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Empfängerüberprüfung bei internem Übertrag

redbull21
Autor ★★
25 Beiträge

Guten Tag allen,

 

heute habe ich Geld vom "Verrechnungskonto Zweitdepot" an das "Verrechnungskonto Erstdepot" übertragen, also eine interne Überweisung innerhalb derselben Kundenverbindung. Trotzdem erhielt ich den Warnhinweis.

Das passiert, wenn offensichtlich variierende Kundendaten zur Anwendung kommen (siehe Screenshot). Bei dem Vorgang waren alle Daten vorbelegt und ich habe nichts manuell verändert.

Ich denke, da muss codi erst mal im eigenen Datenbestand aufräumen und sicherstellen, dass für denselben Kontoinhaber nicht unterschiedliche Namensvarianten verwendet werden (hier z. B. für Umlaute und weitere Vornamen).

21 ANTWORTEN

redbull21
Autor ★★
25 Beiträge

Ich schreibe 


@Morgenmond  schrieb:

@redbull21  schrieb:

...

 

Zur Frage "welche Lobby?" habe ich mal die KI bemüht.

...

 

Für mich klingt das durchaus nach Lobbyarbeit. Nun ja, vielleicht wird's ja mit der Zeit wirklich noch ausgereifter, denn so wie jetzt ist es kein Zustand.


Eine KI-Antwort ohne Angabe der Quellen auf denen sich diese bezieht hat soviel Wert wie der Hundehaufen dem ich heute morgen ausgewichen bin.

 

Gruß Morgenmond 



Freut mich, dass du nicht reingetreten bist.

 

Quellen? Ich erhebe hier doch keinen wissenschaftlichen Anspruch. Ich wollte lediglich erfahren, ob die Bankenverbände in das Verordnungsverfahren eingebunden waren und dafür dürfte eine KI-Auskunft wohl verlässlich genug sein. Nach Details hatte ich nicht gefragt.

Man kann und sollte einer KI nicht blind vertrauen, aber wenn sie schon mit so einer simplen Frage überfordert wäre, hätte sie nicht diesen Erfolg erreicht, sondern wäre längst in der Tonne gelandet - wie ein korrekt entsorgter Hundehaufen. 😏 

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

Also laut meinem Verständnis hat der Kunde IMMER die Verantwortung für das was er selbst tut. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist eine korrekte IBAN einzutragen und den Namen, an den er überweisen will, dann sollte man sich ggf. 24/7 Hilfe für den Alltag suchen. 

 

Mir ist aber bewusst, dass es genug Leute gibt, die meinen, Andere müssen deren Taten am Ende ausbaden - man outsourced quasi seine eigene Verantwortung, will aber trotzdem wie ein mündiger Bürger behandelt werden. Für mich schließt sich das komplett aus. 

 

Amüsant finde ich, dass plötzlich Leute - wie man hier im Forum sieht - total auf den Empfängerabgleich anspringen, obwohl sich ja nix geändert hat. Früher wurde mit Sicherheit NIE hinterfragt, wenn man seit Ewigkeiten Überweisungen aus den Vorlagen tätigt, ob das auch wirklich stimmen könnte, weil es funktionierte ja und jetzt ziehen sich Einige dermaßen daran hoch, dass dort ein Hinweis kommt.

redbull21
Autor ★★
25 Beiträge

 

Es liegt eben nicht IMMER an "mangelnder Befähigung", wenn Geld auf dem falschen Konto landet. Lies dir mal diesen wirklich informativen Artikel  durch, vor allem die beiden letzten Abschnitte und sag mir dann, dass dir sowas nie passieren könnte. Ab sofort erhältst du in solchen Fällen eine Warnung und das ist gut so und wer die dann ignoriert, dem ist mit Recht nicht zu helfen.

 

Es stimmt aber auch nicht, dass sich zu früher "nix geändert" hätte. Der Empfängerabgleich IST die Änderung. Das Verfahren als solches ist ja gut, denn es verbessert die Sicherheit, egal ob einem ein Flüchtigkeitsfehler unterläuft, oder ob Betrüger die Hand im Spiel haben. 

Ich will inzwischen auch gar nicht mehr der These nachhängen, die Banken würden sich hier vorrangig einer Haftung entledigen wollen, denn wie ich gelernt habe, waren Banken noch nie verpflichtet, Zahlungsempfänger und IBAN abzugleichen. Folglich ließ sich auch keine Unterlassungshaftung begründen. 

 

Und warum sollte man die Richtigkeit der IBAN bei Verwendung einer Vorlage hinterfragen, die immer funktioniert hat? Dafür gab und gibt es keinen Grund und deshalb sind ja auch bereits bestehende Daueraufträge von der Überprüfung ausgenommen.

 

Mich stört doch lediglich, dass selbst bei kleinsten Abweichungen eine Warnung aufpoppt. Man könnte sagen, dies sei eben der Preis für mehr Sicherheit. Ja, das ist wohl so, aber ich glaube trotzdem, dass hier sukzessive noch Optimierungen nötig und auch möglich sind, um die Zahl der Warnungen auf die wirklich relevanten Fälle zu reduzieren.


 

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@redbull21 

Ich finde es gut, dass Du Deine Sichtweise korrigiert und den Fakten angepasst hast!

 

Ein kleines "aber" gibt es jedoch noch...

 


@redbull21  schrieb:

 

[...]

Es stimmt aber auch nicht, dass sich zu früher "nix geändert" hätte. Der Empfängerabgleich IST die Änderung. Das Verfahren als solches ist ja gut, denn es verbessert die Sicherheit, egal ob einem ein Flüchtigkeitsfehler unterläuft, oder ob Betrüger die Hand im Spiel haben. 

Ich will inzwischen auch gar nicht mehr der These nachhängen, die Banken würden sich hier vorrangig einer Haftung entledigen wollen, denn wie ich gelernt habe, waren Banken noch nie verpflichtet, Zahlungsempfänger und IBAN abzugleichen. [...]


das stimmt nicht: "früher" mal (ist schon länger her - und müsste in diesem oder einem ähnlichen Thread von mir schon einmal erwähnt worden sein) hatten die Banken tatsächlich die Pflicht den Empfänger abzugleichen. Damals hieß es aber noch nicht IBAN - insofern ist diese Aussage wahlweise richtig (wenn man explizit die IBAN als Begriff festlegt) oder falsch (wenn man den Empfänger zur Kontonummer und BLZ abgleicht).

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

redbull21
Autor ★★
25 Beiträge
@Crazyalex  schrieb:

@redbull21 

Ich finde es gut, dass Du Deine Sichtweise korrigiert und den Fakten angepasst hast!


Danke, es sind halt doch noch nicht alle Dinosaurier ausgestorben. Selbst auf "Social Media" haben einige von uns überlebt. 😆

 


@Crazyalex  schrieb:

Ein kleines "aber" gibt es jedoch noch...

 


@redbull21  schrieb:

 

[...]

wie ich gelernt habe, waren Banken noch nie verpflichtet, Zahlungsempfänger und IBAN abzugleichen. [...]


das stimmt nicht: "früher" mal (ist schon länger her - und müsste in diesem oder einem ähnlichen Thread von mir schon einmal erwähnt worden sein) hatten die Banken tatsächlich die Pflicht den Empfänger abzugleichen. Damals hieß es aber noch nicht IBAN - insofern ist diese Aussage wahlweise richtig (wenn man explizit die IBAN als Begriff festlegt) oder falsch (wenn man den Empfänger zur Kontonummer und BLZ abgleicht).


Dann war mein Gefühl doch nicht so ganz verkehrt. Ich könnte jetzt aber nicht mehr sagen, welcher Art die Verpflichtung war, also gesetzlich oder vertraglich, und ob die dann auch immer zuverlässig eingehalten wurde. Jedenfalls hätte den Banken bei Unterlassung so oder so ein Haftungsrisiko entstehen können, sei es aus Rechts- oder Vertragsverletzung, oder Verletzung von Sorgfaltspflichten.

 

Jetzt haben wir jedenfalls klare Verhältnisse:

  • Die Bank haftet nicht für Überweisungen, die trotz eines Warnhinweises freigegeben wurden.
  • Die Bank muss haften, wenn sie nach objektiver Sachlage hätte warnen müssen, die Warnung jedoch aus Gründen, die sie zu vertreten hat, unterblieben ist (z. B. technischer Fehler). Verständlich, dass man dann, besonders in der Anfangsphase, lieber zuviel als zuwenig warnt. Aber wie gesagt, es wird sich schon noch einspielen.

 

Gruß

Red

Thorsten_
Legende
4.657 Beiträge

Die Wiedereinführung des Namensabgleichs unter der PSR schreibt (im September 2023):

Die erste Zahlungsdiensterichtlinie (PSD1) bescherte dem deutschen Zahlungsverkehr einen Paradigmenwechsel. Bis 2009 oblag es dem Zahlungsdienstleister (PSP) des Zahlungsempfängers zu prüfen, ob das vom Zahler angegebene Empfängerkonto tatsächlich auf den ebenfalls namentlich angegebenen Zahlungsempfänger lautete. In Zweifelsfällen war der Empfängername ausschlaggebend. Mit Überführung der PSD1 in deutsches Recht wurde die nummerische Kundenkennung, heute mithin die IBAN, allein maßgeblich. Die früher obligatorische Kontoanprüfung durch den PSP des Zahlungsempfängers, auch als Kontonummer-Namens-Abgleich bezeichnet, entfiel. Ziel war eine die Vollautomatisierung von Zahlungsvorgängen und deren beschleunigte Abwicklung.

 

Dort ist auch von einer Opt-Out-Möglichkeit die Rede. Davon habe ich jetzt bei der aktuellen Umsetzung noch nichts gehört.

 

Auch interessant: Überweisungsbetrug – Wikipedia

 

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Thorsten_  schrieb:

Dort ist auch von einer Opt-Out-Möglichkeit die Rede. Davon habe ich jetzt bei der aktuellen Umsetzung noch nichts gehört.


Im Zusammenhang mit Sammelaufträgen ermöglicht die neue Richtlinie Firmenkunden ein Opt-out.

Für Privatkunden besteht eine solche Möglichkeit nicht, auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch.

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

Ich kann auch Fehler machen, aber ich muss mir eingestehen, dass ich für eigene Fehler eben verantwortlich bin und ggf. mit den Folgen leben muss. Ich erwarte nicht ,dass mir jemand das abnimmt. Zudem sind Quellen "Verbraucherzentrale" relativ sinnbefreit, weil Verbraucherzentralen wollen ja keine mündigen Leute, sondern sie wollen, dass Andere für die Fehler der Leute geradestehen und erziehen die Leute eben zur Unselbstständigkeit.

Marten68
Experte
92 Beiträge

@Floppy85 
Warscheinlich bist du noch nicht so alt wie ich. 

Vor vielen Jahren lag die Haftung bei der Bank wenn sie einen handgeschriebenen Überweisungsträger überwiesen haben wenn der Adressat (bis auf Rechtschreibfehlern etc) nicht dem Kontoinhaber zugeornet werden konnte der im Adressfeld eingetragen wurde. Das wurde erst beendet als überhautp keine Überprüfung mehr des "Namens" vorgesehen war. 

Insofern ist das jetzige Verfahren auf jeden Fall ein Fortschritt - aber es ist nicht so wie du postuliert "Früher wurde mit Sicherheit NIE hinterfragt ..." - doch das wurde es. Die Überweisung wurde schlicht nicht getätigt und man musste den Überweisungsträger nochmals ausfüllen mit korrektem Namen. 

 

Marten68
Experte
92 Beiträge

Das ist aber eine schräge Einstellung. 

Die Verbraucherzentralen wurden in den 1920er Jahren in Deutschland gegründet, dann unter den Nazis aufgeöst um um 1955 wieder gegründet zu werden. Sie haben bei bahnbrechenden Urteilen zum Verbraucherschutz mitgewirkt, haben Klagen gegen AGBs, Versicherungen, Banken, Telekomunternehmen auch für Verbraucher geführt die wegen ihrer intellektuellen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen nie in der Lage gewesen wären teils durch alle Instanzen Verbaucherrechte durchzusetzen. Eine Durchsetzung also von Gesetzen die von Firmen "falsch" interpretiert wurden. 

 

Im Gegenteil bieten die Verbraucherzentralen vorallem eine Information für Leute, keine Fehler mehr zu machen und "Tricks" von Firmen zu erkennen, das eigene Handeln zu reflektieren und als mündige Verbraucher ihre Rechte zu kenne.

Und ja - die Verbraucherzentralen müssen immer noch rechtsfernere, wirtschaftlich Schwache stellvertretend unterstüzen.

 

So wie ich es als sehr gut verdienender mache - nur eben mit eigenem Anwalt und Mitteln jegliches (für mich gewinnbares) Zivilverfahren auch über mehrere Instanzen incl. Gutachter aus eigenen Mitteln durchzuziehen. 

 

Echt schräg.