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Gerichtsstand bei Klage gegen Comdirect

39 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.161 Beiträge

@SebastianK  schrieb:

"das für deinen inländischen Wohnort zuständige Amtsgericht" - Das ist wohl unzutreffend.


Diese Pauschalaussage ist falsch.

Entsprechend ZPO gibt es mehrere Möglichkeiten.

Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.

 

Für viele Bankgeschäfte ist dies zutreffend.

 

Ansonsten gilt : Juristische Personen sind grundsätzlich gemäß § 17 ZPO an ihrem Sitz zu verklagen.

Im Impressum und als ladefähige Anschrift ist die Commerzbank in Frankfurt genannt.

 

 

 

 

 

 

SebastianK
Autor ★
16 Beiträge

Wie gesagt: Es geht konkret um Kreditkartenbetrug, ein Betrag iHv 800 Euro wurde via Pishing abgebucht. Comdirect wird verklagt werden, den abgebuchten Betrag zurückzuerstatten.

SebastianK
Autor ★
16 Beiträge

"... als ladefähige Anschrift ist die Commerzbank in Frankfurt genannt."

Pardon, diesen Teil deiner Antwort erst jetzt gesehen. Von einer "ladungsfähigen" Anschrift habe ich im Impressum nichts gefunden. Habe ich etwas übersehen?
https://www.comdirect.de/cms/hilfe-service-impressum.html

 

Dort finde ich:


Name und Sitz

comdirect – eine Marke der Commerzbank AG
Pascalkehre 15
25451 Quickborn


Andererseits ist auch die Commerzbank Frankfurt genannt, und der Handelsregistereintrag erfolgte auch in Frankfurt.


paej
Mentor ★★★
3.161 Beiträge

Sorry, dass hatte ich jetzt mit dem Beitragsfaden der onvista (ebenfalls Marke der Commerzbank) verwechselt.

 

Seite 3 - oben -  ist in der Version 10/2024 ausdrücklich die comdirect genannt.

 

https://dl.avl-investmentfonds.de/pdf/comdirect_fernabsatz.pdf

 

 

IMG_4523.jpeg

 

 

 

Thorsten_
Legende
4.210 Beiträge

Wie immer hilft ein Blick in die AGB:

Wenn [...] die Begrifflichkeiten "comdirect" oder "Bank" verwendet werden, ist damit die Commerzbank AG gemeint.

 

Ich freue mich, wenn du uns hier den Ausgang der Klage mitteilst (mit Aktenzeichen des Gerichtsurteils).

 

P.S. Ich wette, bei Phishing verlierst du. Aber da du ja juristischer Profi zu sein scheinst, lasse ich mich gerne überraschen.

SebastianK
Autor ★
16 Beiträge

Hmm, paej meint Quickborn (also AG Pinneberg), Thorsten_ hingegen sagt: Frankfurt.

Weiß jetzt auch nicht.


paej
Mentor ★★★
3.161 Beiträge

@SebastianK  schrieb:

Hmm, paej meint Quickborn (also AG Pinneberg), Thorsten_ hingegen sagt: Frankfurt.

Weiß jetzt auch nicht.



Warum nutzt du nicht zunächst das Ombudsmann - Verfahren ?

 

Und ich würde - wenn überhaupt - die Klage bei meinem Wohnortgericht einreichen.

Der Ort für die - nicht erfolgte - Leistungserbringung/ Rückzahlung der Bank ist dein Konto/ Wohnort.

 

 

SebastianK
Autor ★
16 Beiträge

Warum nutzt du nicht zunächst das Ombudsmann - Verfahren ?


Das überlege ich in der Tat. Hat jemand Erfahrungen damit?

Marin
Mentor ★
1.396 Beiträge

Bei einem Streitwert von 800€ gehe ich davon aus, dass das Gericht nett aber nachdrücklich nachfragen wird, ob der Sachverhalt nicht bitte auf einem anderen Weg gelöst werden kann. Falls du dann weiterhin auf dem Klageweg bestehst, wird man das Verfahren auf der To-do-Liste des Gerichts sicherlich ziemlich weit hinten einreihen. Ob das die Sache wert ist?

 

Wenn du dich klar im Recht siehst und ein rechtswidriges Verhalten der Bank nachweisen kannst, kann der Ombudsmann ein geeigneter Ansprechpartner sein oder auch ein Anwalt ohne gleich den Weg zum Gericht zu beschreiten. Eine Klage als erster Schritt scheint mir von all den Optionen diejenige zu sein, die am meisten Lebenszeit und -energie verschlingt und zudem am langwierigsten sein dürfte.

Krügerrand
Mentor
764 Beiträge

Interessant wäre schon wie das gerichtlich entschieden wird:

 

Der Sachverhalt ist ja der:

 

-Phishing verleitet KK Inhaber darauf auf seinen Link "Datenaktualisierung" zu klicken.

-Kunde registriert stattdessen seine KK auf dem Handy des Betrügers für Google/Apple Pay

-Für die Bank hat der Kunde die Autorisierung genehmigt, allerdings war das nicht der Wille des Kunden. Dieser wollte Daten aktualisieren.

-Irgendwann später tätigt der Betrüger Transaktionen, die von Seiten der Bank genau von dem initiiert wurde, der die Karte registriert hat

-Kunde sieht die Transaktion [, sperrt die Karte] und startet eine Umsatzreklamation

 

Ja die Zahlung ist Betrug. Aber muss das der Kunde erst Nachweisen, dass seine Autorisierung der Karte durch Betrug zustande kam?

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