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Eingehende Echtzeitüberweisungen bei P-Konten

anonymxxx
Autor
3 Beiträge

Eingehende Überweisungen werden auf P-Konten bei comdirect ja nur verzögert gebucht, was auch Echtzeitüberweisungen betrifft. Echtzeitüberweisungen erscheinen bisher vorgemerkt, werden aber erst am nächsten Tag nachts gebucht und verfügbar gemacht.


Nach neuem EU-Recht (VERORDNUNG (EU) 2024/886) muss ja jede Bank eingehende Echtzeitüberweisungen unterstützen.

Ausnahmen davon sind dem EU-Recht nicht zu entnehmen und im EU-Recht ist die Rede von "Zahlungsauslösekanal", sodass dieses EU-Recht offensichtlich auch für P-Konten gilt.

Deshalb wollte ich den aktuellen Stand diesbezüglich erfragen und die Umsetzung eingehender Echtzeitüberweisungen bei P-Konten anregen, falls die comdirect diese Problematik noch nicht im Blick hat.

Denn ich gehe davon aus, dass die comdirect keine Nichtigkeitsklage vor dem EUGH gegen das EU-Recht eingeleitet hat.

 

6 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@anonymxxx  schrieb:

Eingehende Überweisungen werden auf P-Konten bei comdirect ja nur verzögert gebucht, was auch Echtzeitüberweisungen betrifft. Echtzeitüberweisungen erscheinen bisher vorgemerkt, werden aber erst am nächsten Tag nachts gebucht und verfügbar gemacht.


Nach neuem EU-Recht (VERORDNUNG (EU) 2024/886) muss ja jede Bank eingehende Echtzeitüberweisungen unterstützen.

Ausnahmen davon sind dem EU-Recht nicht zu entnehmen und im EU-Recht ist die Rede von "Zahlungsauslösekanal", sodass dieses EU-Recht offensichtlich auch für P-Konten gilt.

Deshalb wollte ich den aktuellen Stand diesbezüglich erfragen und die Umsetzung eingehender Echtzeitüberweisungen bei P-Konten anregen, falls die comdirect diese Problematik noch nicht im Blick hat.

Denn ich gehe davon aus, dass die comdirect keine Nichtigkeitsklage vor dem EUGH gegen das EU-Recht eingeleitet hat.

 


Hallo und herzlich willkommen!

 

Ich nehme mal @SMT_Service mit ins Boot - vielleicht können die was dazu sagen.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Vorstand
Autor ★★★
43 Beiträge

Was ist ein P-Konto?

anonymxxx

Pfändungsschutzkonto ist hier gemeint

Thorsten_
Legende
4.657 Beiträge

Silver_Wolf
Legende
5.269 Beiträge

@anonymxxx  schrieb:

Eingehende Überweisungen werden auf P-Konten bei comdirect ja nur verzögert gebucht, was auch Echtzeitüberweisungen betrifft. Echtzeitüberweisungen erscheinen bisher vorgemerkt, werden aber erst am nächsten Tag nachts gebucht und verfügbar gemacht.

 

Deshalb wollte ich den aktuellen Stand diesbezüglich erfragen und die Umsetzung eingehender Echtzeitüberweisungen bei P-Konten anregen, falls die comdirect diese Problematik noch nicht im Blick hat.

 

 


Welche Problematik sollte das sein?

Egal ob die Überweisung am Freitag, Wochenende, oder Montag per Echtzeit kommt.

Auf jeden Fall muss am Montag erst geprüft werden ob und welcher Betrag dann verfügbar ist.

 

anonymxxx

Das stimmt nicht.

Überweisungen jeder Art, die am Freitag bei der comdirect eingehen, werden auf Pfändungsschutzkonten am Samstag bis 6 uhr morgens gebucht (eigene Erfahrung und bei anderen läuft dies genauso ab laut Forum-Beiträgen), wobei zwischen 0 und 2 Uhr nachts Kontostand und Umsätze aktualisiert werden und zwischen 4 und 6 Uhr nachts der verfügbare Betrag aktualisiert wird.

 

Die technische Besonderheit bei P-Konten ist ja, dass der verfügbare Betrag niedriger ist als der Kontostand wenn der Freibetrag überschritten wird.

Was dagegen sprechen würde, eingehende Überweisungen einzeln und schon am Tag des Eingangs zu buchen, ist nicht ersichtlich.

 

Angenommen an einem Mittwoch gehen 2 Geldeingänge ein, wobei die beiden zusammen den Freibetrag überschreiten würden, nicht aber die Eingänge einzeln.

Jetzt wird einer der Eingänge gebucht, verfügbarer Betrag entspricht Kontostand.

Im Laufe des Tages wird der andere Eingang gebucht, verfügbarer Betrag ist geringer als Kontostand wegen Überschreitung des Freibetrags.

 

Der Freibetrag kann sich auch nicht plötzlich in Laufe des Tages ändern, sondern erst Tage nsch Eingang einer Bescheinigung bei der Bank (903 Abs. 4 ZPO).

 

Fraglich ist jetzt, ob dieses Vorgehen mit dem ganz neuen EU-Recht vereinbar ist.