am 17.03.2023 09:40
Ich bekomme in den nächsten Tagen von anderen Geldinstituten einen mittleren 6-st. Betrag, dann auf dem Tagesgeldkonto parken und werde diesen innerhalb der nächsten 2 Monate an einen Verwandten über das Girokonto weiterleiten damit dieser eine Wohnung kaufen kann. Kann dadurch der Verdacht auf Geldwäsche aufkommen?
Weder im Live-Chat (dauernd kein Mitarbeiter frei) noch über den telefonischen Kontakt komme ich an einen menschlichern Kontakt heran. Per Telefon soll ich vorher einen Begriff ansagen der mein Anliegen beschreibt, aber alle Ansagen versteht das Programm nicht.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 17.03.2023 09:51
Leider habe ich auch keine abschließende Antwort auf die Frage - diese kann allenfalls die betroffenen Bank geben.
...Aber es spricht schon Bände, dass man als unschuldiger Kunde/Bürger überhaupt solche Gedanken anstellen muss - wo ja normalerweise eigentlich die Unschuldsvermutung erst einmal greifen sollte...
Erledigt man das bar kommt ein Geldwäscheverdacht auf. Erledigt man das unbar - wie ja von der Politik gewünscht - kommt auch ein Geldwäscheverdacht auf der auch noch mit Problemen für den Kunden einhergehen kann...
Das ist doch alles nicht schön 😞
Gruß Crazyalex
am 17.03.2023 10:02
Zum Geldwäscheverdacht: Keine Ahnung, aber unabhängig von der Umsetzung bei der Bank sollte man bei so großen Summen "an einen Verwandten" ggf. über einen Schenkungsvertrag o.ä. nachdenken. (Nur so ein Gedanke, falls es sich um eine Schenkung handelt.)
Zur Hotline: Der Sprachcomputer versteht m. W. besser ganze Sätze, nicht nur Stichworte. Wenn er nachfragt, versuche es mit "Ich möchte einen Mitarbeiter sprechen" und du solltest einen leibhaftigen Comdirect-Mitarbeiter ans Telefon bekommen.
am 17.03.2023 10:09
@Forstmann schrieb:Ich bekomme in den nächsten Tagen von anderen Geldinstituten einen mittleren 6-st. Betrag, dann auf dem Tagesgeldkonto parken und werde diesen innerhalb der nächsten 2 Monate an einen Verwandten über das Girokonto weiterleiten damit dieser eine Wohnung kaufen kann. Kann dadurch der Verdacht auf Geldwäsche aufkommen?
Weder im Live-Chat (dauernd kein Mitarbeiter frei) noch über den telefonischen Kontakt komme ich an einen menschlichern Kontakt heran. Per Telefon soll ich vorher einen Begriff ansagen der mein Anliegen beschreibt, aber alle Ansagen versteht das Programm nicht.
Also, ich/wir tätigen schon mal solche Dinge, und haben soweit ich informiert bin, in den letzten Jahren,
einmal eine Persönliche Nachfrage der Bank erhalten, weil es sich um eine Überweisung aus dem EU Ausland handelte.
Dies war aber nicht bei der Codi !
Wenn man hier liest, was so alles geschiet, würde ich dies vorher 100 % klären.
Viel Erfolg
Gruß
Daniel
am 17.03.2023 10:41
Wie groß das "Risiko" ist, könnte wohl nur die Bank beantworten (wird sie aber natürlich nicht). Im Normalfall würde ich es als klein einschätzen, da tendenziell nur Problemfälle bekannt werden, die vielen problemlosen Transaktionen eher nicht.
Ich habe auch über comdirect über die Jahre Immobilien gekauft und verkauft, oder auch mal ein Auto gekauft. Ohne jemals die Bank vorher zu informieren, oder Nachfragen bekommen zu haben. "An einen Verwandten weiterleiten" ist vielleicht ein wenig fishy (warum nicht selber an den Verkäufer überweisen?). Man könnte über das Kontaktformular eine Nachricht an comdirect schicken, die Bearbeitungszeit scheint ziemlich egal zu sein ("innerhalb der nächsten 2 Monate").
Ach ja, und bei einem "mittleren 6-st. Betrag" (also rund eine halbe Million EUR) sollte schon Wert darauf gelegt werden, dass allen klar ist, was da passiert (auch dem Finanzamt, z.B.).
17.03.2023 11:57 - bearbeitet 17.03.2023 11:59
Hallo @Forstmann, hallo Community,
unabhängig von der Durchführung im Zahlungsverkeht inkl. der Recherchen des (unterbesetzten) Zolls solltest Du im eigenen Interesse auch die jeweiligen Grenzen der Schenkungsteuer beachten und/oder Dich schlau machen. Nicht dass Dein Verwandter unnötig blutet für die ach so sinnvollen Ausgaben wie einen Erweiterungsbau des Kanzleramts für 800 Millionen Euro.
Sehe also in den entsprechenden Regelungen nach wie hoch der Freibetrag ist und überlege Dir - nicht nur aus steuerlichen Gründen - ob sich Dein Verwandter nicht über eine Zahlung im März 2023 und eine weitere im Januar 2024 freut. 😉
Abgesehen davon darf ich noch einmal freundlich darauf hinweisen, dass das Feld Verwendungszweck ein Freitextfeld ist. Wer verbietet Dir in den Verwendungszweck der abgehenden Überweisung einzutragen..
"Schenkung nach § ... BGB zwischen Verwandten, viel Spaß mit dem Geld"
(bitte beachte dabei, dass Du damit die Schenkung noch einmal rechtssicherer für beide Seiten machst - rückwärts geht es nur bei grobem Undank und ggf. mit Anwalt. Also pass auf Dein Geld auf).
Oder
"Kostenlose Geldleihe für Deine Wohnung/Haus, zwischen Verwandten"
(Da die Bank diesen Beleg während der Aufbewahrungsfrist aufheben muss hast Du noch einmal einen Nachweis, falls es zu Missverständnissen kommen sollte).
Für die eingehende Überweisung, die Dein Empfangslimit wohl überschreiten wird, gilt Folgendes: Sende doch einfach eine einfache Kopie des Vertrags des Verkaufs der Immobilie an die kontoführende Stelle. Immer per Einschreiben. Die Steuerbehören werden vom Notar ja sowieso informiert, weil er eine Kopie zur Berechnung der Grunderwerbsteuer an den Staat sendet. Und die Unterlagen ja auch das eineindeutige Merkmal der Steuernummer enthalten.
Ich hoffe das ist hilfreich. Wie immer dient der Betrag zu Unterhaltungszwecken, ist keine Rechts- oder Anlageberatung.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 17.03.2023 14:02
@Forstmann schrieb:Ich bekomme in den nächsten Tagen von anderen Geldinstituten einen mittleren 6-st. Betrag, dann auf dem Tagesgeldkonto parken und werde diesen innerhalb der nächsten 2 Monate an einen Verwandten über das Girokonto weiterleiten damit dieser eine Wohnung kaufen kann. Kann dadurch der Verdacht auf Geldwäsche aufkommen?
...
Vermutlich JA und deshalb würde ich die Bank vorab informieren und mir schriftlich eine Bestätigung geben lassen.
Wobei dies aber auch nur bedingt davor schützt in die "Geldwäsche-Mühlen" zu geraten.
Gruß Morgenmond
17.03.2023 15:02 - bearbeitet 17.03.2023 20:22
Eigentlich absurd, die Profi-Geldwäscher amüsiert diese ganze Aufführung, macht es etwas teurer und komplizierter für sie, der normale Bürger wird dafür routiniert bedrängt und belästigt.
Das erinnert stark an die milliardenschwere Cum Ex Nummer, dort schlief man tief und fest, während Kleinanleger auf das Schärfste überwacht werden.
Andere bekommen bei der Warburg-Bank spontan Gedächtnislücken, verständlich schließlich führt man dutzende solcher Gespräche täglich, wenn es um zig Millionen Steuern und einer möglichen Bankenpleite geht.
Man muß eben staatliche Prioritäten setzen, im Kleinen gaaaaanz genau, im Großen völlig entspannt und großzügig.
am 17.03.2023 15:03
Wie zuvor bereits erwähnt, ist ein angemessener Verwendungszweck wichtig. Ich habe kürzlich auch einen hohen, fünfstelligen Geldeingang erhalten. Die Kundenbetreuung hatte ich vorher angerufen und nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass bei einem aussagekräftigen Verwendungszweck keine Probleme entstehen. So war es dann auch. Die Zahlung ging ohne Nachfrage durch.
am 17.03.2023 15:36
@ehemaliger Nutzer schrieb:Wie zuvor bereits erwähnt, ist ein angemessener Verwendungszweck wichtig. Ich habe kürzlich auch einen hohen, fünfstelligen Geldeingang erhalten. Die Kundenbetreuung hatte ich vorher angerufen und nachgefragt.
Der geschilderte Fall beinhaltet doch 2 Rahmenbedingungen / Schritte :
Der Fragesteller sammelt von eigenen Konten Geld auf einem eigenen Tagesgeldkonto
Das ist keine Geldwäsche.
Der Fragesteller überweist die Summe danach an einen Verwandten.
Beim Fragesteller ist dies keine Geldwäsche.
Er kann mit dem Geld machen was er will.
Erklärungsbedarf hat der Empfänger.
Verwendungszweck in der Überweisung kann auch leer sein.
Ein entsprechender Vertrag ( Darlehn, Schenkung u.ä.) wäre allseits hilfreich, sowohl privatrechtlich als auch zur evtl. Vorlage bei der Empfängerbank.
in einem oder mehreren Be