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Gemeinsamer Freistellungsauftrag

19 ANTWORTEN

Morgenmond
Mentor ★★★
2.411 Beiträge

@Tarulia  schrieb:

Was soll man da nachlesen? Natürlich gibt es nen Unterschied. Wenn ich mit meinem WG-Bewohner ein Gemeinschaftskonto für die Miete eröffne bin ich mit dem auch nicht verheiratet.

Oder vielleicht der üblichere Fall: Paar eröffnet Konto als es zusammenzieht, heiratet aber erst 10 Jahre später.


Es geht mir speziell um den Begriff "Ehekonto".

Der ist so explizit nämlich nicht vorhanden.

So wie ich das las wird jedes sog. Ehekonto als Gemeinschaftskonto geführt.

Ich habe mit meiner Frau auch Gemeinschaftskonten (aber nicht bei der comdirect) und es war problemlos möglich

dort den Freistellungsauftrag zu hinterlegen. Und wir haben garantiert kein Kästchen "Ehekonto" oder so angekreutzt.

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

Die Frage ist, ob bei einem reinen Girokonto ein Freistellungsauftrag überhaupt notwendig ist. Auch der Begriff "Ehekonto" verwirrt mich. 

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Im Prinzip geht es ja nur um die gemeinsame Veranlagung: Wenn du der Bank mitgeteilt hast, dass Du gemeinsam mit jemandem veranlagt wirst und auch die jeweiligen TINs angegeben hast sollte die Bank die davon betroffenen Konten eigentlich automatisch richtig handhaben - so zumindest ist das in meiner Vorstellung wie es zu funktionieren hat

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Ich weiß nicht genau was du mit "richtig handhaben" meinst.

 

Aber als gemeinschaftlich Veranlagter hat man jedes Jahr beim FA die Wahl ob man tatsächlich eine gemeinschaftliche Veranlagung will oder jeder Partner eine Einzelveranlagung macht. Warum man das so machen wollen würde weiß ich nicht, bin kein Steuerberater. Finanztip hat aber einen Artikel dazu, wie werthaltig der ist weiß ich aber auch nicht.

 

Jedenfalls kann aber die Bank daher nicht einfach was umstellen. Du gibst bei Kontoeröffnung nur an ob du verheiratet bist oder nicht. Damit entscheidet sich, ob das Konto als Ehekonto oder "sonstiges" Gemeinschaftskonto geführt wird. Und danach entscheidet sich eben, ob man einen gemeinschaftlichen FSA einreichen kann oder nicht, denn das geht nur bei einem Ehekonto. Bei einem sonstigen Gemeinschaftskonto geht das aber nicht weil man sich eben nicht gemeinschaftlich veranlagen kann. Oder zumindest wäre mir nicht bekannt, dass das außerhalb der Ehe geht (aber da lass ich mich gern eines bessere belehren).

Andersrum kannst du bei einem Gemeinschaftskonto (egal ob Ehe oder sonstiges) auch keine Einzel-Freistellungsaufträge einreichen, weil die Bank die Erträge nicht trennen kann, das darf man dann in der Steuererklärung aufdröseln.

 

Auf der anderen Seite gibt es auch noch eine dritte Konstellation, wenn beide Ehepartner nur jeweils ein Einzelkonto haben, man aber trotzdem gemeinschaftlich veranlagt werden will. Die ehegattenübergreifende Verrechnung auf Bankenebene geht dann nur wenn man einen FSA einreicht (auch über 0 Euro möglich).

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@Tarulia  schrieb:

 

Auf der anderen Seite gibt es auch noch eine dritte Konstellation, wenn beide Ehepartner nur jeweils ein Einzelkonto haben, man aber trotzdem gemeinschaftlich veranlagt werden will. Die ehegattenübergreifende Verrechnung auf Bankenebene geht dann nur wenn man einen FSA einreicht (auch über 0 Euro möglich).


Diese Konstellation kenne ich - und auf Basis derer mit der dazugehörigen Erfahrung war auch meine Antwort gedacht 😉

Im Falle eines Gemeinschftskontos müsste es ja "noch einfacher" sein...

 

Gruß Crazyalex


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Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

 

Im Falle eines Gemeinschftskontos müsste es ja "noch einfacher" sein...

Wenn Steuern einfach wären, wären wir nicht in Deutschland 😉

Letztendlich entscheiden die Kontoinhaber wie die Veranlagung auf Bankenseite gemacht wird, das kann und darf die Bank nicht selbst entscheiden oder umstellen.

Sonja-jen
Autor ★
5 Beiträge

So, das "Problem" konnte gelöst werden: Wir waren im System nicht als verheiratet hinterlegt. Das wurde jetzt geändert (danke @SMT_Jan-Ove ) und schon tauchte die Schaltfläche zum Erstellen eines Freistellungsauftrags auf.

Diesen benötige ich übrigens richtigerweise nicht für das Giro-, sondern für das Tagesgeldkonto.

Also, alles geregelt.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Wer hätt's gedacht 👀

_Rob_

Hallo Jan-Ove, wie wäre denn der richtige Kanal, um das Konto als "Ehekonto" einzurichten, damit ich einen Freistellungsauftrag online erstellen kann?

 

Der Support per Mail verweist bei genau diesen Problem wieder auf die online Funktion oder die kostenpflichtige Änderung.

 

Viele Grüße

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @_Rob_,

 

gerne helfen dir hier die Kollegen aus dem Kundenservice unter 04106 - 708 25 00 weiter.

 

Viele Grüße

Mario