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Gemeinsamer Freistellungsauftrag

Sonja-jen
Autor ★
5 Beiträge

Ich möchte eigentlich gerne für unser gemeinsames Konto einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen.

Unter der Verwaltung erhalte ich jedoch nur folgenden Hinweis:

 

Hinweis: Eine Erteilung oder Bearbeitung Ihres Freistellungsauftrags ist bei Gemeinschaftskonten nur für Ehepartner, die einen Gemeinschafts-Freistellungsauftrag erteilen, möglich.

 

Eine Schaltfläche zum Erteilen ist nicht vorhanden.

Die Dame vom telefonischen Kundenservice konnte sich das auch nicht erklären und empfahl einen schriftlichen Auftrag - der mich allerdings 4,90 Euro kosten soll.

Das kann doch nicht sein, es muss doch auch anders gehen. Bei jeder anderen Bank kann ich auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag online erteilen...

 

Mein Mann hat einen eigenen Kontozugang, seine Steuernummer ist genau wie meine hinterlegt. Es ist also eigentlich alles an nötigen Daten vorhanden.

Was ist wohl das Problem und wie kann es gelöst werden?

19 ANTWORTEN

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Was ist denn an der Meldung nicht zu verstehen?

 

Wenn das Konto nicht als Ehekonto geschlüsselt ist dann geht es eben nicht weil man dann auch nicht gemeinschaftlich veranlagt ist.

 

Umschlüsselung des Kontos beauftragen, im Zweifel mit Eheurkunde, fertig.

Morgenmond
Mentor ★★
1.790 Beiträge

@Sonja-jen  schrieb:
...

Eine Schaltfläche zum Erteilen ist nicht vorhanden.

Die Dame vom telefonischen Kundenservice konnte sich das auch nicht erklären und empfahl einen schriftlichen Auftrag - der mich allerdings 4,90 Euro kosten soll.

...

Was ist wohl das Problem und wie kann es gelöst werden?


Hi @Sonja-jen ,

 

da es nicht online geht dann würde ich es erstmal schriftlich machen, so wie dir vom Kundenservice empfohlen wurde.

Die 4,90 €, wenn sie dann abgebucht sind, würde ich per mail an reklamation(a)comdirect.de versuchen mir zurückzuholen.

Wenn du darlegst, dass es online nicht möglich war dürfte eine Erstattung der Gebühren erfolgen.

 

Einen anderen Weg sehe ich da auch nicht um erstmal den Freistellungsauftrag gestellt zu bekommen.

 

Gruß Morgenmond

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Schriftlich wird das auch nicht gehen wenn das Konto als "normales" Gemeinschaftskonto geschlüsselt ist und nicht als Ehekonto.

Morgenmond
Mentor ★★
1.790 Beiträge

@Tarulia  schrieb:

Schriftlich wird das auch nicht gehen wenn das Konto als "normales" Gemeinschaftskonto geschlüsselt ist und nicht als Ehekonto.


Es gibt Unterschiede zwischen Gemeinschaftskonto und Ehekonto ?

Wußte ich bisher noch nicht.

Kann man das irgendwo nachlesen ?

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Was soll man da nachlesen? Natürlich gibt es nen Unterschied. Wenn ich mit meinem WG-Bewohner ein Gemeinschaftskonto für die Miete eröffne bin ich mit dem auch nicht verheiratet.

Oder vielleicht der üblichere Fall: Paar eröffnet Konto als es zusammenzieht, heiratet aber erst 10 Jahre später.

Sonja-jen
Autor ★
5 Beiträge

Kann ich irgendwo in meinen Daten einsehen, ob es als Ehekonto geführt wird? Ich finde es nämlich nirgends...

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Nicht dass ich wüsste aber die Meldung ist doch eindeutig dahingehend... Wenn es als Ehekonto geführt wäre dann ginge die Erteilung online.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Sonja-jen

 

bitte schicke mir einmal deine Kundennummer per Direktnachricht hier in der Community. Ich lasse das gerne einmal prüfen!

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Sonja-jen
Autor ★
5 Beiträge

@SMT_Jan-Ove Nachricht ist raus, danke dir!