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am 21.03.2025 17:47
@Marin: Im Besten Fall bezahlt die Bank natürlich alles zurück. (Auf die Idee, dass die Bank später das Vertragsverhältnis kündigt, bin ich allerdings noch gar nicht gekommen.)
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am 21.03.2025 22:38
So ganz klar sind deine Aussagen aber auch nicht. Einmal sagst du, dass du betrogen wurdest, dann sprichst du vom Geschädigten in der dritten Person...
Schau dir mal folgenden Faden an, da hat auch die Comdirect ein Statement dazu gegeben.
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am 22.03.2025 06:21
Danke für den Artikel.
(Ob ich oder dritte Person oder Gemeinschaftskonto spielt ja keine Rolle, ich wollte es hier abstrakt und einfach darstellen.)
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22.03.2025 09:00 - bearbeitet 22.03.2025 09:04
Die Aussagekraft ob du auf einen Link gedrückt hast, oder ob du dich auf Aussagen von Dritten beziehst, machen einen Unterschied.
Karten sind immer personenbezogenen, egal ob Debit oder Kredit. Daher ist auch entsprechend relevant, welcher Karteninhaber betroffen ist.
Es soll ja auch Leute geben, die Ihre Kreditkarte bewusst auf dem Mobiltelefon des Partners oder Kindes registrieren...
Man stellt so einen Sachverhalt eben nicht abstrakt und (ver)einfach(t) dar, sondern individuell und detailliert.
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am 22.03.2025 11:27
@SebastianK Amtsgericht Frankfurt am Main, denke ich. Du hast es dir ja selbst korrekt beantwortet, die Comdirect ist zu offensichtlich nur die Marke. Dass sie eigene Geschäftsräume haben, und früher mal unabhängig waren, ist einfach völlig irrelevant.
Und lass dich nicht verunsichern von den Kommentaren hier. Die alten Hasen halten zusammen, geben sich gegenseitig Likes. Darfst ihnen nicht übel nehmen, die müssen ja auch noch zukünftig zusammen auskommen hier.
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am 22.03.2025 11:42
🙂
Ich hätte auch auf Frankfurt getippt, aber hier wurde die Comdirect 2025 vor dem LG Itzehoe verklagt, es wurde also von Quickborn als "Sitz" ausgegangen, was bei Amtsgerichtszuständigkeit dann das AG Pinneberg wäre.
https://rrlaw.de/2025/aktuelles/comdirect-erstattet-schaden-aus-kreditkartenmissbrauch/
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am 22.03.2025 12:05
@SebastianK schrieb:🙂
Ich hätte auch auf Frankfurt getippt, aber hier wurde die Comdirect 2025 vor dem LG Itzehoe verklagt, es wurde also von Quickborn als "Sitz" ausgegangen, was bei Amtsgerichtszuständigkeit dann das AG Pinneberg wäre.
https://rrlaw.de/2025/aktuelles/comdirect-erstattet-schaden-aus-kreditkartenmissbrauch/
Ok, das ist interessant. Gibt halt schon Sonderfälle bei der Zuständigkeit, z.B. "Zuständigkeit durch rügelose Einlassung" (§ 39 ZPO). Also du klagst beim falschen Gericht, aber der Beklagte sagt "ok, is mir auch recht". Vielleicht läuft das hier so, wegen der Historie der Comdirect.
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am 23.03.2025 09:41
@SebastianK schrieb:
Ich hätte auch auf Frankfurt getippt, aber hier wurde die Comdirect 2025 vor dem LG Itzehoe verklagt, es wurde also von Quickborn als "Sitz" ausgegangen, was bei Amtsgerichtszuständigkeit dann das AG Pinneberg wäre.
Frankfurt/M. als Sitz der Gesellschaft (§ 17 ZPO), der Commerzbank, ist auf jeden Fall der Gerichtsstand, mit dem Du auf der sicheren Seite wärst. Es könnten daneben aber noch weitere Gerichtsstände möglich sein.
Bei LG Itzehoe bzw. AG Pinneberg dürfte es sich um den Gerichtsstand der Niederlassung (§ 21 ZPO) von Comdirect (Quickborn) handeln.
Der Gerichtsstand des Erfüllungsorts (§ 29 ZPO), der hier auch schon ins Spiel gebracht wurde, ist bei einem Kreditkartengeschäft schwer zu bestimmen. Das gilt auch für den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) bei einem Kreditkartenmissbrauch.
Also Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen (§ 17 ZPO) und damit Frankfurt/M. und wohl auch Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung (§ 21 ZPO) und damit Quickborn bzw. AG Pinneberg.
[Ohne Gewähr]
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am 23.03.2025 09:45
genau so ist es…
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am 23.03.2025 10:16
Wie weiter oben schon geschrieben wurde, kannst Du als Privatperson in fast allen Fällen eine Klage am zuständigen Amtsgericht für Deinen Wohnort einreichen. Auskunft erteilt Dir die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts - falls es sich um ein "kleineres" Gericht handelt, kannst Du die Klage auch zur "Niederschrift" einreichen, d.h. Du musst die Klage nicht selbst formulieren. Größere Amtsgerichte (mir bekannt: München) verweisen Dich auf die Möglichkeit, Klagen online einzureichen (in Bayern: bayernportal.de).
Nach Klageeinreichung und Zahlung der Gerichtskosten (€174 bei einem Streitwert von €800) folgt (meistens) ein schriftliches Vorverfahren, bei dem die Gegenseite ihre Sicht darlegen muss.
Ich musste in meinem Leben auch schon gegen zwei Banken vorgehen (Fidor und Bank24) - in beiden Fällen kam nach Klageeinreichung ein Angebot seitens der Bank, das Verfahren zu beenden.
Tipp (keine Rechtsberatung): Bestehe in der Klage auf Herausgabe der IP-Adresse, von der die Einrichtung von GooglePay initiiert wurde. Mit etwas Glück kommt da eine Adresse in Osteuropa oder China heraus und die Bank muss darlegen, warum die Betrugserkennung nicht angeschlagen hat.
Unabhängig von der Klage würde ich parallel immer eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO beantragen - zumindest früher hat die comdirect darin auch Details zu einzelnen Umsätzen genannt, die nicht im Kontoauszug stehen.

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