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Whatyouegg
Autor ★★
Status: in Prüfung

Ich fände es sehr Sinnvoll, wenn der Zugriff auf die PostBox auch nach der tatsächlichen Kündigung fortbesteht, um bei Bedarf Finanzreporte, JStB oder generell steuerlich relevante Unterlagen einsehen und herunterladen zu können. Der Zugang muss ja nicht lange bestehen, aber bis zu einem Jahr wäre meiner Meinung nach schon sehr sinnvoll.

4 Kommentare
Status geändert in: in Prüfung
SMT_Chris
Community Manager
Community Manager

Hallo @Whatyouegg,

 

danke für deine Idee. Ich gebe sie einmal an meine Kollegen zur Prüfung und melde mich dann wieder. 

 

VG

Christoph

ehemaliger Nutzer
ohne Rang

Gute Idee. Ich kenne das auch von anderen Banken.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang

Hallo,

 

dann muss ich ja keinen neuen Thread dazu eröffnen. Ich hatte nämlich die Frage, ob ich weiterhin Zugriff auf meine Postbox haben werde, wenn die Kündigung dann durch ist.

 

Meine Beobachtung dazu ist, dass nach der Kündigung meines Depots, weiterhin die Dokumente dazu in der Postbox bzw. dem Archiv einsehbar sind.

 

Weiter vermute ich, evtl. kann mir das jemand bestätigen, dass auch nach der Kündigung meines Girokontos (voraussichtlich im ersten Quartal 2025), weiterhin die Postbox einsehbar ist, solange ich noch einen Zugange wegen eines Gemeinschaftskontos habe. Ist es so?

 

Erst wenn dann auch das Gemeinschaftskonto gekündigt ist, verliere ich den Zugriff auf die Postbox, richtig?

 

Auf der anderen Seite, kann ich mir aber auch vorstellen, dass ich nach der Kündigung, mich zwar weiterhin mit meinen Zugangsdaten einloggen kann, dann aber eben nur noch den Bereich des Gemeinschaftskontos einsehen kann. Die Postboxen sind ja zwei getrennte.

 

Wie ist der aktuelle Stand zu dem Thema? Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung.

GetBetter
Legende

Ich hatte nämlich die Frage, ob ich weiterhin Zugriff auf meine Postbox haben werde, wenn die Kündigung dann durch ist.

Die Kündigung von was?

 

Meine Beobachtung dazu ist, dass nach der Kündigung meines Depots, weiterhin die Dokumente dazu in der Postbox bzw. dem Archiv einsehbar sind.

Solange Du nur eines von mehreren Produkten innerhalb einer Kundenverbindung, nicht aber die gesamte Kundenverbindung kündigst, bleibt der Zugriff möglich.

 

Weiter vermute ich, evtl. kann mir das jemand bestätigen, dass auch nach der Kündigung meines Girokontos (voraussichtlich im ersten Quartal 2025), weiterhin die Postbox einsehbar ist, solange ich noch einen Zugange wegen eines Gemeinschaftskontos habe. Ist es so?

Es gelten die Aussagen zum letzten Punkt. Das Gemeinschaftskonto hat damit nichts zu tun. 

 

Erst wenn dann auch das Gemeinschaftskonto gekündigt ist, verliere ich den Zugriff auf die Postbox, richtig?

Nein.

 

Auf der anderen Seite, kann ich mir aber auch vorstellen, dass ich nach der Kündigung, mich zwar weiterhin mit meinen Zugangsdaten einloggen kann, dann aber eben nur noch den Bereich des Gemeinschaftskontos einsehen kann. Die Postboxen sind ja zwei getrennte.

Eben.