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Depotübertrag nicht handelbarer Wertpapiere

jarnold
Autor ★
7 Beiträge

Aufgrund von Gebührenerhöhungen möchte ich mein Depot zu einer anderen Bank übertragen und meine Geschäftsverbindung mit der Comdirect Bank beenden. Solange noch Wertpapiere in dem Depot sind, geht das aber nicht. Ich habe einen Depotübertrag beantragt. Dabei wurde jedoch mitgeteilt, dass der ETF A2PJ31 nicht übertragen werden kann. Aufgrund von Sanktionen wurde die Bewertung und die Rücknahme von der Fondsgesellschaft ausgesetzt. Da aber auch andere als russische Wertpapiere enthalten sind, ist dieser ETF nicht wertlos. Deshalb möchte ich ihn nicht ausbuchen lassen. Wie kann ich den ETF übertragen, damit ich das Depot schließen und den Gebühren entgehen kann?

19 ANTWORTEN

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@jarnold  schrieb:

Laut Ankündigung eines verurteilten Straftäters, sollte er schon ab 21.1. wieder handelbar sein. Warten kann ich nicht, da ich nicht weiß, wann er wieder gehandelt werden kann und bis dahin hohe Depotgebühren auflaufen würden.


Von was für Depotgebühren sprichst du eigentlich?

Das Depot hier ist kostenlos wenn man ein paar kleine Bedingungen erfüllt.

Das ist kinderleicht und kostet auch nichts.

Es gibt keinerlei Grund hier ein Depot aufzulösen.

 


@jarnold 

 

Die Papiere können nicht transferiert werden und das Depot kann nicht aufgelöst werden .

( mein aktueller Kenntnisstand)

 

Soweit ich mich erinnere hat @SMT_Chris im ADR-Faden vor einigen Wochen mal geäussert, dass die Comdirect in solchen Fällen kulanzhalber auf Depotgebühren verzichtet.

Das kann der TE aber sicher mit dem Kundenservice individuell klären.

 

Klever
Mentor ★★
1.917 Beiträge

Vielleicht hat @jarnold das Depot nicht bei Comdirect eröffnet, sondern über einen Vermittler. Anders kann ich mir auf "Gebührenerhöhung" und "hohe Depotgebühren" keinen Reim machen. 

jarnold
Autor ★
7 Beiträge

#ComD   Ich sehe das grundsätzlich genauso. Leider ist es bei Emerging Europe Fonds das gleiche Problem wie bei MSCI World Fonds. Diese sind auch eigentlich nur USA Fonds. Andere Länder sind nur ca. 8% enthalten. So ist es bei den Europe Fonds auch, da die russischen Unternehmen die größten sind. Bisher werden die russichen Aktien in einem Sonderbereich gehalten. Mit dem Wert der Aktien bin ich nicht ganz so optimistisch. Sollte der Krieg mit einem Frieden enden, werden die Sanktionen aufgehoben und alle Fonds und institutionellen Anleger werden versuchen am ersten möglichen Zeitpunkt Ihre Positionen zu verkaufen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kurse. Sollte es nur eine Pattsituation geben, werden die Sanktionen auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Beim wertlosen Ausbuchen der Papiere würde ich jedoch den russischen Unternehmen oder dem Fond Geld schenken.

jarnold
Autor ★
7 Beiträge

Ich habe seit 30 Jahren mein Konto bei comdirect. Bisher habe ich die Kontoführungsgebühren über den Sparplan vermieden. Jedoch wurden zum 1.1. die Gebühren für Sparplanausführungen für meine Wertpapiere auf 1,5% erhöht, während bei anderen Anbietern dieses noch kostenlos ist. Daher habe ich den Sparplan auf ein anderes Depot umgezogen. Beim Umzug habe ich auch daran gedacht, die Wertpapiere zu verkaufen und im anderen Depot neu zu kaufen - geht schneller als ein Übertrag -. Jedoch wollte die comdirect 94 EUR für die Transaktion haben. Somit ist auch der Wertpapierhandel für mich nicht rentabel, wenn die gleiche Aktion bei meinem anderen Depot nur 1 EUR kostet. Ohne Transaktionen fählt somit die Depotgebühr von 3,90 EUR an - und das auf unbestimmte Zeit.

Ich kann nicht verstehen, warum es nicht möglich sein sollte das Wertpapier zu übertragen. Es werden keine Sanktionen verletzt, da beide Depots dem selben Eigentümer gehören, es wird wohl nicht einmal einen physischen Transport geben, weil beide Banken bei der selben Stelle deponieren. Es wird nur über eine andere Plattform darauf zugegriffen.

Thorsten_
Legende
4.672 Beiträge

@jarnold  schrieb:

Beim wertlosen Ausbuchen der Papiere würde ich jedoch den russischen Unternehmen oder dem Fond Geld schenken.


Dies ist nicht korrekt.

 


@jarnold  schrieb:

Ich kann nicht verstehen, warum es nicht möglich sein sollte das Wertpapier zu übertragen. Es werden keine Sanktionen verletzt, da beide Depots dem selben Eigentümer gehören, es wird wohl nicht einmal einen physischen Transport geben, weil beide Banken bei der selben Stelle deponieren. Es wird nur über eine andere Plattform darauf zugegriffen.


Sehr vereinfacht gesagt: Beim Zentralverwahrer muss eine andere Depotbank eingetragen werden. Und das geht z. Zt. nicht.

jarnold
Autor ★
7 Beiträge


Dies ist nicht korrekt.

 

 

 

Nach meinem Verständnis sind Aktien Anteile an Unternehmen durch den Inhaber der Aktien. Sollte ich meine Fonds ausbuchen lassen, gebe ich meine Anteile am Fond auf. Der Fond hält jedoch die Aktie weiter und muss dann bei einem Veräußerungserlös keine Anteile mehr an mich weiter reichen. Sollte auch der Fond die Aktien aufgeben oder enteignet werden, existiert die Aktie weiter. Der Anteil am Vermögenswert des Unternehmens muss aber nie ausgezahlt werden, und fällt damit an die Aktiengesellschaft. 


Sehr vereinfacht gesagt: Beim Zentralverwahrer muss eine andere Depotbank eingetragen werden. Und das geht z. Zt. nicht.


Genau weil es relativ einfach ist, kann ich nicht verstehen, warum das unmöglich ist, solange keine Sanktionen verletzt werden.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@jarnold  schrieb:


Dies ist nicht korrekt.

 

 

 

Nach meinem Verständnis sind Aktien Anteile an Unternehmen durch den Inhaber der Aktien. Sollte ich meine Fonds ausbuchen lassen, gebe ich meine Anteile am Fond auf. Der Fond hält jedoch die Aktie weiter und muss dann bei einem Veräußerungserlös keine Anteile mehr an mich weiter reichen. Sollte auch der Fond die Aktien aufgeben oder enteignet werden, existiert die Aktie weiter. Der Anteil am Vermögenswert des Unternehmens muss aber nie ausgezahlt werden, und fällt damit an die Aktiengesellschaft. 


Sehr vereinfacht gesagt: Beim Zentralverwahrer muss eine andere Depotbank eingetragen werden. Und das geht z. Zt. nicht.


Genau weil es relativ einfach ist, kann ich nicht verstehen, warum das unmöglich ist, solange keine Sanktionen verletzt werden.


Bei einer gegenwertlosen Ausbuchung überträgt man das Eigentum zunächst mal an die Bank, die danach nach eigenem Ermessen verfahren kann.

Die Anteile "verschwinden" nicht.

 

In einem anderen Beitragsfaden (russ. ADR) hatte ich mal sehr ausführlich / detailliert das Thema Übertrag und Sanktionen zerlegt und beschrieben. Im Wesentlichen geht es dabei um die umfassende Definition des Begriffes  der Veräusserung.

 

Nach nunmehr über 20 Sanktionspaketen gilt unverändert :

Jegliche Buchung beim Zentralverwahrer ist sanktioniert.

 

Daran kann weder die Comdirect noch Clearstream derzeit etwas ändern.

 

Demzufolge ist auch ein "Verschenken" oder "Ausbuchen" o.ä. nicht erlaubt bzw. nicht möglich.

 

Nachfolgend eine aktuelle Ergänzung: (nicht meine o.g. Informationsquelle)

 

"Ausgewählte Fragen zum EU-Sanktionsrecht bezüglich russischer

Anleihen und Depository Receipts"

https://www.bundestag.de/resource/blob/1027408/3ed926716987e9ff1a7999a21e7574ab/EU-6-042-24-pdf.pdf

 

 

 

 

 

jarnold
Autor ★
7 Beiträge

@paej  schrieb:

@jarnold  schrieb:


Dies ist nicht korrekt.

 

 

 

Nach meinem Verständnis sind Aktien Anteile an Unternehmen durch den Inhaber der Aktien. Sollte ich meine Fonds ausbuchen lassen, gebe ich meine Anteile am Fond auf. Der Fond hält jedoch die Aktie weiter und muss dann bei einem Veräußerungserlös keine Anteile mehr an mich weiter reichen. Sollte auch der Fond die Aktien aufgeben oder enteignet werden, existiert die Aktie weiter. Der Anteil am Vermögenswert des Unternehmens muss aber nie ausgezahlt werden, und fällt damit an die Aktiengesellschaft. 


Sehr vereinfacht gesagt: Beim Zentralverwahrer muss eine andere Depotbank eingetragen werden. Und das geht z. Zt. nicht.


Genau weil es relativ einfach ist, kann ich nicht verstehen, warum das unmöglich ist, solange keine Sanktionen verletzt werden.


Bei einer gegenwertlosen Ausbuchung überträgt man das Eigentum zunächst mal an die Bank, die danach nach eigenem Ermessen verfahren kann.

Die Anteile "verschwinden" nicht.

 

In einem anderen Beitragsfaden (russ. ADR) hatte ich mal sehr ausführlich / detailliert das Thema Übertrag und Sanktionen zerlegt und beschrieben. Im Wesentlichen geht es dabei um die umfassende Definition des Begriffes  der Veräusserung.

 

Nach nunmehr über 20 Sanktionspaketen gilt unverändert :

Jegliche Buchung beim Zentralverwahrer ist sanktioniert.

 

Daran kann weder die Comdirect noch Clearstream derzeit etwas ändern.

 

Demzufolge ist auch ein "Verschenken" oder "Ausbuchen" o.ä. nicht erlaubt bzw. nicht möglich.

 


Nach meinem Verständnis geht es um waren/sind Veräußerungen sanktioniert. Eine Übertragung des Eigentums an die Bank ist deshalb nicht möglich. Somit ist dies nicht möglich.
Die Sanktionen für alle Buchungen beim Zentralverwahrer sind meiner Meinung nach selbststäbndig entschieden und nicht durch die Sanktionen bedingt, solange es der selbe Eigentümer bleibt und die Papiere sich eigentlich nicht bewegen. Nur die Änderung des Zugriffs ist wohl nicht mit den Sanktionen der Hilfsleistungen für diese Wertpapiere nach Art. 5e VO (EU) 833/2014 gemeint. Die Papiere liegen wohl schon da. Hätte ich die Papiere physisch könnte ich sie ohne Verletzung der Sanktionen von Wohnung A zu Wohnung B bringen. Selbst eine Veräußerung auf dem Sekundärmarkt ist möglich.
Mein Problem bleibt also weiter bestehen. Comdirect antwortet nicht auf Emails oder Anfragen per Kontaktformular. Außer einer Eingangsbestätigung kommt nichts weiter. Im Chat sind leider keine qualifizierten Mitarbeiter, wenn überhaupt. Sie können nicht mal die Frage lesen und antworten auf was ganz anderes, wenn überhaupt.

Silver_Wolf
Legende
5.296 Beiträge

@jarnold  schrieb:

 


Nach meinem Verständnis geht es um waren/sind Veräußerungen sanktioniert. Eine Übertragung des Eigentums an die Bank ist deshalb nicht möglich. Somit ist dies nicht möglich.
Die Sanktionen für alle Buchungen beim Zentralverwahrer sind meiner Meinung nach selbststäbndig entschieden und nicht durch die Sanktionen bedingt, solange es der selbe Eigentümer bleibt und die Papiere sich eigentlich nicht bewegen. Nur die Änderung des Zugriffs ist wohl nicht mit den Sanktionen der Hilfsleistungen für diese Wertpapiere nach Art. 5e VO (EU) 833/2014 gemeint. Die Papiere liegen wohl schon da. Hätte ich die Papiere physisch könnte ich sie ohne Verletzung der Sanktionen von Wohnung A zu Wohnung B bringen.

 


Du willst es nicht verstehen?

Die Verwahrstelle darf die Papiere nicht bewegen.

LusTiger
Experte ★
132 Beiträge

@jarnold  schrieb: Hätte ich die Papiere physisch könnte ich sie ohne Verletzung der Sanktionen von Wohnung A zu Wohnung B bringen.

Ein interessanter Gedanke. Aus dem Blickwinkel müsste dein Übertrag möglich sein, wenn man dieses physische Grundprinzip in die digitale Welt übertragen hätte. Hat man aber nicht.

 

@jarnold  schrieb: Die Sanktionen für alle Buchungen beim Zentralverwahrer sind meiner Meinung nach selbststäbndig entschieden und nicht durch die Sanktionen bedingt

Doch, aufgrund von Sanktionen der EU.

 

@jarnold  schrieb: Comdirect antwortet nicht auf Emails oder Anfragen per Kontaktformular. Außer einer Eingangsbestätigung kommt nichts weiter. Im Chat sind leider keine qualifizierten Mitarbeiter, wenn überhaupt. Sie können nicht mal die Frage lesen und antworten auf was ganz anderes, wenn überhaupt.

Jarnold, das was dir passiert ist, ist nicht gerecht, aber der Support kann nix dafür und kann nix daran ändern. Lächerlich ist nur, wenn der Support dir gar nicht antwortet, oder versucht, dich mit irgendwelchen Standardantworten abzuspeisen, wie man es von jedem Support der Welt gewöhnt ist. Korrekt wäre meiner Meinung nach eine schnelle, präzise Antwort: "Doch, das hat seine Richtigkeit. Tut uns leid, wir können nichts ändern. Fertig." Mehr nicht. Ich fände es sogar unfair, wenn du eine umfassende, fachlich kompetente Antwort zur Problematik erhieltest, oder der Support am Ende gar die Problematik mit dir ausdiskutierte, weil das wären wieder 50-100 Euro Bearbeitungskosten, die die Allgemeinheit der Kunden zu tragen hätte. Das kann es einfach nicht sein. Ja, das was dir passiert ist, war nicht gerecht, und du kannst nichts dafür, aber die Comdirect und die Allgemeinheit können noch weniger dafür.

 

Sorry, weil es keine guten Nachrichten sind.