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zur Info: Neuregelung bei Investmentfonds ab 1. Januar 2018

14 ANTWORTEN

Tastenhauer
Experte ★
175 Beiträge

Hallo,

 

ich habe mich jetzt etwas mit der Vorabpauschale beschäftigt und habe, denke ich, mittlerweile raus, wie sie berechnet wird.

 

Einige Fragen sind aber noch offen:

  • Im Jahr des Kaufs wird die Vorabpauschale anteilig für die Monate seit dem Erwerb berechnet. Wie ist es im Jahr des Verkaufs? Ist es richtig, dass da keine Vorabpauschale anfällt?
  • Für das letzte Steuerjahr ist die Vorabpauschale des vorletzten Jahres zu besteuern? (Beispiel: Steuerjahr 2019, Steuererklärung bis Juli 2020, Vorabpauschale des Jahres 2018)
  • Für die Vorabpauschale 2018 (Steuer fällig im Steuerjahr 2019) gilt welcher Basiszinssatz? Der im Januar 2017, 2018 oder 2019 vom BMF veröffentlichte Zinssatz?
  • Eine Vorabpauschale von 2017 gibt es nicht?

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @Tastenhauer,

 

- ja

- 2019 fällt die VAP für 2018 an. Solltest du sie in deiner Steuererklärung verwenden wollen, wäre das die Erklärung für 2019, die 2020 gemacht wird.

- 2018

- richtig

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @Tastenhauer,


@Tastenhauer  schrieb:
  • Im Jahr des Kaufs wird die Vorabpauschale anteilig für die Monate seit dem Erwerb berechnet. Wie ist es im Jahr des Verkaufs? Ist es richtig, dass da keine Vorabpauschale anfällt?

Ja, im Jahr des Verkaufs gibt's keine Vorabpauschale sonder eine endgültige Versteuerung des Fonds (inkl. der Berücksichtigung aller Vorabpauschalen der vorhergehenden Jahre).

 


@Tastenhauer  schrieb:
  • Für das letzte Steuerjahr ist die Vorabpauschale des vorletzten Jahres zu besteuern? (Beispiel: Steuerjahr 2019, Steuererklärung bis Juli 2020, Vorabpauschale des Jahres 2018)

Ja, Versteuerung der Vorabpauschale immer zu Beginn des Folgejahres und zu Lasten des Freistellungsauftrags des Folgejahres. D.h. im Jahr des Kaufs kannst du den Steuerfreibetrag nicht zur Begleichung der Steuer auf die Vorabpauschale nutzen (ein Nachteil wie ich meine). Aber warum Steuererklärung? Normalerweise brauchst du keine Steuererklärung mehr, das macht normalerweise seit 2018 alles die Bank für dich automatisch.

 


@Tastenhauer  schrieb:
  • Für die Vorabpauschale 2018 (Steuer fällig im Steuerjahr 2019) gilt welcher Basiszinssatz? Der im Januar 2017, 2018 oder 2019 vom BMF veröffentlichte Zinssatz?

Basiszinssatz 2018 war 0,87% (fällig in 2019). Für 2019 ist der Basiszinssatz 0,52% (fällig in 2020) ==> wird zu Beginn jeden Jahres vom BFM veröffentlicht.

 


@Tastenhauer  schrieb:
  • Eine Vorabpauschale von 2017 gibt es nicht?

Richtig, 2017 galt noch die alte Fassung des InvStG. Damals waren die thesaurierten oder ausgeschütteten Erträge steuerpflichtig (bei ausländischen Fonds müsste man das umständlich selber in der Steuerklärung angeben). Vorabpauschalen gab es damals noch nicht. Die neue Fassung des InvStG gilt ab dem 01.01.2018.

 

Gruß paba

 

Tastenhauer
Experte ★
175 Beiträge

@paba  schrieb:

Aber warum Steuererklärung? Normalerweise brauchst du keine Steuererklärung mehr, das macht normalerweise seit 2018 alles die Bank für dich automatisch.


Einfach nur für mein Verstöndnis.

Wenn die Abgeltungssteuer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden würde, dann wäre ja auch wieder eine Steuererklärung notwendig. Das Thema steht ja immer mal im Raum.

baha
Mentor ★★★
2.680 Beiträge

@Tastenhauer  schrieb:

Wenn die Abgeltungssteuer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden würde, dann wäre ja auch wieder eine Steuererklärung notwendig. Das Thema steht ja immer mal im Raum.

Es kann genauso gut sein, dass es einen automatischen Datenaustausch gibt, damit die Banken die Steuern so einziehen, wie es die jeweilige Steuerpflicht erfordert.

 

Aussagen über die Zukunft des Steuerrechts sind pures Glaskugellesen. Niemand weiß, wie es bei so einer Gesetzesänderung hinterher aussehen wird.

 

baha