07.11.2024 18:13 - bearbeitet 07.11.2024 18:17
1. Die Service-Hotline gab mir die Auskunft, dass ich für die Geburtstagsaktion teilnahmeberechtigt sei (altes TGP mit 0% Zinsen), auch wenn ich keine Info dazu in der Postbox hatte. Welche Info ist denn nun verbindlich?
2. Ich hatte eine Werbesperre bei Kontoeröffnung 2016 für Werbung per Post, E-Mail und Telefon erteilt. Die PostBox war da nicht mit gelistet.
Wenn es so sein sollte, dass ich diese Info zu der Geburtstagsaktion in der PostBox benötige, wie kann ich die Werbesperre für die PostBox aufheben? Bekäme ich danach überhaupt noch die "Geburtstagseinladung"?
Vielen Dank im Voraus.
am 07.11.2024 19:36
@Vorleseoma schrieb:
1. Die Service-Hotline gab mir die Auskunft, dass ich für die Geburtstagsaktion teilnahmeberechtigt sei (altes TGP mit 0% Zinsen), auch wenn ich keine Info dazu in der Postbox hatte. Welche Info ist denn nun verbindlich?
2. Ich hatte eine Werbesperre bei Kontoeröffnung 2016 für Werbung per Post, E-Mail und Telefon erteilt. Die PostBox war da nicht mit gelistet.
Wenn es so sein sollte, dass ich diese Info zu der Geburtstagsaktion in der PostBox benötige, wie kann ich die Werbesperre für die PostBox aufheben? Bekäme ich danach überhaupt noch die "Geburtstagseinladung"?
Vielen Dank im Voraus.
Die Fragen zur Teilnahmeberechtigung werden im ersten Beitrag dieses Beitragsfadens in den FAQ beantwortet.
07.11.2024 19:44 - bearbeitet 07.11.2024 19:50
07.11.2024 19:44 - bearbeitet 07.11.2024 19:50
@paej schrieb:Die Fragen zur Teilnahmeberechtigung werden im ersten Beitrag dieses Beitragsfadens in den FAQ beantwortet.
Leider nicht vollständig, vor allem bezüglich der anders lautenden Auskunft durch die Service-Hotline und auch nicht zu meiner 2. Frage.
am 08.11.2024 08:46
Guten Morgen @Vorleseoma,
zu 1.) In Ausnahmefällen, bei Reklamation, ist eine Teilnahme möglich.
zu 2.) Im persönlichen Bereich > Verwaltung > meine Daten kannst du die Sperre aufheben. Das zieht zwar keine nachträgliche Einladung nach sich, aber du kannst gerne bei den Kollegen telefonisch reklamieren und so an der Aktion teilnehmen.
VG
Christoph
am 08.11.2024 12:03
Auch ich habe wegen der Werbesperre keine Einladung für die 3%-Aktion erhalten. Eine telefonische Reklamation war bei mir leider erfolglos, obwohl ich gestern die Werbesperre aufgehoben hatte. Die Mitarbeiterin des Comdirect-Callcenters meinte, dass ein nachträgliches freischalten für den 3%-Zins bei mir nicht möglich sei. Ich habe ein Tagesgeldkonto mit 0,75%-Zinssatz.
am 08.11.2024 15:13
Die nachfolgenden grün bzw. rot markierten Aussagen sind m.E. widersprüchlich!
Wie ist das zu verstehen???
Sie erhalten für eine neue Anlage bis maximal 1.000.000 Euro auf Ihrem Tagesgeld PLUS-Konto 30 Wochen einen Tagesgeldzinssatz von 3,0 % p. a. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine Einzahlung im
Diese Konditionen gelten vom 01.12.2024 bis 30.06.2025 und nur für neu eingehende Gelder, die bisher noch nicht auf anderen Konten (eigene und fremde Konten) bei den Marken comdirect, Commerzbank oder onvista bank geführt wurden.
08.11.2024 15:20 - bearbeitet 08.11.2024 15:20
08.11.2024 15:20 - bearbeitet 08.11.2024 15:20
@popup schrieb:(...)
- Aktionszeitraum 04.11.2024 bis 25.11.2024 auf Ihr Tagesgeld PLUS-Konto erfolgt. (1)
- Nachfolgende Einzahlungen werden ab Wertstellung ebenfalls berücksichtigt. (2)
Diese Konditionen gelten vom 01.12.2024 bis 30.06.2025 und nur für neu eingehende Gelder, die bisher noch nicht auf anderen Konten (eigene und fremde Konten) bei den Marken comdirect, Commerzbank oder onvista bank geführt wurden.
- Die Aktionskonditionen gelten außerdemnur für ein maximales Anlagevolumen von insgesamt 1.000.000 Euro - inklusive eines bereits vorhandenen Guthabens auf dem Tagesgeld PLUS-Konto. (3)
- Kunden mit einem bestehenden Tagesgeld PLUS-Konto und einem Aktionszins über 0,75 % p. a. sind von der Aktion ausgeschlossen. 1 (4)
Ich sehe keinen einzigen Widerspruch.
(1) gibt an, wie du die Aktion aktivierst
(2) gibt an für welche Gelder der Aktionszins gilt
(3) sagt, dass das Guthaben nur bis 1 Mio gilt, und das bereits auf dem Konto befindliches Guthaben in diese Grenze eingerechnet wird
(4) Kunden die ein TG Plus Konto haben, das einen Zins von größer als 0,75% haben, von dieser Aktion ausgeschlossen sind
08.11.2024 15:44 - bearbeitet 08.11.2024 15:49
08.11.2024 15:44 - bearbeitet 08.11.2024 15:49
Es gibt bereits einen Beitragsfaden mit gesammelten FAQs zum Thema.
Die Fragen und Informationen durch weitere/ neue / eigene Beitragsfäden wieder
zu verteilen ist nicht sinnvoll.
08.11.2024 16:42 - bearbeitet 09.11.2024 12:25
@Krügerrand schrieb:
@popup schrieb:(...)
Diese Konditionen gelten vom 01.12.2024 bis 30.06.2025 und nur für neu eingehende Gelder, die bisher noch nicht auf anderen Konten (eigene und fremde Konten) bei den Marken comdirect, Commerzbank oder onvista bank geführt wurden.
- Die Aktionskonditionen gelten außerdemnur für ein maximales Anlagevolumen von insgesamt 1.000.000 Euro - inklusive eines bereits vorhandenen Guthabens auf dem Tagesgeld PLUS-Konto. (3)
Ich sehe keinen einzigen Widerspruch.
(1)
(2)
(3) sagt, dass das Guthaben nur bis 1 Mio gilt, und das bereits auf dem Konto befindliches Guthaben in diese Grenze eingerechnet wird
Bist du dir da sicher? Denn so steht es da nicht. Da steht nicht, dass bereits vorhandenes Vermögen auf dem Tagesgeldkonto mit dem Aktionszins verzinst wird! Da steht nur, dass bereits vorhandenes Vermögen auf die 1.000.000€ maximal verzinsbares Gesamtvermögen angerechnet wird. Die Aussage lässt durchaus zu, bereits vorhandenes Vermögen nach wie vor mit 0,75% zu verzinsen.
Zitat: … Der Kontostand am 01.11.2024 wird zur Berechnung der Zinsen herangezogen. Alle Einzahlungen, die über diesen Kontostand hinausgehen, erhalten bis zum festgelegten Höchstbetrag den Sonderzins.
Wozu dann auch die Aussage passt, dass nur Geld berücksichtigt wird, welches von Konten außerhalb des Commerzbank-Universums kommt. Auch macht nur so eine Stichtagsbetrachtung des Vorhandenen Vermögens am 01.11.2024 Sinn. Wenn alles mit 3% verzinst werden würde, brauchte es keine Stichtagsberechnung des vorhandenen Vermögens.
Mit anderen Worten: Es kann sein, dass die 950.000€, die sich jetzt schon auf dem Tagesgeldkonto befinden, weiterhin mit 0,75% verzinst werden. Dafür dann aber von den weiteren 500.000€, die in Vorfreude auf Tagesgeldkonto eingezahlt werden, nur 50.000€ mit 3% verzinst und 450.000€ überhaupt nicht verzinst werden. auch nur mit 0,75% verzinst werden.
Noch andere Worte, gerechnet auf die 30 Wochen:
Keine Ahnung, wie die Comdirect das handhabt, die Fußnote lässt aber mein Szenario zu und lässt es, zusammen mit z.B. dem genannten Zitat aus dem Kleingedruckten, wahrscheinlich erscheinen.
Deshalb mag ich Kleingedrucktes nicht, vor allem, wenn mehr Text im Kleingedruckten als im Rest der Werbung steht. 😤
Gruß kio
08.11.2024 17:23 - bearbeitet 08.11.2024 17:34
08.11.2024 17:23 - bearbeitet 08.11.2024 17:34
Wir meinen das Gleiche.
Es wird in die Grenze eingerechnet, bis zu der neues Guthaben verzinst wird, aber nicht dass das Guthaben bis zu dieser Grenze verzinst wird.
Beispiel:
Guthaben 03.11.24: 200.000
Einzahlung 20.11.24: 500.000
Einzahlung 01.03.25: 500.000
Zinssatz je Betrag und Datum:
Am 03.11.24: 200.000 zu 0,75%
Am 20.11.24: 700.000 zu 0,75%
Ab 01.12.24: 200.000 zu 0,75% und 500.000 zu 3%
ab 01.03.25 800.000 zu 3% und 400.000 zu 0,75% (davon 200.000 Altguthaben und 200.000 über 1 Mio)