Freistellungsauftrag Gemeinschaftskonto
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am 28.08.2023 10:37
Hallo zusammen,
ich habe ETFs und Einzelaktien von meinem Depot auf das Depot des Gemeinschaftskontos meiner Frau und mir übertragen. Dabei ist es jetzt zu einer nachträglichen Steuer gekommen, die ich in der Berechnung nicht ganz nachvollziehen kann (GuV 2023 war bisher +-0€ und es sollten dementsprechend bisher keine Steuern anfallen). Ich glaube aber zu verstehen, dass der Grund ist, dass der Freibetrag nicht so verrechnet wird, wie ich das will.
Die Steuerübersicht in meinem Konto und dem Gemeinschaftskonto ist identisch, obwohl 2 unterschiedliche Depots vorliegen. Deshalb steige ich nicht ganz durch, wie ich das jetzt am besten angebe.
Frage: Wie kann ich jeweils 200€ Freibetrag auf dem Konto meiner Frau und mir einstellen und 1600€ auf dem Gemeinschaftskonto? Wenn ich den Freibetrag auf meinem Konto reduziere, scheint er sich auch automatisch auf dem Gemeinschaftskonto zu reduzieren. Oder wird der Freibetrag automatisch zwischen allen Konten verrechnet und man muss einfach jeweils 1000€ bei sich selbst eintragen?
Danke und Gruß
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Depot
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28.08.2023 10:55 - bearbeitet 28.08.2023 10:58
Hallo @Hans-Meier
Eheleute erteilen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Wenn ihr den kompletten Freistellungsaftrag bei der codi hinterlegen wollt, dann gib einfach bei dir einen gemeinsamen FSA in Höhe von 2.000 EUR ein (SteuerID deiner Frau nicht vergessen). Dieser wird dann auch automatisch im Konto deiner Frau und im Gemeinschaftskonto angezeigt. Du brauchst keine Angst haben, dass du dann insgesamt Freistellungsaufträge in Höhe von 6.000 EUR erteilt hast.
Denn von diesen 2.000 EUR werden im Kalenderjahr chronologisch nach und nach Kapitalerträge abgezogen, die a) entweder bei dir, b) bei deiner Frau oder c) beim Gemeinschaftsdepot anfallen. Irgendwann ist er aufgebraucht und dann werden Steuern einbehalten.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Lukas
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am 28.08.2023 12:10
Hi Lukas,
super. Danke für die einfache Antwort auf meine, was ich dachte, komplexe Frage.
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am 01.12.2023 12:48
Wie genau mache ich das?
In meinem Fall haben wir ein Gemeinschaftskonti, auf dem nur unser Girokonto läuft. Aus historischen Gründen läuft auf meinen Namen noch unser gemeinsames Aktiendepot. Beim gemeinsamen Aktiendepot kann ich nun maximal 1000 Euro Freibetrag angeben. Ich möchte aber 1300 Euro angeben, die restlichen 700 werden bei anderen Banken verteilt.
01.12.2023 14:49 - bearbeitet 01.12.2023 14:50
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01.12.2023 14:49 - bearbeitet 01.12.2023 14:50
@svebert schrieb:Wie genau mache ich das?
In meinem Fall haben wir ein Gemeinschaftskonti, auf dem nur unser Girokonto läuft. Aus historischen Gründen läuft auf meinen Namen noch unser gemeinsames Aktiendepot. Beim gemeinsamen Aktiendepot kann ich nun maximal 1000 Euro Freibetrag angeben. Ich möchte aber 1300 Euro angeben, die restlichen 700 werden bei anderen Banken verteilt.
Ein gemeinames Aktiendepot, das auf den Namen nur einer Person läuft, gibt es nicht. Wenn es nämlich nur auf eine Person läuft, dann gehört es auch nur dieser einen Person und ist folglich nicht gemeinschaftlich. Welche Gründe auch immer angeführt würden, sie sind unerheblich.
Hier solltest ihr also idealerweise mal eine Bereinigung herbeiführen.
Ungeachtet dessen:
Wenn ihr gemeinsam veranlagt seid, dann kannst Du natürlich für euch beide gemeinsam einen Betrag von bis zu 2.000 € eintragen (das dabei evtl. weitere erteilte Freistellungsaufträge korrekt berücksichtigt werden müssen ist selbstredend).
Dieser Betrag gilt dann für alle eure Konten und Depots, egal ob sie sich im Allein- oder Gemeinschaftsbesitzt befinden.
Insofern spricht grundsätzlich nichts dagegen hier 1.300 € anzugeben.
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am 01.12.2023 15:35
Ja, so machen wir das auch.
Mein Geld, sein Freibetrag!
😁
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Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

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