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Empfängerprüfung schlägt fälschlicherweise zu

34 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Marten68  schrieb:

Diese Woche habe ich meine ADAC Jahresrechnung bekommten: Empänger auf dem gedruckten Datenträger lautete:

"ADAC e.V. ....", aber weder der genaue Empfänger noch "ADAC" noch "Allgemeinder deutscher Automobil Club" noch "ADAC e.V." wurde angenommen.

Die Rechnung meines Hautartzt auf der Rechnung lautetete ähnlich : "Hautarztpraxis am Berg", das wurde natürlich auch nicht akzeptiert. Dann den Namen des Arztes versucht "Müller", dann "Dr. Müller", dann "Dr. A. Müller" --> jetzt hat mir meine Bank gemeldet: "meinen Sie Dr. Andreas Müller" .....

 

Ich meine die die Geld wollen haben genügend Zeit gehabt ihre korrekten Empfängerdaten den absendenden mitzuteilen.

In Zukunft werde ich bei von mir zu bezahlenden Rechnungen die Rechnungssteller schriftlich auf korrekte Übermittelung der Empfängernamen hinweisen und die Bezahlung aus Sicherheitsgründen solange zurückhalten.

Mein Arzt wird das schnell begreifen, der ADAC hoffentlich auch. 


Richtig so. Ich habe zwar jahrelang meine Rechnungen überwiesen, ohne dass dabei irgendeine Art von Namensprüfung stattgefunden hätte. Aber jetzt, da es die nun gibt, mögen doch bitte alle dafür sorgen, dass ich bei meiner Zahlung nicht mit lapidaren Plausibilitätsprüfungen belästigt werde.

 

Wenn ich mir schon den Aufwand mache, dem ADAC meinen Mitgliedsbeitrag jedes Jahr in liebevoller Handarbeit zu überweisen statt eine Einzugsermächtigung zu erteilen, dann soll ich dabei wenigstens nicht auch noch nachdenken müssen.

 

Leute gibt's...

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

Hallo @CaroKann,

 

Punkt war ja, dass die Daten alle korrekt waren. Am 9.10 ist die Überweisung dann exakt so durch gegangen.

Die Empfängerprüfung hat keinen Einfluss darauf, ob eine Transaktion erfolgt oder nicht. Sie dient lediglich zur Prüfung der Empfängerdaten durch den Sender. Dieser kann jederzeit die Transaktion auslösen, selbst wenn der Name nicht stimmen sollte. 

 

VG

Christoph

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@GetBetter 

Jetzt wird's beinahe schon politisch - aber nach Deinem Post fühle ich mich dazu bemüßigt zu schreiben:

 

Deutschland ist nicht grundlos so wie Deutschland ist!

 

Da muss man sich nicht wundern. Das ist schlicht die logische Konsequenz.

 

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Porsche991
Autor ★★★
68 Beiträge

dann war die gespeicherte Bankverbindung halt falsch,

wurde aber bisher nicht geprüft.

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.040 Beiträge

@Sandi73 wrote:

Mir ist gestern und heute genau dasselbe passiert.

Mein Freund wollte mir Geld überweisen und es schlug sofort an , dass Name und Iban nicht stimmen würden. Was Quatsch ist, da meine Bankverbindung bei ihm gespeichert ist und IMMER funktioniert hat.

Desweiteren habe ich auf eine Guthabenauszahlung gewartet und heute die Nachricht bekommen, dass die Überweisung zurückgegangen ist und nicht getätigt werden konnte. 

 

 


Wie ich @CaroKann bereits geschrieben habe, ist die Empfängerprüfung völlig losgelöst vom Zahlungsauftrag. Was genau bei der Transaktion von dem Konto deines Freundes auf dein Konto passiert ist, kann ich von hier aus nicht sagen. Es lag aber def. nicht (!!) an der Prüfung.  

 

VG

Christoph

Marten68
Experte
92 Beiträge

Natürlich ist die Empfängerprüfung losgelöst vom Zahlungsauftrag.

Früher war die Empfängerprüfung Standard, es haftete (teilweise) die Bank wenn der Empfänger nicht mit dem Namen übereinstimmte.

Mir ist es in den 80-90er Jahren des letzen Jahrhunderts einige Male passiert dass eine Überweisung nicht ausgeführt wurde.

Nun ist es aber so dass man der  Bank zwar die Überweisung trotzdem bestätigen kann die Haftung für einen falschen Namen dann aber (natürlicherweise) an den Sendenden abgibt.

 

Ganz früher hat die Bank die Überweisung an das Konto z.B. an Herr Dr. Müller nicht ausgeführt wenn der tatsächliche Empfängernamen z.B. Herr Betrügeritis hies - die empfangende Bank hat die Überweisung einfach zurückgebucht. Seit Jahren erfolgte dann aber keine Prüfung - Risiko beim Versender.

Nun hat die EU die Verbraucherfreundliche Sicherheitsprüfung wieder eingeführt - man kann als Versender überprüfuen ob der Empfänger auch der ist, der in der Rechnung Geld von einem will. 

Klar kann ich solch eine Überprüfung ignorieren, jedoch ist dann genau der Sicherheitsgewinn weg.

 

Somit sehe ich zu 100% eine Bringschuld des Rechnungsstellers eine  korrekten Empfängeradresse (incl. Namen) zu nennen.

 

 

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Crazyalex_0-1760090284525.png

 


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
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Inkognito
Experte ★
294 Beiträge

@Marten68  schrieb:

Natürlich ist die Empfängerprüfung losgelöst vom Zahlungsauftrag.

 

Somit sehe ich zu 100% eine Bringschuld des Rechnungsstellers eine  korrekten Empfängeradresse (incl. Namen) zu nennen.

 


Nein, diese Angabe gehört nicht zu den Pflichtangaben einer Rechnung.

 

Wenn der Rechnungssteller unter Erfüllung aller sonstigen Formerfordernisse einer Rechnung die Zahlungserfüllung an eine bestimmte IBAN erwartet, dann ist dies nach jetziger Gesetzgebung formal ausreichend.

 

Marten68
Experte
92 Beiträge

Das hat unsere Handwerkskammer schon seit Monaten  aber anders an ihre Mitglieder kommuniziert.

Dort wurde empfohlen:

Daten überprüfen, Aliase bei den Banken hinterlegen, Kommunizieren - Rechnung anpassen und auf korrekten Empfängernamen achten, Prozesse und Software anpassen, Testüberweisungen durchführen.

Wenn das aber selbst der ADAC nicht schafft kann ich das meinem Hautartzt tatsäch nicht vorwerfen. Mein Heizungsbauer hat das übrigens mit seiner letzten Rechnung angepasst und sogar auf seiner Rechnung vermerkt beim Kunden gespeicherte Überweisungsvorlagen entsprechend anzupassen.

Ist ja nicht so dass dies nicht schon seit ca. 1 Jahr bekannt war und wirklich lange genug bei Rechnugnssteller anpassbar war.

Es ist im Interesse eines Rechnungsstellers den Zahlungsverkehr durch falsche Namen auf Überweisungsaufforderungen nicht zu verkomplizieren. Um Nachfragen von Schuldner erst gar nicht aufkommen zu lassen sollte das in dem ureigensten Interesse des Rechnungssteller liegen.

Kurze Frage an Inkognito: auf welche Gesetzgebung beziehst du dich dass die Nenneung einer IBAN-Adresse als Ziel ausreicht. Das hat sich ja nun geädert da die IBAN als alleinige Definition eines Kontos nicht mehr ausreicht und der Namen passen muss.

 

 

 

Marten68
Experte
92 Beiträge

noch als Ergänzung (Quelle Verbraucherzentrale punkt de)

 

Passt der Name gar nicht zur IBAN, erscheint ein Warnhinweis. In so einem Fall sollten Sie die Überweisung auf keinen Fall freigeben. Kontaktieren Sie unbedingt den Zahlungsempfänger über einen offiziellen Kanal und kontrollieren Sie, ob es sich um ein Versehen der um einen Betrug handelt.