am 04.02.2024 13:09
Es gibt noch ein Verwahrentgelt, aber dieses liegt bei 0,0 %.
In der Praxis existiert es also (bis auf weiteres - d. h. bis du eine Meldung dazu erhälst) nicht mehr.
am 04.02.2024 22:40
@Sebawa schrieb:Das sind jetzt wieder "Schrödingers-AGB", ich weiß als Kunde nicht was angewendet wird. Muss nicht unbedingt an den Leitzins gekoppelt sein, aber die Vertragsbedingungen sollten schon für den Kunden ordentlich abgeändert werden. Es gibt halt scheinbar nur diese kurze merkwürdige Kulanzregelung in den FAQ.
Das sind alles die Folgen davon, das irgendein realitätsfremdes Gericht ein Urteil zum Schutz der Verbraucher gefällt hat. Seitdem ist es für Banken deutlich aufwändiger, Änderungen der Vertragsbedingungen rechtssicher wirksam werden zu lassen. Um den ganzen Zirkus nicht durchführen zu müssen bleiben die grundlegenden Bedingungen dann eben unverändert, werden aber ggf. in Teilen nicht praktiziert. Solange diese Abweichungen zu Gunsten des Kunden sind wird sich dieser schon nicht beklagen.
So weit, so gut. Eine für Dich rechtssichere und dauerhaft verbindliche Zusage wirst Du aber vermutlich nicht kriegen. Insofern bleibt nur, der Aussage ded Bank zu vertrauen und zu beobachten, ob diese evtl. irgendwann widerrufen wird.
Nicht alles, was sich heutzutage Verbraucherschutz nennt, ist auch im Sinne des Verbrauchers.
am 04.02.2024 23:03
@GetBetter schrieb:Das sind alles die Folgen davon, das irgendein realitätsfremdes Gericht ein Urteil zum Schutz der Verbraucher gefällt hat. Seitdem ist es für Banken deutlich aufwändiger, Änderungen der Vertragsbedingungen rechtssicher wirksam werden zu lassen. Um den ganzen Zirkus nicht durchführen zu müssen bleiben die grundlegenden Bedingungen dann eben unverändert, werden aber ggf. in Teilen nicht praktiziert.
Nicht alles, was sich heutzutage Verbraucherschutz nennt, ist auch im Sinne des Verbrauchers.
Ach, ohne das BGH-Urteil wäre die Lage für Verbraucher besser? Ernsthaft?
Ohne das Urteil würde die Comdirect - vielleicht - momentan klar regeln, dass es z.Z. kein Verwahrentgelt gibt. Im Falle von erneuten Negativzinsen könnte die Comdirect aber einfach ein Verwahrentgelt einführen, ohne dass eine Zustimmung ihrer Kunden erforderlich wäre.
Eine eindeutige Abschaffung des Verwahrentgelts würde also nur eine Scheinsicherheit bieten.
Ohne das Urteil hätte die Comdirect - vielleicht - aber schon für alle Kunden, d.h. nicht nur für Neukunden, sondern auch für Bestandskunden, Gebühren für die Girokarte eingeführt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Comdirect gerne die Girokarten bei allen Kunden bepreisen würde, aber die dafür erforderliche "Zustimmungsarie" scheut und folglich nur das BGH-Urteil die Kunden bisher davor bewahrt hat.
(Natürlich ist das nur eine Vermutung, die ich nicht beweisen kann.)
am 05.02.2024 00:09
@Klever schrieb:Ach, ohne das BGH-Urteil wäre die Lage für Verbraucher besser? Ernsthaft?
Natürlich ernsthaft. Das Urteil hat die Sache für beiden Seiten aufwendiger gemacht, der Verbraucher ist dadurch aber kein Bisschen besser geschützt als er es vorher war.
@Klever schrieb:Ohne das Urteil würde die Comdirect - vielleicht - momentan klar regeln, dass es z.Z. kein Verwahrentgelt gibt. Im Falle von erneuten Negativzinsen könnte die Comdirect aber einfach ein Verwahrentgelt einführen, ohne dass eine Zustimmung ihrer Kunden erforderlich wäre.
Eine eindeutige Abschaffung des Verwahrentgelts würde also nur eine Scheinsicherheit bieten.
Und? Soll das ein Argument für das BGH-Urteil sein?
Die comdirect braucht für die Wiedereinführung des Verwahrentes auch mit dem Urteil keine Zustimmung ihrer Kunden. Von der Mehrheit hat sie die nämlich schon lange und ich wage die Prognose, dass diejenigen, die ihre Zustimmung bisher verweigert haben, bei zukünftigen Änderungen schneller die Kündigung bekommen werden, als das in der Vergangenheit der Fall war. Genau ein solches Vorgehen ist immerhin bereits gängige Praxis bei den meisten anderen Banken.
Ein Anbieter für den Massenmarkt funktioniert langfristig nur mit standardisierten Prozessen. Wenn abhängig vom Beginn der Kundenbeziehung und der Frage, wer zwischenzeitlich mal der einen oder anderen Vertagsanpassung zugestimmt hat oder nicht, eine große Bandbreite verschiedener Preis- und Leistungsmodelle entstehen würde, dann gibt es keinen solchen Standard mehr.
Du darfst ruhig davon ausgehen, dass die Bank früher oder später beginnen wird, einen entstehenden Wildwuchs einzuhegen.
Das wird passieren, indem man Kündigungen ausspricht ohne diese zu begründen. Die Ursache auch dafür liegt - ob Du es wahrhaben willst oder nicht - im Verbraucherschutz.
am 06.02.2024 05:08
@GetBetter schrieb:
@Klever schrieb:Ach, ohne das BGH-Urteil wäre die Lage für Verbraucher besser? Ernsthaft?
Natürlich ernsthaft. Das Urteil hat die Sache für beiden Seiten aufwendiger gemacht, der Verbraucher ist dadurch aber kein Bisschen besser geschützt als er es vorher war.
Das ist Deine Sicht.
Aus meiner Sicht hat sich die Rechtsstellung der Verbraucher verbessert - zumindest ein wenig. Bedingungen können nun nicht mehr einseitig und "einfach so" geändert werden. Verbraucher müssen den Änderungen aktiv zustimmen. Das stellt m.E. einen (gewissen) Schutz dar.
@GetBetter schrieb:
@Klever schrieb:Ohne das Urteil würde die Comdirect - vielleicht - momentan klar regeln, dass es z.Z. kein Verwahrentgelt gibt. Im Falle von erneuten Negativzinsen könnte die Comdirect aber einfach ein Verwahrentgelt einführen, ohne dass eine Zustimmung ihrer Kunden erforderlich wäre.
Eine eindeutige Abschaffung des Verwahrentgelts würde also nur eine Scheinsicherheit bieten.
Und? Soll das ein Argument für das BGH-Urteil sein?
Nö. Soll es nicht.
Ich widerspreche hier nur Deiner Ansicht, dass sich die Stellung der Verbraucher durch das Urteil sogar verschlechtert habe.
Im konkreten Fall (Verwahrentgelt bei der Comdirect) ist sie m.E. gleich geblieben.
Ein Argument für das BGH-Urteil habe ich im von Dir nicht zitierten Teil gebracht.
Hier die Kurzfassung: Ohne Urteil würde Comdirect höchstwahrscheinlich für alle Kunden die Girokarte bepreisen. So (mit Urteil) tut sie das momentan nur für Neukunden.
Ich profitiere m.E. ganz klar vom BGH-Urteil. Übrigens nicht nur bei Comdirect, sondern auch bei anderen Banken. Du möglicherweise ebenfalls.
Was das Thema Kündigung anbelangt, so ist die große "Kündigungswelle" offenbar bisher ausgeblieben. Ob sie noch kommt? - Keine Ahnung. Niemand, der keine Kündigung riskieren will, ist allerdings an der Zustimmung zu neuen Bedingungen gehindert. Mehr brauche ich m.E. nicht zu diesem Punkt zu sagen.
@GetBetter schrieb:
Die Ursache auch dafür liegt - ob Du es wahrhaben willst oder nicht - im Verbraucherschutz.
Ich verstehe Deinen Furor gegen den Verbraucherschutz nicht.
Und nein, ich will es nicht wahrhaben, weil es m.E. nicht wahr ist. 😀
Let's agree to disagree. ☮️
Grüße
Klever
am 09.02.2024 11:12
Hallo, bei der ING gibt es zu den ohnehin besseren 1.25% standardzinsen (hier 0,75% nur),
jetzt wieder ein neues Bestandskundenangebot von 3,3% für 6 Monate für im Februar frisch eingegangenes Geld; Zins gilt dann für März-August.
Werde ich nutzen. sowas gab es letztes Jahr auch schon einmal.
am 20.02.2024 16:28
am 20.02.2024 16:28
Gilt das (wie lange) noch:?
"Wenn du im Aktionszeitraum ein Girokonto oder Depot eröffnest, verlängert sich die Gewährung des Aktionszinssatzes automatisch um weitere 6 Monate."
Gilt das innerhalb der ersten 6 Monaten, ab dem betreffenden Tag oder (auch) nach den ersten 6 Monaten?
am 20.02.2024 16:33
Hallo @ehemaliger Nutzer,
nein, das gilt nicht mehr.
Die aktuellen Aktionsbedingungen findest du auf der jeweiligen Produktseite.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 20.02.2024 16:39
Gibt's 4.00% Zinsen (statt 3,75%), wenn man zusätzlich ein Girokonto eröffnet?
am 20.02.2024 16:44
Hallo @ehemaliger Nutzer,
das Tagesgeld mit 4 % p. a. gibt es nur bei einer Girokontoeröffnung über die Aktionsseite.
Beste Grüße
Jan-Ove