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Geheimnisvolle Kündigung: Warum wirft die Bank mich raus?

340 ANTWORTEN

Wuffi
Autor ★★★
57 Beiträge

 

Geldwäsche und §47

 

Die Vorgehensweise der Bank macht rein strafrechtlich Sinn. Für Betroffene (und hier meine ich die überwiegend Steuerehrlichen) ist es allerdings schwierig auf den 1. Kontakt (=Brief) zu reagieren, wenn man gar nicht weiß, was man wo und mit welchem gesetzlichen Hintergrund suchen soll, vor allem, wenn Ein-/Ausgänge regelmäßig und seit vielen Jahren dieselben Sender/Empfänger betreffen.

Das Zauberwort heißt oft: "Wirtschaftlich Berechtigter".

Beispiel: Wenn ein Konto für eine andere Person verwaltet wird (z.B. wegen Ereigniseintritt Vorsorgevollmacht), dann darf es trotzdem nicht auf den Namen des Vollmachtnehmers umgeschrieben werden, auf den dann z.B. die Rente eingeht. Vielmehr muss es weiter unter dem Namen des Vollmachtgebers geführt werden (mit Vollmacht der Verfügungsgewalt)

 

Bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerschaften oder vergleichbaren Rechtskonstrukten ist die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos die Lösung... Hilfreich besonders dann, wenn z.B., der Partner plötzlich temporär oder permanent ausfällt und zur Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs der "gesunde Partner" Zahlungseingange auf sein Konto umleitet. Er ist trotz Vollmacht kein "Wirtschaftlich Berechtigter".

 

In meinem Fall hat die Bank mir ausreichen Zeit gegeben um zu reagieren und dann einen zweiten Brief mit Fristsetzung und Bitte zur Klärung geschickt. Spätestens hier muss man reagieren (Danke auch an Forum).

Wie gesagt, wenn man eine Info bekäme, worum es eigentlich geht wäre das hilfreich.... aber eben § 47...

 

Viel Erfolg!

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ich möchte eine andere Frage stellen: "Wurde ich überhaupt raus geworfen?". Ich verstehe die ganze Situation nicht.

Wenn ich mich ins Online-Banking einlogge, erhalte ich die Meldung "Ihre Kündigung wird bearbeitet. ...." und alle Aktionen sind gesperrt (""Leider steht die Sparplaneröffnung derzeit nicht zur Verfügung.). In der App funktioniert aber alles problemlos.

Ich habe weder per Post noch in der Postbox eine Information über die Kündigung erhalten. Die Hotline kann (oder darf) mir nichts sagen. Ich verstehe, dass der Kündigungsgrund nicht genannt werden darf. Aber man wird mir doch sagen können, ob und wann mir gekündigt wurde und mit welcher Frist.

Wie erfahre ich normalerweise, dass mir gekündigt wurde? Es kann doch nicht sein, dass der Hinweis im Online-Banking alles ist, was der Kunde bekommt. Ich schaue mehrmals pro Woche in die App, aber nur sehr selten ins OnlineBanking. Hätte ich da nicht zufällig reingeschaut, hätte ich es gar nicht mitbekommen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ich habe gestern eine unbegruendete Kuendigung erhalten. Ich war fast 10 Jahre Kunde bei der comdirect und habe

 

- nie ueberzogen, noch nie Schulden oder Kredit gehab

- makellose Schufa

- keinerlei aussergewoehnlichen Ueberweisungen getaetigt

- kein Crypto oder sonstiges

- einfach Gehaltseingang rein und Miete usw. raus, das was jeder andere Durchschnittsmensch auch hat

 

Die comdirect moechte auch auf Rueckfrage keinerlei Grund angeben und verweist lediglich auf die AGB, laut denen sie jederzeit kuendigen kann.

 

Die Behauptungen von nmh am Anfang dieses Threads sind schlicht unzutreffend. Ganz offensichtlich WIRD ohne jeglichen nachvollziehbaren Grund Kunden gekuendigt und die Bank verweigert jegliche Transparenz.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

"Ich verstehe, dass der Kündigungsgrund nicht genannt werden darf."

Warum sollte der Kuendigungsgrund nicht genannt werden DUERFEN?

 

Selbstverstaendlich kann und sollte eine Bank so wie jedes andere Unternehmen das auch nur ein bisschen Respekt den Kunden gegenueber hat, bei einer Kuendigung den Grund mitteilen.

Goliath74
Mentor ★
1.220 Beiträge

Selbstverstaendlich kann und sollte eine Bank so wie jedes andere Unternehmen das auch nur ein bisschen Respekt den Kunden gegenueber hat, bei einer Kuendigung den Grund mitteilen.


Zeigen die Kunden denn der Bank gegenüber Respekt wenn sie Kündigen und nennen ihren Grund. Ich denke nicht.

In den AGBs steht das sie es dürfen, wir alle haben dem mal zugestimmt und daher ist nichts falsch daran.

CurtisNewton

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

"Ich verstehe, dass der Kündigungsgrund nicht genannt werden darf."

Warum sollte der Kuendigungsgrund nicht genannt werden DUERFEN?

.


Z.B. wegen § 47 GwG

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Selbstverstaendlich kann und sollte eine Bank so wie jedes andere Unternehmen das auch nur ein bisschen Respekt den Kunden gegenueber hat, bei einer Kuendigung den Grund mitteilen.


In allen anderen Fällen wäre es natürlich aus Kundensicht wünschenswert dies mitzuteilen. Allerdings kannst du ja auch ohne Angaben von Gründen kündigen. Ergo gleiches Recht für beide Seiten.

 

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Wenn einer der 1938473 Kunden der Bank kuendigt, wird ein winziger Datensatz in einer Datenbank veraendert, das war's.

 

Wenn die Bank dem Kunden sein i.d.R. einziges Konto kuendigt, dann kann dieser Kunde ggf. nicht einmal mehr Essen kaufen oder nach dem Auftanken an der Tankstelle das Benzin bezahlen.

 

Du vergleichst hier Aepfel mit Birnen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Das "z.B." duerfte aber nur in den allerwenigsten Faellen zutreffen.

 

Dass eben NICHT gleiches Recht fuer beide Seiten gelten sollte, wenn man es mit voellig unterschiedlichen Machtverhaeltnissen zu tun hat, solltest dir ggf. aus dem Arbeitsrecht oder dem Mietrecht bekannt sein.

 

Es ist eben was anderes, ob man als Mensch sein Konto unbegruendet gekuendigt bekommt, oder ob eine Bank einen kleinen Datensatz verschiebt.


Genau so wie es etwas anderes ist, ob ich als Wohngesellschaft eine von ganz vielen Wohnung 2, 3 Monate leer stehen habe, oder ob als Mensch aus deinem Eigenheim ausziehen musst.

Crazyalex

@ehemaliger Nutzer 

Du kannst Dich auf den Kopf stellen wenn Dir das beliebt und Du meinst, dass das was bringt.

 

Jedoch ist die Vorgehensweise seitens der Bank völlig legal.

 

Natürlich ist das für den Kunden unschön - aber Du wirst es nicht ändern.

 

Das Thema ist so alt wie der Wald - und es ploppt immer wieder auf.

...und verläuft quasi immer gleich

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Goliath74
Mentor ★
1.220 Beiträge

So wie ich das in den ganzen Beiträgen nachverfolgen konnte wird mit einer Frist gekündigt. Es gibt also eine gewisse Vorlaufzeit bevor man kein Essen mehr kaufen kann.

Mir persönlich auch egal da ich schon immer mehr als ein Girokonto bei unterschiedlichen Banken unterhalte.

Eins ist klar: Kündigt die Bank dann gibt es auch einen Grund.

Manchmal reicht auch ein zweifelhafter Verwendungszweck in einer Überweisung oder man hat sich selbst mal nicht im Griff und vergreift sich gegenüber der Bank im Ton.

Wir werden den genauen Grund nie erfahren. 

Gute Nacht.