am 05.01.2025 01:56
Hallo, weshalb wurde mein Freistellungsauftrag am 27.12.24 gelöscht? Es gab einen Auftrag zur Änderung, nicht zur Löschung.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
05.01.2025 08:20 - bearbeitet 05.01.2025 08:23
Hallo Lini24,
bei mir war die Anzeige des FSA in den letzten Tagen auch nicht immer richtig. Das liegt evtl., am Jahresende und erledigt sich hoffentlich ab dem 06.01.2025 wieder automatisch.
gruss
tlaloc
am 05.01.2025 08:22
Hallo und herzlich willkommen @Lini24 !
Bei einer Änderung des FSAs wird bei der Codi zunächst der alte FSA gelöscht und dann mit den neuen Daten neu eingerichtet.
Gruß Crazyalex
am 05.01.2025 10:15
Hallo,
dann hoffen wir mal auf morgen. Ein neuerFreistellungsauftrag kann wohl vor 06.01. nicht erteilt werden. Ich hoffe, das funktioniert auch trotz Feiertag. Wann wird denn eigentlich die Vorabpauschale abgebucht?
am 05.01.2025 11:06
Zunächst mal ist es so, dass der von Dir am Jahresende noch neu erteilte Freibetrag auch für das aktuelle Jahr übernommen wird. Es gibt also einen Freibetrag, auch wenn er evtl. aufgrund des Jahreslaufs nicht korrekt angezeigt wird.
Falls Du diesen für 2025 ändern möchtest, dann kannst Du das jederzeit während des Jahres tun. Unabhängig vom Tag der Änderung wird er immer so betrachtet, al sei er bereits am 01.01.2025 gültig gewesen. Evtl. bereits abgeführte Steuer wird ggf. unmittelbar erstattet.
Es besteht also kein Grun zur Hektik, auch nicht in Verbindung mit der Vorabpauschale.
Apropos Vorabpauschale: Wann diese berechnet wird ist von Fonds zu Fonds und von Bank zu Bank etwas unterschiedlich.
Im letzten Jahr habe ich die Abrechnungen bei der comdirect zwischen Mitte Januar und Anfang März erhalten.
am 05.01.2025 14:48
Im letzten Jahr habe ich die Abrechungen auch Mitte März erhalten. Aber ohne Freistellungsauftrag wird die Vorabpauschale im Januar abgebucht, richtig? Da muss ja entsprechend viel auf dem Konto sein, wenn der Freistellungsauftrag nicht vermerkt wurde bzw. nicht ausreicht .
05.01.2025 15:46 - bearbeitet 05.01.2025 15:53
05.01.2025 15:46 - bearbeitet 05.01.2025 15:53
@Lini24 schrieb:Im letzten Jahr habe ich die Abrechungen auch Mitte März erhalten. Aber ohne Freistellungsauftrag wird die Vorabpauschale im Januar abgebucht, richtig? Da muss ja entsprechend viel auf dem Konto sein, wenn der Freistellungsauftrag nicht vermerkt wurde bzw. nicht ausreicht .
Die Buchung als solches findet natürlich erst statt sobald das Ergebnis für den jeweiligen Fonds vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch die Abrechnung erstellt und in die PostBox gestellt.
Spannender ist die Frage der Wertstellung. Bei der comdirect war es in der Vergangenheit immer so, dass diese an jedem Tag war, an dem auch die Abrechnung erstellt wurde. Andere Broker haben hier aber rückwirkend den 02.01. angesetzt, was natürlich etwas unangenehm sein kann, falls das Verrechnungskonto zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend gedeckt war.
Bzgl. des Freibetrages gilt das oben schon Gesagte:
Wenn dieser im Moment der Abrechnung nicht ausreichend bemessen war, dann fällt die Steuer auf die Vorabpauschale an und wird entsprechend vom Konto abgebucht (Wertstellung wie oben beschrieben).
Falls allerdings im weiteren Jahresverlauf der eingereichte Freibetrag erhöht wird, dann wird die bereits eingezogene Steuer unmittelbar und automatisch wieder erstattet (Wertstellung zum Tag der Steuerneuberechnung, also rd. einen Tag nach Erhöhung des eingereichten Freibetrages).