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Betrug - Comdirect kann "nichts machen"?

69 ANTWORTEN

Thorsten_
Legende
3.810 Beiträge

@paej  schrieb:

Ich vermute, es handelt sich um eine neuere Form von grenzüberschreitenden Betrug unter Ausnutzung von EU-Recht:

...


Wenn das wirklich so wäre, frage ich mich ganz allgemein: kann mir das selbe passieren, wenn irgendein Krimineller meine IBAN kennt und damit bei der Comdirect eine Pfändung einleitet? Ist es wirklich so einfach?

Wie läuft das in der Praxis, ist dort ein (ausländisches) Gericht involviert oder wer kann einen solchen "Antrag auf Erlass der vorläufigen Kontenpfändung" stellen?

Kio
Experte ★★
343 Beiträge

Mal eine doofe Frage an alle. Wenn da gepfändet wurde und die Daten, die für die Pfändung benutzt wurde, passen nicht zu dem Konto, dann muss es doch einfach sein, die Pfändung zurückzuholen. Es weiß ja schließlich niemand, ob nun die Kontonummer verkehrt ist, oder der Empfänger. Wenn das nicht geht, muss man sich ja überlegen, nicht mehr Geld auf dem Konto zu belassen, als für die täglichen Geschäfte notwendig sind. Das wäre ansonsten ja ein Skandal sondergleichen. Da röumt jemand das Konto bis zur Überziehungsgrenze ab und der Geschädigte hat noch nicht einmal mehr Geld für einen Anwalt und die Bank sagt: Pech gehabt. 

Zumindest sollte unter diesen Umständen die Bank bis zum Beweis die Weitergabe des gepfändeten Betrages sperren. Vor allem dann, wenn das Geld unter so dubiosen Umständen ins Ausland geht. Und bitte jetzt nicht wieder, das ist nicht Sache der Bank. Das Überprüfen, ob die Daten zusammenpassen, sollte zumindest im Beschwerdefall selbstverständlich sein.

 

Ansonsten, damit ist es ja viel einfacher an Geld zu kommen, als mit einem Enkeltrick. Danke EU.

 

Ich kann das so irgendwie nicht glauben und denke, das die CD da schon eine Mitwirkungspflicht hat.

 

Gruß kio

"Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist, dass der Verrückte denkt, er sei gesund." (Salvator Dali)

ttplayer
Experte
123 Beiträge

An der Sache stören mich genau zwei Sachen

  1. Das o.a. Gesetz ist von 2017. Dementsprechend kann ich mir nicht vorstellen, dass der geneigte "Berufs-Betrüger" 7 Jahre braucht um auf diese Masche zu kommen - sodenn das tatsächlich so einfach wäre wie vom TE geschildert.
  2. Nach meinem Kenntnisstand muss hier bei uns in Deutschland zumindest ein vollstreckbarer TITEL gegen den Schuldner vorliegen. In Deutschland bekommt man den nur bei Gericht und zwar meist nach dem ein gerichtliches Mahnverfahren vorausgegangen ist

paej
Mentor ★★
1.837 Beiträge

Mein obiger Hinweis war lediglich eine VERMUTUNG / Möglichkeit unter vielen ....🤔

Die Überlegung kam mir in den Sinn, weil im Buchungstext Schreibfehler und Sachfehler enthalten waren.

 

Ein beruhigender Hinweis :

"Da ein Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erlassen wird, ohne dass der Schuldner gehört wird, sieht die Verordnung mehrere Rechtsbehelfe für den Schuldner vor. So kann er den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung oder dessen Durchsetzung anfechten."

 

Der Weg zu einem Fachanwalt ist allerdings in jedem Fall zu empfehlen...

 

 

 

 

SDragon
Autor ★★
24 Beiträge

Ich habe jetzt zwischendurch einmal Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt gestellt, sowie ein drittes und erstmal letztes Mal mit dem Support telefoniert, wo man mir (erstmals leider) wirklich weitergeholfen hat.

Es gilt nun Folgendes: Auch, wenn es nicht Kontonummer des Gläubigers ist und dieser selbst nicht weiß, was das eigentlich soll, ist die Pfändung dennoch offiziell auf dessen Namen und somit auch in seiner Gewalt. Das ist hier der Bürobedarf-Discounter. Wenn der sich also bei der Comdirekt meldet um die Pfändung aufzuheben, wäre dies offiziell bereinigt. Das ist aktuell leider der einzige Weg, den die Comdirekt nehmen kann.

Ich habe bereits (auf Bitte des Kundensupports am Telefon des Ladens) eine Mail mit allen vorhandenen Daten, sowie Kontoauszug/Screenshot über das Problem an deren Kontakt geschickt. Nach dem dritten Telefonat mit der Comdirekt habe ich da dann auch noch einmal angerufen, letztendlich muss ich aber auf eine Rückmeldung per E-Mail warten. Sobald die da ist, soll ich dann die vorgeschlagene Lösung der comdirekt noch einmal dort schildern, damit man dann entsprechende Schritte in die Wege leiten kann.

 

Solang bin ich natürlich nun erstmal Mittel- und Machtlos, aber es ist...zumindest besser als gar nichts und ein Anfang.

Vielen Dank an alle, die sich hier im Thread bemüht haben, das ganze irgendwie aufzuschlüsseln. Bin zwar immer noch sehr aufgeschmissen, wie es überhaupt erst dazu kommen konnte, aber nun gut.

SDragon
Autor ★★
24 Beiträge

Und noch zum Schreibfehler: der war, laut Support, seitens der Comdirekt

paej
Mentor ★★
1.837 Beiträge

@Thorsten_  schrieb:

@paej  schrieb:

Ich vermute, es handelt sich um eine neuere Form von grenzüberschreitenden Betrug unter Ausnutzung von EU-Recht:

...


Wenn das wirklich so wäre, frage ich mich ganz allgemein: kann mir das selbe passieren, wenn irgendein Krimineller meine IBAN kennt und damit bei der Comdirect eine Pfändung einleitet? Ist es wirklich so einfach?

Wie läuft das in der Praxis, ist dort ein (ausländisches) Gericht involviert oder wer kann einen solchen "Antrag auf Erlass der vorläufigen Kontenpfändung" stellen?


Die notwendigen Formulare kannst du dir bei e-justice europe in +/- 25 Sprachen runterladen..

https://e-justice.europa.eu/content_european_account_preservation_order-378-de.do

 

 

 

paej
Mentor ★★
1.837 Beiträge

@SDragon  schrieb:

 

 

Vielen Dank an alle, die sich hier im Thread bemüht haben, das ganze irgendwie aufzuschlüsseln. Bin zwar immer noch sehr aufgeschmissen, wie es überhaupt erst dazu kommen konnte, aber nun gut.


Du hast das "Problem" sehr sachlich geschildert und offenbar strukturiert deine Möglichkeiten ausgeschöpft.

Das Zwischenergebnis hört sich doch erst mal ganz gut an.

Von meiner Seite wünsche ich in jedem Fall weiterhin viel Erfolg !

 

Wäre schön, wenn du uns/die Community auch im weiteren Verlauf ab und an mit weiteren Infos zu Stand der Dinge füttern würdest.  🤗

 

Kio
Experte ★★
343 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:

...Pfändungen werden nicht direkt nach Zustellung bezahlt, sondern erst nach mindestens 30 Tagen. 


Ist das sicher? Ansonsten kann man davon ausgehen, das das entsprechende Konto nach einigen Tagen nicht mehr existiert. Grenzüberschreitend dürfte sich dann der Aufwand wegen 1.400€ nicht lohnen.

 

Gruß kio

"Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist, dass der Verrückte denkt, er sei gesund." (Salvator Dali)

ttplayer
Experte
123 Beiträge

@SDragon 

Du meinst sicher "comdirect" -).