Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Überweisung mehrfach abgelehnt

Tino72
Autor ★
12 Beiträge

Ich habe eine Überweisung auf ein litauisches € Konto (SEPA) getätigt, welche nach einigen Tagen rückgebucht wurde. Auf meine telefonische Nachfrage beim Support wurde mir mitgeteilt, dass es UNGESCHRIEBENE Firmenpolitik der Bank sei, solche Überweisungen nicht zu tätigen.

 

Inzwischen hat der Empfänger in Litauen reagiert und ein Konto bei der Santander in Polen eröffnet. Auch dorthin konnte ich nicht überweisen. Rückbuchung des Betrages heute wieder ohne angabe von Gründen.

 

Ich finde dieses Vorgehen skandalös.... EU Banken im SEPA Raum .... 

 

Mal sehen was der Bank als nächstes einfällt. 

44 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Necoro  schrieb:

Ich muss gestehen, ich bin etwas erstaunt, dass hier alle die "Computer says NO"-Attitüde als gottgegeben hinnehmen.


Zumindest ich bin nicht "alle hier". Ich habe gesagt, daß der Computer sich nicht um umgeschriebene Firmenpolitik kümmert.

 

Grundsätzlich: Ausser dem Fragesteller weiss niemand hier, was genau passiert ist. Die Tatsache, daß die Überweisung von der comdirect nicht abgelehnt, sondern zurückgebucht wurde, kann auch dafür sprechen, daß das Problem bei der Empfängerbank liegt. 

 

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Tino72
Autor ★
12 Beiträge

Das definitiv nicht, da wie weiter vorn zu lesen, 2 Überweisungen vor einiger Zeit mit den gleichen Parametern getätigt wurden. 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Die Konditionen sind nicht unrealistisch, was sich an Unternehmen wie 4finance, Mogo Finance oder luteCredit zeigt, die ähnliche Hochzinskredite vergeben und bereits Anleihen begeben haben. Hier gibt es Infos dazu: https://www.fixed-income.org/

 

Inwieweit die Plattform Fastinvest seriös ist, kann ich allerdings nicht beurteilen.

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Es ist völlig wurscht, ob der Empfänger "seriös" ist oder seine Konditionen "realistisch" sind. Eine Überweisung darf, Deckung vorausgesetzt, nur abgelehnt werden, wenn sie gesetzlich, gerichtlich oder behördlich verboten ist. Ansonsten gilt, dass der Zahlungsdienstleister das Konto kündigen kann, wenn ihm an seinem Kunden oder dessen Geschäftspartnern irgend etwas nicht passt. Solange das Vertragsverhältnis besteht, muss die Überweisung aber ausgeführt werden, Ausnahmen siehe oben. Es ist in Ordnung und sogar lobenswert, dass beim Kunden nachgefragt wird, falls ein Auftrag aus irgend einem Grund Zweifel aufkommen lässt, wenn der Kunde dann den Auftrag aber ausdrücklich bestätigt, dann muss er ausgeführt werden. Alles andere geht gar nicht. Insofern erwarte ich zu dem Thema hier übrigens auch endlich eine Aussage des comdirect-Teams.

einekundin
Experte ★
144 Beiträge

@Necoro  schrieb:

Ich muss gestehen, ich bin etwas erstaunt, dass hier alle die "Computer says NO"-Attitüde als gottgegeben hinnehmen. In meinen Augen kann es gerne Rückweisungen von Überweisungen geben, aber dann muss es einen Mechanismus geben, das zu hinterfragen und zu überstimmen.


Vielleicht kam es von mir falsch rüber, dass @Tino72 das einfach so hinnehmen

müsste. § 675o BGB regelt ausdrücklich die Ablehnung von Zahlungsaufträgen.

 

Insbesondere § 675o Abs. 1 Sätze 1 - 2 BGB schreiben vor,

dass der Nutzer informiert werden muss, wenn ein Auftrag abgelehnt wird.

 


Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß § 675s Abs. 1 zu unterrichten. In der Unterrichtung sind, soweit möglich, die Gründe für die Ablehnung sowie die Möglichkeiten anzugeben, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.

Und § 675o Abs. 2 BGB legt fest, wann die Ausführung eines Auftrags von der Bank überhaupt abgelehnt werden darf.


Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist nicht berechtigt, die Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn die im Zahlungsdiensterahmenvertrag festgelegten Ausführungsbedingungen erfüllt sind und die Ausführung nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt.

 

einekundin
Experte ★
144 Beiträge

@Elbblick  schrieb:

Das werden sie ziemlich sicher nicht tun, da sie damit ja verraten würden wie ihre Anti-Geldwäschen- und Anti-Betrugs-Algorithmen arbeiten


 

Aber wie schon erwähnt, wenn die comdirect der Auslöser war,

dass die Überweisung nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte,

ist diese nach § 675o BGB verpflichtet, den Nutzer darüber zu infomieren und

"soweit möglich, die Gründe für die Ablehnung" anzugeben.

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Richtig. Aber gerade bei Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug darf die Bank den Grund nicht nennen.

 

Wer der Ansicht ist, dass die Bank hier außerhalb des vom Gesetzgeber vorgegeben Rahmen handelt, kann das überprüfen lassen. Dazu zuerst das reguläre Beschwerdeverfahren der Bank durchlaufen. Da hat sich die Bank bereits selbst verpflichtet, den Fall noch einmal genau zu prüfen und eine schriftliche, detailliertere Auskunft zu geben.

 

Wen die Antwort nicht zufrieden stellt, der kann sich im Anschluss an eine Schlichtungsstelle wenden (Ombudsman). Der Prüft dann abermals, ob die Bank die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat. Von dem erfährt man dann am Ende aber auch nicht in jedem Fall, was der konkrete Grund für eine bestimmte Entscheidung der Bank war. Der wird dann nur attestieren, dass eine Bank im Rahmen der regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben gehandelt hat. Oder auch nicht.

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Hier geht es aber offensichtlich nicht um Terrorismus oder Geldwäsche, sondern um Kleinbeträge an einen Empfänger in einem EU-Land, den offenbar die Bank aus irgend einem Grund nicht mag. Und noch einmal, da bitte ich um Aussage des comdirect-Teams, ob es das gibt, dass aus Gründen der "Firmenpolitik" Kundenaufträge abgelehnt werden.  Dabei braucht und soll hier im öffentlichen Forum natürlich keine Aussage zum Einzelfall kommen, es geht nur darum, ob es solche Kriterien gibt und wenn ja, welche. Das möchte ich als Kunde wissen, denn - die Vorschriften wurden oben genannt - das wäre offener Rechtsbruch zu Lasten des Kunden.

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Worum es hier "offensichtlich" geht, ist ganz irrelevant. Nichts ist hier für uns in der Community "offensichtlich", wir haben keinen detaillierten Einblick in den Vorgang und kennen nur eine Seite der Geschichte. Da kann schlechterdings nichts "offensichtlich" sein.

 

Worum es hier geht ist, dass in einem hochgradig regulierten Umfeld bestimmte Möglichkeiten bestehen, sich bei der Bank zu beschweren oder deren Handeln überprüfen zu lassen, im Rahmen geltender Gesetzte und als Verbraucherschutz. 

 

Freilich kann man seinen Unmut in einem Forum wie diesem kundtun. Und den Sachverhalt mit anderen diskutieren. Außer Spekulation und Erfahrungsaustausch kommt aber nicht viel bei rum. Wen man verstehen will, was hier aus welchen Gründen wie gehandhabt wurde, sollte man den offiziellen Beschwerdeweg gehen, den die Bank für solche Situationen etabliert hat.

 

Es ist doch eine navie Annahme, dass eine Bank in einem öffentlichen Kundenforum bestätigen wird, dass sie, vermeintlich rechtswidrig, Überweisungen nach Lust und Laune nicht ausführt.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Tino72, @RRRRRR und @Frnk,

 

ich habe darüber gerne mit unserer Fachabteilung gesprochen.

 

Banken behalten sich im Allgemeinen vor, Zahlungen an auffällige Empfänger nicht zu begleiten und abzulehnen. So auch in diesem Fall.

 

Beste Grüße

Jan-Ove