am 16.10.2022 12:43
Guten Tag,
ich habe im Zeitraum 2013-2017 ausländische thesaurierende ETFs erworben, die ich Ende 2021 verkauft habe.
In 2013-2017 habe ich ordnungsgemäß die "ausschüttungsgleichen Erträge" gemäß Steuerbescheinigungen dieser Jahre versteuert.
Für die Steuererklärung 2021 wären meinem Verständnis nach nun die Kapitalerträge in der Steuerbescheinigung um den unter der folgenen Position angegebenen Betrag zu mindern:
Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländschen Investmentfonds
(Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):
Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018
Hier würde ich erwarten, dass der Betrag der Summe der "ausschüttungsgleichen Erträgen" aus den Steuerbescheinigungen 2013-2017 entspricht.
Dies ist jedoch nicht der Fall, der angegebenen Betrag entspricht nur ca. 63% der Summe.
Habe ich hier einen Denkfehler?
Interessanterweise war der Betrag unter oben gennanter Position in der Steuerbescheinigung in den vergangenen Jahren zudem immer unterschiedlich.
2018 war der Betrag ca. 20% der Summe, 2019 und 2020 war der Betrag genau 0.
Ich freue mich über jeden aufklärendenen Hinweis.
Vielen Dank und beste Grüße
am 16.10.2022 23:56
Da ich so etwas nicht besitze habe ich natürlich keine Ahnung von diesem Thema. 🙂
Aber vielleicht hilft dir das hier etwas weiter:
https://www.finanztip.de/blog/etf-steuererklaerung-2017/