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Gesetzesänderung Verlustanrechung bei Derivaten

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ehrlich gesagt wundert es mich, daß dieses Thema hier noch nicht aufgegriffen wurde. Kürzlich wurde eine Änderung im Steuerrecht beschlossen, die dazu führt, daß künftig Verluste aus Derivaten nur bis EUR 10.000 geltend gemacht werden können. Mag sein, daß es normale Anleger wie uns aufgrund der Größenordnung nicht betrifft ... aber in meinen Augen ist das Raubrittertum, Diebstahl und widerspricht dem Grundsatz ordentlicher kaufmännischer Buchhaltung. Aber was will man auch anderes von den Ganoven im Bundesfinanzministerium erwarten. Im Übrigen betrifft das auch Instrumente mit derivativen Komponenten, wie Zertifikate. Also aufgepasst @nmh  !

 

https://www.onvista.de/news/aenderung-am-einkommenssteuergesetz-verlustrechnung-fuer-derivate-wird-a...

35 ANTWORTEN

corrn
Experte ★★
500 Beiträge

Ich habe dieses Jahr schon zwei mal mitbekommen, dass Verluste nicht mehr gegenrechenbar erscheinen ! Und jetzt finde ich evtl. dazu bei Youtube ein Video von Jens Rabe https://www.youtube.com/watch?v=8tN8xhiGsqI 

 

Es geht um das Gesetz welches schnell verabschiedet und ab 1.1.2020 Für Aktien und Anleihen greift und ab 1.1.2021 auch für Terminmarkt-Geschäfte.

 

Habe ich das jetzt richtig Verstanden, dass Verluste die ich dieses Jahr seit dem 1.1.2020 mache nicht mehr verrechnen kann ?  Oder betrifft es nur Aktien und Anleihen die einen total Verlust gemacht haben und 0€ Wert sind ?

 

Das wäre ja nicht die feine englische Art !

Kann einer bitte mehr genaues dazu aktuell sagen ?

 

Gruß

 

 

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@corrn  schrieb:

Oder betrifft es nur Aktien und Anleihen die einen total Verlust gemacht haben und 0€ Wert sind ?

 


^--- das

 

Nachtrag: Das war eigentlich schon immer so, bis der BFH gegensätzlich geurteilt hat. Jetzt stellt der Gesetzgeber quasi nur den Status quo wieder her. (+/- Details wie zu mindestens teilweise Anrechnung etc.)

Sollte (iirc) eigentlich schon mit dem Jahressteuergesetzt 2019 kommen, wurde dann aber rausgenommen.

GetBetter
Legende
7.330 Beiträge

@corrn  schrieb:

Habe ich das jetzt richtig Verstanden, dass Verluste die ich dieses Jahr seit dem 1.1.2020 mache nicht mehr verrechnen kann ?  Oder betrifft es nur Aktien und Anleihen die einen total Verlust gemacht haben und 0€ Wert sind ?


Bei Aktien und Anleihen gilt eine Anrechenbarkeitsgrenze von 10.000 € pro Jahr. Fortschreibung der Verluste in das Folgejahr ist aber weiterhin unbegrenzt möglich.

 

Ich gebe das einfach mal so weiter ohne bisher komplett verstanden zu haben wie das im Detail aussehen soll. Zumal sich wohl (wiedermal) verfassungsrechtliche Bedenken ergeben.

 

Etwas detaillierter erklärt ist das hier (ab 13:55 min).

Thorsten_
Legende
3.828 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Ehrlich gesagt wundert es mich, daß dieses Thema hier noch nicht aufgegriffen wurde.


Da musst du dich nicht wundern, denn du irrst Smiley (zwinkernd)

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Dann habe ich es wohl übersehen. Wo ist denn der Thread dazu?

A_J_L
Experte ★★
505 Beiträge

Ja, das ist wirklich ein Skandal und wird nun endlich auch in der seriösen Presse thematisiert.

Erstmal, ich und @nmh haben da keine Probleme, weil wir machen keine Verluste in dieser Größenordnung, @ehemaliger Nutzer auch nicht Smiley (Zunge) Smiley (zwinkernd)

Im Ernst: das ist in meinen Augen verfassungswidrig, weil es die Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten untergräbt. Ich kenne einen Day-Trader, der macht im Jahr €150k Miese und €300k Gewinne, heute zahlt der auf €150k seine 25% + Soli + Kirche. Nächstes Jahr werden da auf €290k die 25% fällig, und dann hat er noch 14 Jahre, die Verluste vorzutragen. Das kommt bei dem einem Berufsverbot gleich.

Aber, das ist ein krasses Beispiel.

Es gibt aber auch ganz seriöse Vermögensverwaltungen, die hier und da Risiken hedgen. Da bist Du ganz, ganz schnell bei >€10k Verlust, wenn da im Amiland Präsidentenwahlen sind, und die sich dagegen absichern wollen, dass Trump verliert. Oder der $/€ auf 1,20 geht. Oder beides oder so.

Unter dem Strich geht das so gar nicht. Ich persönlich habe massiv gewisse Titel geshortet, die an diesen Derivaten massiv verdienen, weil, denen bricht das Geschäftsmodell weg. Geht aber auch ganz konservativ, wenn man sich anschaut, was eine DB, CB & Co. an der Emission von Derivaten verdienen - die keiner mehr kauft, weil die Steuer nicht mehr mitspielt!

Für den Klein-Zocker der sich bei €2000 Verlust im Jahr die Grenze gezogen hat, ändert sich freilich nix.

Wir werden sehen, ob der Aufschrei groß genug werden wird, da was dran zu ändern.



Out of Rosenheim - der Oberbayern-Robo als wikifolio - Out of Kulmbach - der Robo für kurzfristige Trends als wikifolio

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Der größte Knacker an diesem Thema für den Klein(st)anleger ist doch vielmehr folgendes:

 


Natürlich spekulieren nur wenige Privatanleger so umfangreich mit Optionen oder Zertifikaten, dass dies für sie ein Problem werden könnte. Sie sind aber aufgrund eines weiteren Details dennoch betroffen. Denn als Konsequenz aus der Gesetzesänderung dürfen Verluste aus einem Termingeschäft, egal in welcher Höhe, von der Bank oder dem Onlinebroker des Kunden unterjährig nicht mehr mit Gewinnen aus solchen Investments verrechnet werden. Es muss in jedem Fall zunächst die Abgeltungsteuer abgeführt werden. Erst mit der Einkommensteuererklärung kann die Verrechnung mit den Verlusten beantragt werden. Im Zweifelsfall muss man also über ein Jahr warten.

Das heißt, jeder, der mit Optionen handelt (wo natürlich manchmal Gewinnen von 5000€ Verluste von 3000€ gegenüber stehen), darf zunächst für alle Gewinne Steuern entrichten und erst Monate später die Steuererklärung einreichen und die Verrechnung "beantragen"! Erzwungene Vorschüsse an den Fiskus, gezielte Effizienzvermeidung & Liquiditätsverlust! Die Krönung ist ja, dass dieses neue Ei m.W.n. nur Subjekte betrifft, die der Einkommensteuer unterliegen – also keine Holdings o.ä. Ein weiterer Schuss mit Treffer auf den gemeinen Kleinanleger.

 

Da stellt mir sich auch die Frage: Wäre es da nicht weise, zu einem Broker zu wechseln, der vorab gar keine Steuern abführt, um so diese neuen Steine im Weg zu umgehen (also auch weg von der Comdirect, oder jeder anderen deutschen Bank)? Wobei es mittlerweile vermutlich clever wäre, die steuerliche Ansässigkeit ganz aus Deutschland wegzuverlegen. Dieser Anti-Mittelschichtswahnsinn muss teuer abgestraft werden.

dg2210
Legende
6.268 Beiträge

Woran erkennt man Fake-News (und darauf aufbauende Fake-Diskussionen) ?

 

Beispielsweise am völligen Fehlen von Quellenangaben für die aufgestellten Behauptungen, bzw. völlig unspezifischen Quellen ("Wissenschaftler haben herausgefunden...",  Quelle: Internet)

 

Bevor dieser Thread völlig abgleitet, bitte ich alle Teilnehmer, die entsprechenden Stellen in der AO zusammen mit den relevanten Anwendungserlassen/BMF-Schreiben zu nennen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hier ein Artikel aus der FAZ dazu:

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/neue-steuerregelung-fuer-totalver...

 

Im EStG § 20 ist die neue Regelung hinsichtlich der Obergrenze zu finden https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html und zwar im Kleingedruckten in Absatz (6)

 

Es handelt sich also mitnichten um Fakenews.