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am 26.05.2018 16:32
Schlechte Nachrichten: Irland besteht offenbar doch auf Unterlagen, die man bei comdirect nicht bekommt. Ich habe folgende E-Mail aus Irland erhalten:
Good Afternoon,
I refer to your claim received for refund of Irish Dividend Withholding Tax.
In order to process your claim I require the following:
Original vouchers issued by Kerry Group for pay dates May and November 2016 and 2017. [Hab ich leider nicht, siehe oben; seltsam: mein Antrag betraf eine Reihe weiterer irischer Unternehmen, nicht nur die Kerry Group]
Also certificates of Residence for 2016. [Ich hatte eine Wohnsitzbestätigung beigefügt, die nicht auf ein bestimmtes Jahr beschränkt war.]
I will hold this claim until 13/06/18. If I have not received the above by that date I will return the claim in full. You can then resubmit at a later date when all documentation is in order.
Scheint also nix zu werden. Viele Grüße aus einem frühsommerlichen München
nmh
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am 26.05.2018 18:34
Hallo nmh,
war die Wohnsitzbescheinigung aus 2016 ? Eventuell würde ich mir zwei Bescheinigungen ausstellen lassen, eine für 2016 und eine für 2017. Für mich hört sich das nach der typischen Finanzamtlogik an, die man hier auch in Deutschland antreffen kann. Woher soll der Finanzbeamte denn wissen, ob du in dem Jahr, auf das sich die Bescheinung laut Datum und Unterschrift NICHT bezieht, denn in Deutschland ansässig warst ?
Was die original Voucher von KerrY angeht, würde ich dort einmal direkt anfragen (https://www.kerrygroup.com/help/contact-form/
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am 26.05.2018 18:37
Und mir von der Investors Relation Abteilung bestätigen lassen, an wen sie die original Voucher schicken ? Vielleicht gibt es ja nur die Originale der Bank ? Etwas anderes ist mir jedenfalls noch nie untergekommen.
Beste Grüße aus dem sonnigen Norden
Opitan
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12.06.2018 08:13 - bearbeitet 12.06.2018 08:14
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12.06.2018 08:13 - bearbeitet 12.06.2018 08:14
Neues zur Quellensteuer aus Irland:
Leute, es ist wirklich rätselhaft. In meinem Antrag nach Irland war eine Handvoll unterschiedlicher Aktiengesellschaften enthalten. Ich habe nur Kopien meiner comdirect-Abrechnungen beigelegt, keine "Vouchers".
Die irische Steuerbehörde hatte mir ja per E-Mail mitgeteilt, dass sie für zwei der Aktien unbedingt die Vouchers brauchen. Ich habe dann nachgefragt, warum nicht auch für die anderen Aktien. Antwort: Weil die von einem anderen Team bearbeitet werden.
Und tatsächlich bekomme ich heute eine weitere E-Mail, in der für diese anderen Aktien eine Rückerstattung angekündigt wird. Da steht gar bereits ein Betrag drin.
Offenbar kommt es also drauf an, bei welchem Sachbearbeiter man landet, ob die Vouchers (und einzelne Wohnsitzbestätigungen für jedes Jahr) erforderlich sind oder nicht.
Ich mache ja beruflich etwas ähnliches, aber (ganz) so willkürlich geht es bei uns nicht zu. Nur fast so willkürlich. Patently absurd.
Herzliche Grüsse aus einem abgekühlten München
nmh
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am 03.10.2018 16:10
Unproblematisch war die Rückerstattung der irischen Quellensteuer für Medtronic, Accenture und Johnson Controls.
Der andere Sachbearbeiter war für die Aktien von Kerry zuständig, er hat mir die Rückzahlung verweigert, mangels "Tax-Voucher" und weil ihm irgendwie die Wohnsitzbestätigung nicht gefallen hat. Und zwar per Einschreiben (Porto: knapp 5 Euro), obwohl es bei Kerry nur um einige Cent ging.
nmh
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am 05.10.2018 20:32
Hallo,
ich weiß Dein Posting ist schon eine Weile her,aber ich sitze jetzt gerade über dem Antrag. Zwei Fragen tun sich mir hier gerade auf.Einmal wird von der Tax Reference Nummer gesprochen,deiner Anleitung nach, die Steuernummer.Zum anderen wird von einer Relevant Tax Reference Nummer gesprochen. Soll das die Steuer ID sein ?? Von einer Tax Identification Nummer lese ich nämlich gar nichts..
Als zweites ,weist die Comdirect die abgezogenen 20% Quellensteuer in USD aus.Die Iren hätten in ihrem Antrag gern alles in Euro.. Sollte man USD eintragen oder umrechnen ? Entschuldige die vielleicht banalen Fragen,aber ich komme alles andere als vom Fach und für mich sind derartige Formulare neuland und zugleich eine Qual..
Viele Grüße
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am 05.10.2018 22:03
Hallo @kowloon,
"Tax Reference Nummer" und "Relevant Tax Reference Nummer" sind dasselbe, nämlich Deine deutsche Steuernummer.
Bezüglich Deiner zweiten Frage: Comdirect zieht die Quellensteuer deshalb in USD ab, weil die Dividende zuvor auch in USD ausgeschüttet worden ist. Ich würde im Formular EUR durchstreichen und stattdessen den Betrag und USD dahinter setzen. Hat bei mir prima funktioniert: Rückerstattung in der Originalwährung anfordern, Erstattung erfolgt in EUR (es sei denn, Du hast ein USD-Währungskonto zur Auszahlung angegeben).
Beste Grüsse vom Opitan
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am 07.10.2018 17:15
Hallo Opitan,
vielen Dank Du hast mir sehr geholfen.
Beste Grüße
kowloon
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am 10.10.2018 13:29
Ich hänge meine Frage(n) mal frech hier an: Ich denke darüber nach, in einen oder mehrere ETF von BlackRock (iShares) zu kaufen.
Woran kann ich denn sehen, ob da irische Quellensteuer anfällt? Ich habe die ISIN gesehen, einige beginnen mit DE, andere mit IE - ist das so einfach? Einfach in dem Sinne: solange ich nur DE nehme, habe ich mit Rückforderungen irischer Quellensteuer nichts zu tun, da nur deutsche Quellensteuer abgeführt wird?
Und habe ich den Rest richtig verstanden: Wenn ich welche mit IE nehme, dann nimmt der Irische Staat Quellensteuer weg (wieviel % eigentlich?).
Er wäre bereit, die zu erstatten (weil sie ihm nicht zusteht), aber das gelingt nicht, weil man die passenden Unterlagen von seiner Bank nicht bekommt?
Kann man die irische Quellensteuer denn von der fälligen deutschen abziehen? Es wäre ja echt unfair wenn die deutschen jetzt den vollen Satz nehmen, da man die irische ja zurück bekommt... (bekommt man aber nicht).
Uhhhh... kompliziert... häßlich...
Daraus folgt natürlich jetzt sofort:
* Was ist mit ETFs welche LU in ihrer ISIN tragen?
* Was ist mit ETFs von Lyxor? Die haben FR in der ISIN, und da habe ich bereits gelesen, dass das Zurückfordern aus Frankreich einer Selbstbestrafung ähnelt
* Habe ich es richtig verstanden, das GB keinerlei Quellensteuer erhebt? Das wäre natürlich auch einfach, nichts zurückfordern müssen. Einfach in DE einmal versteuern und fertig... ich habe Dividendenaktien aus GB welche ich interessant finde, aber noch keinen ETF gesehen.
So viele Fragen... Danke für eure Antworten oder Kommentare!
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am 10.10.2018 13:45
@Gonzo71: Kannst du für ETFs vergessen, da findet auf Anlegerebene kein Quellensteuerabzug und keine Erstattung statt. Nur der Fonds als solcher bezahlt für Ausschüttungen seiner gehaltenen Aktien ggf. Steuern und fordert sie zurück (wenn möglich). Als pauschalen Ausgleich für die verbliebene Belastung gibt es eine Teilfreistellung.

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