am 15.05.2019 13:31
Hallo,
ich habe eben meinen Benutzernamen und Passwort geändert.
Anschließend habe ich versucht mich mit meinem alten Passwort und Benutzernamen anzumelden und das hat funktioniert... auch der neue Zugang funktioniert.
Das darf doch nicht sein !?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
16.05.2019 12:12 - bearbeitet 16.05.2019 12:15
@Schlaumax Sagen wir so, so zumindest habe ich das in mehren Zeitschriften gelesen. 100%ige Sicherheit wird es nie geben. Mann muss nur versuchen es den Angreifern so schwer wie möglich zu machen.
Klar, wenn man einen Trojaner auf den PC hat bringt einem ein langes Passwort auch nichts.
am 16.05.2019 12:54
@EU_1 schrieb:
Bitte ändert nicht zuviel. Und nicht zu oft. Das gibt doch dann nur Durcheinander und Frust. Jahrzehntelang konnte ich mir die Geheimzahl (so hiess das früher) für meine einzige Scheckkarte im Kopf merken. Als dann noch eine VISA dazu kam ging das auch noch. Aber heute? Da habe ich viele Karten von Banken, Handel, Dienstleistern und pins und tans für 9 kleine Geräte von meinen e-Banken und e-Brokern. Da braucht man wirklich jetzt eine handschriftliche Geheimzahlen-Liste, um dann nach zu schauen, welche Zahl oder welcher code gerade gebraucht wird. Hier fehlt eine genormte key-card oder ein genormtes tan-Gerät, das zumindest Europa weit einzusetzen ist. Und wenn das die Banken nicht selbst schaffen (dazu hat man doch den Bankenverband) dann wird wohl wieder die EU-Kommission tätig werden müssen, wie bei der einheitlichen Währung Euro, die meine 12 Geldbeutel (mit DM, sfr, FF, $, IR£, £, Lire, ÖS, 4 Sorten Kronen, Rubel, Drachmen usw) zu einem Beutel zusammenlegte. Der Euro wird heute auch in den Nicht-Euro Staaten als Zahlungsmittel akzeptiert und ich habe viele GeldWechselkosten gespart. Also bitte, zur Europawahl gehen !
Wo ist denn hier das Problem ?
...man schreibt die Geheimzahl ( ein sehr sympathisches Wort )
...von der 1. Karte auf die 4. Karte
...von der 6. Karte auf die 9. Karte
...von der 7. usw. usw.
Dann möchte ich den Räuber mal sehen der da durchblickt ![]()
am 17.05.2019 04:41
Ein zentrales Verfahren heißt nicht automatisch, dass es nur ein einziges Passwort für alles gibt. In einem anderen Thread wurde beispielsweise das photoTAN-Verfahren genannt, das selbst unter den großen deutschen Banken inkompatibel ist. Hier spräche nichts dagegen, ein einheitliches Verfahren einzuführen.
Die Sicherheit von modernen Verschlüsselungsverfahren rührt nicht daher, das Verfahren selbst geheimzuhalten, sondern von einem möglichst sicheren Schlüssel. Früher oder später wird jedes Verfahren publik. Verlässt man sich auf die Sicherheit dieses Verfahrens, ist man im Zweifelsfall extrem verwundbar, da sich Verfahren in der Regel nicht von heute auf morgen austauschen lassen.
Hat man dagegen ein zentrales Verfahren, das frühzeitig öffentlich bekannt ist und entsprechend auch von allen Seiten auf Herz und Nieren geprüft werden kann, erhöht sich die Sicherheit für alle. Vom Vorteil der Kompatibilität zwischen den verschiedenen Anbietern mal ganz abgesehen.
Viele Grüße
Weinlese