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am 10.10.2018 14:19
@chi Danke für diese schnelle Antwort. Ich befürchte aber, ich verstehe sie nicht, oder besser, das was ich verstehe ist zu gut, dass ich es glauben will ohne nochmal zu fragen:
Wenn ich einen ETF mit IE oder FR oder CH halte, speziell einen, der eine Dividende ausschüttet (z.B. IE00B0M62S72), und der 4.5 % jährlich ausschüttet(*), dann bekomme ich diese 4.5 % ungekürzt bis dass meine 801 / 1602 Euro erreicht sind, und danach eben ca. 74.x % des übersteigenden Betrages?
So einfach? Das wäre super!
(*) nehmen wir an, die vorherigen Ausschüttungen würden 1:1 jedes Jahr gleich erfolgen
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am 10.10.2018 14:47
@Gonzo71 schrieb:Wenn ich einen ETF mit IE oder FR oder CH halte, speziell einen, der eine Dividende ausschüttet (z.B. IE00B0M62S72), und der 4.5 % jährlich ausschüttet(*), dann bekomme ich diese 4.5 % ungekürzt bis dass meine 801 / 1602 Euro erreicht sind, und danach eben ca. 74.x % des übersteigenden Betrages?
An sich ja. Falls es ein Aktienfonds ist (30% Teilfreistellung) werden von den Ausschüttungen noch 30% steuerfrei behandelt; nur die restlichen 70% werden auf den Freibetrag angerechnet, bzw. anschließend mit Abgeltungssteuer belegt.
Auf die Roherträge hat der Fonds schon Quellensteuer bezahlt, sonst wäre die Ausschüttung im Beispiel vielleicht 5,0% oder so.
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am 14.10.2018 15:43
@chi schrieb:
Auf die Roherträge hat der Fonds schon Quellensteuer bezahlt, ...
… bitte auch diesen Beitrag von justETF lesen: Bei ETFs mit einem hohem Anteil an US-Dividendentitel sollte man ETFs mit irischem Domizil vorziehen.
Gruß paba
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am 18.10.2018 19:28
Passt zwar nicht zum Thema irische quellensteuer, aber die Ausgangsfrage geht in die gleiche Richtung wer von euch hat sich das Geld schon mal vom französischen Staat versucht wiederzuholen und wenn ja habt ihr die Steuer ID oder Steuernummer eintragen lassen vom Finanzamt.
Vielen Dank vorab
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am 19.10.2018 10:25
@Hector1986 schrieb:Passt zwar nicht zum Thema irische quellensteuer
In der Tat …
Für solche Fälle gibt’s eine Suchfunktion, wo man z.B. „Quellensteuer Frankreich“ eingeben kann. Man bekommt dann Themen angezeigt, die besser dazu passen.
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am 07.11.2018 17:37
Hallo in die Runde,
mal eine Frage zur aktuellen Lage der Quellenbesteuerung in Irland (in meinem Fall würde es Accenture betreffen):
Ich lese Folgendes im zugrunde liegenden DBA bzw. den Erläuterungen zur Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuer:
nach DBA höchstens anrechenbare Quellensteuer: 15%
Dividenden: keine Quellensteuer für EU-Bürger und für Ansässige in DBA-Staaten
volles Besteuerungsrecht des Quellenstaats auf Dividenden und Zinsen aus Rechten oder Forderungen mit Gewinnbeteiligung, wenn diese bei der Ermittlung der Gewinne des Schuldners der Dividenden oder Zinsen abzugsfähig sind (Protokoll zum DBA, Ziff. 3 zu den Artikeln 10 und 11)
Dividenden (1) Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden. (2) Diese Dividenden können jedoch auch in dem Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber, wenn der Nutzungsberechtigte der Dividenden eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person ist, nicht übersteigen: a) 5 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft oder deutsche REIT-Aktiengesellschaft) ist, die unmittelbar über mindestens 10 Prozent des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt, b) 15 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen. Dieser Absatz berührt nicht die Besteuerung der Gesellschaft in Bezug auf Gewinne, aus denen die Dividenden gezahlt werden. (3) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Dividenden“ bedeutet Einkünfte aus Aktien, Genussrechten oder Genussscheinen, Kuxen, Gründeranteilen oder sonstige Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt sind. (4) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine Geschäftstätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt und die Beteiligung, für die die Dividenden gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte gehört. In diesem Fall ist Artikel 7 anzuwenden. (5) Erzielt eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft Gewinne oder Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat, so darf dieser andere Staat weder die von der Gesellschaft gezahlten Dividenden besteuern, es sei denn, dass diese Dividenden an eine im anderen Staat ansässige Person gezahlt werden oder dass die Beteiligung, für die die Dividenden gezahlt werden, tatsächlich zu einer im anderen Staat gelegenen Betriebsstätte gehört, noch Gewinne der Gesellschaft einer Steuer für nicht ausgeschüttete Gewinne unterwerfen, selbst wenn die gezahlten Dividenden oder die nicht ausgeschütteten Gewinne ganz oder teilweise aus im anderen Staat erzielten Gewinnen oder Einkünften bestehen.
Habe die Comdirect auch nochmals angefragt.
Es würde mich nicht vom Investment abhalten aber 15% Income Tax + 25% Abgeltungssteuer machen ein Investment deutlich unattraktiver.
Gruß
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am 07.11.2018 17:43
@CK7985 schrieb:Hallo in die Runde,
mal eine Frage zur aktuellen Lage der Quellenbesteuerung in Irland (in meinem Fall würde es Accenture betreffen):
Und wie lautet nun die Frage?
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am 07.11.2018 17:49
Die Fragen lauten insbesondere:
Erhebt Irland Quellensteuer gegenüber EU-Bürgern bzw. in Vertragsstaaten des DBA ansässigen Personen und falls ja, in welcher Höhe?
Falls Quellensteuer erhoben wird, wie verfährt die Comdirect?
Erfolgt eine Anrechnung auf die Abgeltungssteuer bzw. wie sieht das Erstattungsverfahren aus?
Es kann doch nicht sein, dass Irland trotz DBA 15% Quellensteuer erheben kann, die Doppelbesteuerung insoweit ins Leere läuft bzw. dass man der erhobenen Quellensteuer in einem aufwändigen Verfahren hinterher laufen muss. Unterstützt die Comdirect hier mit einer Befreiungsbestätigung oder kann man überhaupt mit Wirkung für die Zukunft befreit werden?
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am 17.12.2018 21:19
Hallo opitan,
ich versuche mich gerade auch an der Medtronic Rückforderung aus Irland. Mir ist soweit alles klar und alle Formulare sind ausgefüllt, jedoch weiß ich nicht was mit "AGENT’S REFERENCE NUMBER RELEVANT TO THIS CLAIM (THIS NUMBER MUST BE QUOTED IN ALL CORRESPONDENCE RELATING TO THIS CLAIM)" im "Claim for refund of Dividend Withholding Tax" Formular gemeint sein soll oder wo ich die entsprechende Nummer erfragen sollte.
Eine Idee?
Danke + VG
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am 28.12.2018 15:34
Das Thema Quellensteuer in Irland ist jetzt auch bei der DAX-Aktie Linde relevant, siehe hier.
nmh

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