am 10.11.2024 13:29
@ehemaliger Nutzer schrieb:Hallo @GetBetter und @paej
Ich frage ja nur interessehalber. Danke für die vollständigen Bedingungen. Die Vergiftungsklausel scheint also nicht mehr zu existieren, d.h. sie scheinen eine technische Lösung gefunden zu haben um das Geld, das von einem comdirect-/Commerzbank-Konto stammt, getrennt behandeln zu können und dann vermutlich mit dem Standardzins zu verzinsen. In diesem Fall wurde allerdings vergessen klarzustellen, nach welcher Logik Abflüsse vom TG-Konto berücksichtigt werden. Wenn 5k von einem internen Konto aufs TG-Konto überwiesen werden dann werden diese wohl nur mit 0,75% verzinst. Wenn später 5k vom TG-Konto wegüberwiesen, welche 5k sind das dann? Sind das 5k mit Sonderzins oder 5k mit Standardzins? Gilt also FIFO, LIFO, "Sonderzins First" oder "Standardzins First"?
Die Fragestellung hatte ich gestern bereits erläuternd beantwortet.
An dieser Stelle möchte ich mich voll und ganz @GetBetter anschliessen:
"Die Bank will es relativ einfach halten, schwierig machen es vor allem die Kunden"
Ergänzen kann ich noch - langsam nervt es....😓
10.11.2024 13:33 - bearbeitet 10.11.2024 13:39
@Kio schrieb:
Und unabhängig davon, ob er überhaupt weiß, dass er das für diese Aktion nutzen kann, erkennt der Kunde, wie wichtig eine zweite Kontoverbindung möglichst außerhalb des Commerzbankuniversums ist. Das ist zwar nett von der Comdirect darauf aufmerksam zu machen, aber sicher nicht im Sinne des Erfinders.
Man kann (und sollte) es aber positiv sehen: Hier in der Community wird immer wieder dazu geraten, neben dem codi-Konto eine Reservebankverbindung außerhalb der Commerzbank-Systems zu haben. Die ebenfalls hier in der Community veröffentlichten Klagen über eine plötzliche und unerwartete Kündigung durch die codi enthalten oft den Hinweis, daß eben keine Reservekontoverbindung besteht.
Nun hilft die comdirect ganz direkt und sagt: Bitte, bitte lieber Kunde, mache eine Reservebankverbindung auf und teste diese durch eine Überweisung auf das codi-Tagesgeldkonto. Zur Belohnung gibt es etwas Zins, und die Sicherheit, daß du bei einer bankseitigen Kündigung (*) handlungsfähig bleibst.
(*) Die Unicredit-Sache ist immer noch nicht entschieden und es ist weiterhin unklar, ob die Unicredit an den jetzigen codi-Kunden interessiert ist, bzw ob die comdirect dem durch onvista vorgezeichneten Weg (sogenannte "Neuausrichtung") folgen soll.
10.11.2024 14:33 - bearbeitet 10.11.2024 14:34
10.11.2024 14:33 - bearbeitet 10.11.2024 14:34
Ich denke ich verstehe, was du meinst und glaube, das wir das noch nicht besprochen haben.
Also:
Ich finde in den Bedingungen nicht, wie das gehandhabt wird. Vermutlich werden die 5.000€ auf die Stichtagssumme draufgerechnet und wenn du dann die 5.000€ wieder benötigst, entnimmst du sie oben von dem 3% Betrag. Das hätte dann natürlich dramatische Auswirkungen auf die Gesamtrendite und wäre eine weitere Falle.
Genau beschrieben ist ein solcher Vorgang im Kleingedruckten nicht.
Gruß kio
am 10.11.2024 15:18
Hier ist der Link aus der wöchentlichen Finanztip -News und der Text das als "DEAL"beschrieben wird.
Der Anruf heute bei der Hotline war trotz der Einladung zum 30. Geburtstag kein "Einlass zur Feier."
https://www.comdirect.de/cms/lp/bkgeburtstagsaktion.html?ci=000000000000000BA0000000500080
Geburtstagszinsen für Ihr Tagesgeld PLUS-Konto
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am 10.11.2024 15:28
Hallo,
...... einem Tagesgeldszins über 0,75 % p.a." bedeutet "über 0,75 %", dass der Ausschluss für Kunden gilt, die aktuell bereits mehr als 0,75 % p.a. auf ihrem Tagesgeld PLUS-Konto erhalten. Da mein derzeitiger Zinssatz genau 0,75 % beträgt, erfüllen ich die Bedingungen und bin somit zur Teilnahme an der Aktion berechtigt.
Ob mein Tagesgeldkonto schon besteht oder noch beantragt werden muss steht niergendwo.
vG Matt88
10.11.2024 15:39 - bearbeitet 17.11.2024 17:26
10.11.2024 15:39 - bearbeitet 17.11.2024 17:26
am 10.11.2024 16:05
Es wird hier in der Community immer geschrieben "investiere nie in ein Finanzprodukt das Du nicht komplett verstehst"
-> wenn so viele Rückfragen und Unklarheiten vorhanden sind ist das echt nichts für Papas Sohn.
Wenn ich woanders so was sehe
dann bin ich recht schnell fertig mit meiner Entscheidung.
Der @dg2210 hatte geschrieben "Nicht nur 'dabei sein ist alles', sondern leider auch 'das fünftbeste Angebot am Markt ist für unsere Kunden gerade gut genug'" - was ich ja auch schon entsprechend kommentiert habe.
Was ich mich halt frage: Wieso versucht man durch (bestenfalls) Mittelmäßigkeit Kunden/Kapital zu gewinnen?
Als Unternehmen sollte ich ein gutes Produkt anbieten und auf langfristige Zusammenarbeit mit dem Kunden setzen.
So eine Geschäftsbeziehung sollte symbiotisch sein und nicht so, das ein Kunde nach einem haöben Jahr feststellt "ups - das hatte ich aber anders verstanden/mir anders vorgestellt" wenn dann die Zinszahlung nicht dem entspricht was man erwartet hat.
Die Kundenzufriedenheit wird von zu vielen Unternehmen zu oft unterschätzt: Die kurzsichtige Denkweise in einem kurzen Zeitraum einfach irgendwie möglichst viel Gewinn (zu Lasten des Kunden) machen zu müssen ist langfristig betrachtet einfach falsch. So was rächt sich irgendwann.
Es muss nicht immer das beste Angebot vorhanden sein.
...aber es sollte immer ein gutes Angebot sein: und - ja dabei zählt selbstverständlich auch das Gesamtpaket. Aber das sollte in sich schon auch stimmig und im Gesamten gut sein. Bestenfalls sehr gut: Besser man hat den Wettbewerb weit hinter sich als dass man ihn vor sich hat.
Gruß Crazyalex
am 10.11.2024 16:14
@ehemaliger Nutzer schrieb:Laut Bedingungen sollten die 5k erstmal mit dem Standardzins verzinst werden, alles weitere ist aber nicht geregelt. Auch wenn sich die Stichtagssumme vom 01.11. nicht erhöht, muss es eine Regel geben, über welchen Betrag zuerst verfügt wird, also ob in deinem Beispiel nach einer Überweisung von 5k auf das Girokonto neben dem Sockelbetrag von 1k zu 0,75% sich noch
...
Die Bank muss sich bis zum ersten Quartalsabschluss eine eindeutige Regel dafür überlegt haben, verzichtet aber auf eine entsprechende Klarstellung.
Na ja, ich glaube nicht, das die Comdirect an dieser Stelle etwas absichtlich verschweigt. Da hat vielleicht der, der die Vorgaben für die Fußnoten gemacht hat, nicht weit genug gedacht. Wir sind hier ja auch erst sehr spät auf diese Regelungslücke gestoßen.
Das sie auf eine Klarstellung verzichten, glaube ich deswegen nicht. Es ist Wochenende, da wird schon eine Klarstellung folgen. 🙂
Gruß kio
am 10.11.2024 16:16
@Kio schrieb:Ich denke ich verstehe, was du meinst und glaube, das wir das noch nicht besprochen haben.
Also:
- Stichtagssumme 1.000€
- Dann Überweisung von Fremdbank 10.000€
- Dann interner Übertrag von 5.000€
Ich finde in den Bedingungen nicht, wie das gehandhabt wird. Vermutlich werden die 5.000€ auf die Stichtagssumme draufgerechnet und wenn du dann die 5.000€ wieder benötigst, entnimmst du sie oben von dem 3% Betrag. Das hätte dann natürlich dramatische Auswirkungen auf die Gesamtrendite und wäre eine weitere Falle.
Genau beschrieben ist ein solcher Vorgang im Kleingedruckten nicht.
Ich stimme zu, dass der Fall in den Bedingungen nicht eindeutig beschrieben ist und trotzdem ist er nichts anderes als ein weiteres künstlich konstruiertes Szenario, das für diejenigen, die sich hier beteilige, vollkommen uninteressant sein dürfte.
Letztlich lassen sich diejenigen, die an der Aktion teilnehmen, nämlich in nur zwei Gruppen aufteilen:
Die Szeanrien, die hier teilweise aus dem Hut gezaubert werden, sind zu guten Teilen lebensfremd bzw. für die Masse der hier anwesenden Leser schlicht nicht praxisrelevant.
am 10.11.2024 16:36
@Kio schrieb:@ehemaliger Nutzer schrieb:Die Bank muss sich bis zum ersten Quartalsabschluss eine eindeutige Regel dafür überlegt haben, verzichtet aber auf eine entsprechende Klarstellung.
Na ja, ich glaube nicht, das die Comdirect an dieser Stelle etwas absichtlich verschweigt. Da hat vielleicht der, der die Vorgaben für die Fußnoten gemacht hat, nicht weit genug gedacht. Wir sind hier ja auch erst sehr spät auf diese Regelungslücke gestoßen.
Das sie auf eine Klarstellung verzichten, glaube ich deswegen nicht. Es ist Wochenende, da wird schon eine Klarstellung folgen. 🙂
Gruß kio
Nur zusätzliches ( von aussen kommendes Geld) erhält den Aktionszins.
Alle anderen Kontobewegungen sind nicht relevant, so lange deren Summe nicht das Startguthaben vom 1.11. unterschreitet.
Nach evtl. Unterschreiten und späterem Wiederauffüllen wird das zusätzliche Geld wieder dem Aktionszins zugerechnet;
maximal bis zur Höhe der bisherigen externen Einzahlungen.
Was muss man dazu noch klarstellen; alle Szenarien sind damit abgedeckt.