele Grüße

Weinlese

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

@Weinlese 

Grundsätzlich würde ich das auch so annehmen.

Da diese Bummelei der CoDi ja erstmalig (in meinen Fall) im letzten Jahr auftrat, kam dann aber doch im August 21 (kurz bevor sie die JStB endlich bereitstellten) eine freundliche Ermahnung der KK, explizit die Kopie der SteuerBescheinigung für das Vorjahr nachzureichen. Den FR hatte ich da bereits als "hilfsweisen Bescheid" für 21 übersandt, dieser reichte offenbar nicht aus.

Zum 1.1.22 fusionierte nun außerdem meine KK mit einer anderen, von dieser gab es bis dato noch keine Ermahnung, nur Werbung. Mal schauen..