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Geheimnisvolle Kündigung: Warum wirft die Bank mich raus?

340 ANTWORTEN

c_laus
Experte ★★
269 Beiträge

Wie wuerde man denn einen Fall wie zB  “Ich sammle das Geld meiner KollegInnen für das Gebrtstagsgeschenk ein. Bitte auf mein Konto XY überweisen.” lösen, um nicht “illegal” zu handeln?

Komplett in Bar (aber das “Probelm” ist das gleiche)?

Crazyalex
Legende
9.378 Beiträge

In Bar ist das Problem nicht das gleiche!

Während Du mit der Bank einen Vertrag hast der klar regelt, dass Du - salopp formuliert - nur mit Deinem Geld spielen darfst ist es beim Bargeld anders: dort liegt diese Einschränkung nicht vor sondern es wird (ggf. unausgesprochen) vertraglich was anderes vereinbart.

Alles weitere interessiert dritte nicht.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Auffällig wird es vmtl. erst dann, wenn zB bei ÜW im Betreff "Beitrag für Max Muster" vermerkt werden muss, weil der Empfänger es für die eigene Zuordnung fordert.

 

Anderes Bsp.:

Wir hatten über Jahre als Mittagsmenü-Lieferanten fürs Büro mit ~5 Essern solche mit Barzahlung, bis auf einen der nur ÜW annahm. Da blieb nichts anderes übrig, diese tgl. Privatverköstigung wöchentl. in bar zu sammeln und einer hat am WE die Rechnung per ÜW (in dem Fall mit Firmennamen/Kundennr als Vertragspartner) getätigt. Die Bank hat es nicht gemerkt oder nicht interessiert. Zumindest hat der Überweiser auch immer mitgegessen. Im Urlaub tat es ja dann ein Kollege.

Funfact am Rande: als in der Esserrunde angebracht wurde, es fielen ja jedesmal (geringe) ÜW Gebühren an (ja individuell), die gerechterweise umgelegt müssten oder alternativ dann jeder mal einen Monat oder Quartal die ÜW machen könnte, sind 2/3 mit wirklich dämlichen Ausreden aus der Runde ausgeschieden, und da ging es definitiv nicht um die Fremdrechnungsproblematik.

c_laus
Experte ★★
269 Beiträge

Takk Crazyalex. Ja, das ist einfach nachvollziehbar für mich als "Unwissender". 🙂

matjung
Experte ★
157 Beiträge

Hi @c_laus 

Du eröffnest bei einem Crowdfunding ein Projekt mit dem Zweck, und schickst den Link zum Projekt deinen Kollegen.

Jeder einzelne darf dann Einzahlen; andere natürlich auch 😀, und du darfst ausgeben 🤣 Die Spielregeln der Crowdplatform müssen natürlich auch eingehalten werden.

matjung
Experte ★
157 Beiträge

Zunächst Mal vielen Dank für den ausführlichen Artikel mit Update @nmh 

Ich hätte da ein paar Kommentare und Fragen.

Bis auf wenige Zeitgenossen liest und versteht kaum einer AGB.

Als Bank sollte man sich nicht darauf verlassen, dass die eigenen AGB wirksam sind, bis deren Wirksamkeit ein paar Mal vor Gericht bestätigt wurde - mMn.

Viele Menschen mögen es nicht Nachrichten in einer PostBox zu bekommen.

Wo kämme man denn hin, wenn man bei sämtlichen Versorgern und Webseiten laufend in proprietäre PostBoxen schauen müsste.

Hierfür gibt es die Deutsche Post - DHL - mit ihren Briefkästen.

Wichtige Post, bitte immer per Brief; noch besser per Einschreiben - sonst gibt es Debatten mit dem Verbraucherschutz - mMn.

 

Für den seltenen Fall von Geldwäscheverdacht.

Meine Anregung, das Konto nur dann schliessen, wenn auch ein Staatsanwalt ermittelt und die Absicht hat Anklage zu erheben.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Eine Kündigung könnte dazuführen, dass der Übeltäter an einem anderen Ort weitermacht.

 

Zu den AGB.

Mal angenommen, die AGB ändern sich, und der Kunde stimmt den Änderungen aktiv nicht zu.

Kündigt dann die Bank?

 

Woran könnte es liegen, dass die meisten Ecommerce Scammer immer noch über Bankkonten verfügen, wenn Banken bei Verdacht kündigen?

Verrät eine Bank den anderen Banken, wenn Kunde x, wegen Sachverhalt y, das Konto gekündigt wurde?

 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@matjung  schrieb:

 

Ich hätte da ein paar Kommentare und Fragen.

Bis auf wenige Zeitgenossen liest und versteht kaum einer AGB.

 


Das ist eine gewagte Behauptung!

Die Strategie, einfach Verträge zu unterschrieben, ohne sie durchzulesen oder zu verstehen nennt sich "Learning by doing" oder auf deutsch: "Lernen durch Schmerz". Kann man machen, muss man aber nicht.

 

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Joerg78
Mentor ★★★
3.154 Beiträge

@dg2210  schrieb:


Das ist eine gewagte Behauptung!

Die Strategie, einfach Verträge zu unterschrieben, ohne sie durchzulesen oder zu verstehen nennt sich "Learning by doing" oder auf deutsch: "Lernen durch Schmerz". Kann man machen, muss man aber nicht.

 


Da gebe ich dir eingeschränkt Recht: Ja, wer ein Girokonto eröffnet, kann sich vorher die AGBs und Datenschutzbestimmungen (DSB) durchlesen. Da hat man Zeit (man muss sie aber auch verstehen: "Nicht auf fremde Rechnung" heißt eben auch: Die schnelle Geldsammlung für ein Abschiedsgeschenk eines Kollegen verstößt beispielsweise gegen "nur auf eigene Rechnung"). In anderen Situationen ist das anders - klar kann ich mir vor dem Kauf in einem Webshop die AGB und DSB durchlesen oder vor dem Bezahlen in einem Supermarkt mit Karte die entsprechenden Bestimmungen (ja, die gibts da auch!) durchstudieren (viel Spaß mit den wartenden Kunden an der Kasse), aber ist leider etwas weltfremd. Das betrifft übrigens auch Dinge, bei denen man theoretisch Zeit hätte, die Bedingungen zu lesen - aber wenn mir jemand die Google-AGB und DSB erklären kann, sehr gerne.

 

Und Fakt ist: Keiner ist gezwungen, bei der comdirect in die Postbox zu schauen (wer es nicht macht, ist halt selbst schuld, denn die Postbox ist - soweit ich das im Kopf habe - lt. AGB der hauptsächliche Kommunikationsweg) und grundsätzlich kann jede Bank die Kundenverbindung einseitig beenden - das wird in den meisten Fällen begründet sein (Gründe hat @nmh ja dargelegt), kann aber sicher in Einzelfällen auch mal unbegründet bzw. die Folge eines Fehlers in einem Algorithmus sein.

Wenn du geänderten AGBs nicht zustimmst, kann es sein, dass dir gekündigt wird - früher oder später.

 

Viele Grüße,

Jörg

matjung
Experte ★
157 Beiträge

Hi dg2210

Die These wonach kaum einer AGB liest/versteht wird immer mal wieder wissenschaftlich untersucht.

Mit traurigen Ergebnissen bzw. auch Rationalem Ergebnis.

https://www.divsi.de/publikationen/studien/divsi-umfrage-gehen-internet-nutzer-deutschland-mit-agb-u...

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/4113/umfrage/aspekte-beim-online-banking-nach-geschle...

 

Hat für den Autor der AGB den Vorteil, dass sie vom Kunde oft unterschrieben werden, und er zum Abschluss kommt.

Mit dem Nachteil, dass im Nachhinein immer mal wieder festgestellt wird, dass die AGB nachzubessern sind.

 

Rational:

Man unterstellt, dass man vom Gegenüber nicht Benachteiligt wird und es während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung keine Probleme gibt.

These: Es gibt mehr Vertrauen in die Gerichte als in die AGB (Ohne direkte Quelle).

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153813/umfrage/allgemeines-vertrauen-in-die-justiz-un...

 

huhuhu
Legende
8.777 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@matjung  schrieb:

 

Ich hätte da ein paar Kommentare und Fragen.

Bis auf wenige Zeitgenossen liest und versteht kaum einer AGB.

 


Das ist eine gewagte Behauptung!

Die Strategie, einfach Verträge zu unterschrieben, ohne sie durchzulesen oder zu verstehen nennt sich "Learning by doing" oder auf deutsch: "Lernen durch Schmerz". Kann man machen, muss man aber nicht.

 

 


@matjung  @dg2210 

 

nun ja, leider ist es immer öfter so, wie @matjung  es beschreibt.

 

Tritt eine Streitigkeit ein, so hört man in 8 von 10 Fällen

" DAS habe ich so aber nicht gewusst "

 

In der Planungs & Baubranche häufig der Fall.

Zum Glück nicht in jedem Unternehmen, da es auch einige gibt die versuchen vorher aufzuklären, so gut es geht.

 

Davon abgesehen sind die AGB´s von "normal" Sterblichen kaum zu verstehen,

und die meisten, hören in gutem Glauben an das ausführende Unternehmen auf, nach wenigen Minuten diese durchzulesen.

 

Schönes Wochenende

Daniel