09.11.2020 10:01 - bearbeitet 09.11.2020 10:15
09.11.2020 10:01 - bearbeitet 09.11.2020 10:15
@ehemaliger Nutzer , wobei die Bezeichnung "Amateur" durchaus ein liebenswertes Kompliment ist, wenn man das Wort in seiner ->eigentlichen Bedeutung betrachtet.
Ich bin mit Herz und Seele bekennender Finanz-Amateur ![]()
☮
hx.
09.11.2020 10:04 - bearbeitet 09.11.2020 10:11
09.11.2020 10:04 - bearbeitet 09.11.2020 10:11
@Necoro schrieb:In meiner Welt ist mir klar, dass wenn ich einen Kredit aufnehme, dass ich für den im Zweifel eben auch gerade zu stehen habe.
Ist es wirklich nötig, mich als jemanden darzustellen, der glaubt, dass man für aufgenommene Kredite nicht gerade stehen müsste? Quasi als jemand, der auch in der Schuldnerberatung Peter Zwegat (oder wie der heißt) auf RTL2 zu sehen sein könnte? ![]()
09.11.2020 10:18 - bearbeitet 09.11.2020 10:31
09.11.2020 10:18 - bearbeitet 09.11.2020 10:31
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@Necoro schrieb:In meiner Welt ist mir klar, dass wenn ich einen Kredit aufnehme, dass ich für den im Zweifel eben auch gerade zu stehen habe.
Ist es wirklich nötig, mich als jemanden darzustellen, der glaubt, dass man für aufgenommene Kredite nicht gerade stehen müsste?
Evtl reden wir auch nur aneinander vorbei, oder ich habe die Problematik nicht begriffen.
Nochmal kurz eine Ausgangsituation:
- Ich nehme einen WPK über 1000 EUR auf.
- Die als Sicherheit hinterlegten WP sind schlagartig wertlos.
- Ich kann die Forderung nicht anderweitig begleichen.
Nach meinem Verständnis würde sich die CoDi nun einen Pfändungsbeschluss über einen entsprechenden Gehaltsanteil holen, der so lange läuft bis der Kredit getilgt ist.
Wenn die Klausel im Vertrag nicht existieren würde, müsste die CoDi auf anderem Wege an das Geld kommen. Da ich das nicht zahlen kann (sonst hätte ich es ja gleich überwiesen, s.o.), läuft es im Zweifel ebenso auf Gehaltspfändung hinaus.
Meine Fragen daher:
- Wo ist nun die Problematik, wenn sich die CoDi den kurzen Weg einberaumt?
- Warum schriebst du oben, dass der Verlust nicht auf das eingesetzte Kapital begrenzt sei? Und man "lebenslang" sein Gehalt abtritt?
09.11.2020 10:32 - bearbeitet 09.11.2020 10:33
09.11.2020 10:32 - bearbeitet 09.11.2020 10:33
@Necoro schrieb:- Wo ist nun die Problematik, wenn sich die CoDi den kurzen Weg einberaumt?
Hast schon recht, wenn ein Wertpapier tatsächlich schlagartig wertlos wird, dann ist es eigentlich schon fair, dass die Comdirect ihr Geld bekommt (etwa übers Gehalt). Aber wird ein Wertpapier typischerweise schlagartig wertlos? Wirecard ist über mehrere Stunden wertlos geworden. Wenn es da die Comdirect versäumt, rechtzeitig zwangsweise zu liquidieren, sollte es das Problem der Comdirect sein.
@Necoro schrieb:- Warum schriebst du oben, dass der Verlust nicht auf das eingesetzte Kapital begrenzt sei? Und man "lebenslang" sein Gehalt abtritt?
Bei deinem Beispiel (1000 Euro) ist es natürlich nicht lebenslang. Aber wenn der Wertpapierkredit hoch genug ist, und das eigene Gehalt niedrig genug, dann zahlt man natürlich möglicherweise lebenslang.
09.11.2020 10:38 - bearbeitet 09.11.2020 10:39
09.11.2020 10:38 - bearbeitet 09.11.2020 10:39
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@Necoro schrieb:- Wo ist nun die Problematik, wenn sich die CoDi den kurzen Weg einberaumt?
Hast schon recht, wenn ein Wertpapier tatsächlich schlagartig wertlos wird, dann ist es eigentlich schon fair, dass die Comdirect ihr Geld bekommt (etwa übers Gehalt). Aber wird ein Wertpapier typischerweise schlagartig wertlos? Wirecard ist über mehrere Stunden wertlos geworden. Wenn es da die Comdirect versäumt, rechtzeitig zwangsweise zu liquidieren, sollte es das Problem der Comdirect sein.
Es muss ja kein Totalausfall sein: Wenn mein WP zu 70% beleihbar ist (wie bei DAX-Werten, also auch Wirecard damals) und zu >30% fällt bleibt eine Untersicherung. Damit bleibt selbst nach sofortiger Liquidiation ein Restbetrag.
P.S: Einigen wir uns auf eine Grundaussage: Wer einen WP-Kredit aufnimmt in einer Höhe, den er im Zweifel nicht aus anderen liquiden Mitteln tilgen kann, ist selber schuld.
09.11.2020 10:47 - bearbeitet 09.11.2020 11:06
09.11.2020 10:47 - bearbeitet 09.11.2020 11:06
@Necoro schrieb:Es muss ja kein Totalausfall sein: Wenn mein WP zu 70% beleihbar ist (wie bei DAX-Werten, also auch Wirecard damals) und zu >30% fällt bleibt eine Untersicherung. Damit bleibt selbst nach sofortiger Liquidiation ein Restbetrag.
Ja, und damit hab ich auch kein Problem - es wird ja kein Gehalt weggenommen.
@Necoro schrieb:P.S: Einigen wir uns auf eine Grundaussage: Wer einen WP-Kredit aufnimmt in einer Höhe, den er im Zweifel nicht aus anderen liquiden Mitteln tilgen kann, ist selber schuld.
Eigentlich nicht ganz mein Verständnis. Das Teil heißt doch Wertpapierkredit; Es sollte also langen, Wertpapiere zu besitzen - und nicht obendrein noch liquide Mittel in Höhe der Kreditsumme.
am 09.11.2020 11:03
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@Necoro schrieb:Es muss ja kein Totalausfall sein: Wenn mein WP zu 70% beleihbar ist (wie bei DAX-Werten, also auch Wirecard damals) und zu >30% fällt bleibt eine Untersicherung. Damit bleibt selbst nach sofortiger Liquidiation ein Restbetrag.
Ja, und damit hab ich auch kein Problem - es wird ja kein Gehalt weggenommen.
Wenn du den Restbetrag nicht aufbringen kannst, schon.
@Necoro schrieb:P.S: Einigen wir uns auf eine Grundaussage: Wer einen WP-Kredit aufnimmt in einer Höhe, den er im Zweifel nicht aus anderen liquiden Mitteln tilgen kann, ist selber schuld.
Eigentlich nicht ganz mein Verständnis. Das Teil heißt doch Wertpapierkredit; Es sollte also langen, Wertpapiere zu besitzen - und nicht obendrein noch liquide Mittel in Höhe der Kreditsumme.
Eine Sicherheit bei einem Kredit ist aber immer eben nur das: Sicherheit. Das ist keine Haftungsbegrenzung. Schulden tut man den ganzen Kreditbetrag zzgl. Zinsen. Wenn die hinterlegte Sicherheit nicht ausreichend ist, hat die Bank zugegeben das Risiko, dass es auf der Differenz sitzen bleibt (Stichwort Privatinsolvenz).
Auch bei einem Immobilienkredit ist die Haftung nicht auf die als Sicherheit hinterlegte Immobilie begrenzt, wenn sie, aus welchem Grund auch immer, nicht ausreichend viel einbringt.
09.11.2020 11:08 - bearbeitet 09.11.2020 11:10
09.11.2020 11:08 - bearbeitet 09.11.2020 11:10
@Necoro schrieb:Ja, und damit hab ich auch kein Problem - es wird ja kein Gehalt weggenommen.
Wenn du den Restbetrag nicht aufbringen kannst, schon.
Obwohl im Depot noch Wertpapiere sind? Also dann wird eher das Gehalt genommen statt dass die Wertpapiere zwangsliquidiert werden? (Ich hätte vermutet, dass die Gehaltspfändung das allerletzte Mittel ist.)
am 09.11.2020 11:13
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@Necoro schrieb:Ja, und damit hab ich auch kein Problem - es wird ja kein Gehalt weggenommen.
Wenn du den Restbetrag nicht aufbringen kannst, schon.
Obwohl im Depot noch Wertpapiere sind? Also dann wird eher das Gehalt genommen statt dass die Wertpapiere zwangsliquidiert werden? (Ich hätte vermutet, dass die Gehaltspfändung das allerletzte Mittel ist.)
Dann natürlich nicht. Ich ging ja, s.o., immer von der Situation aus, dass man das Geld nicht anderweitig aufbringen kann.
am 09.11.2020 11:39
Um die Diskussion von theoretischen Spekulationen wieder zurück zur ursprünglichen Frage zu leiten:
@Hendrik04 hat uns leider nicht verraten, welche Art von Wertppaier er kaufen will, aber es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
a) irgendeinen obskuren Nebenwert : in diesem Fall wird die Bank die Aktien nicht als Sicherheit akzeptieren und der ursprüngliche Plan ist nicht umsetzbar.
b) einen Standardwert: dann gibt es höchstwahrscheinlich Turbo-Bull-Zertifikate auf diesen Wert, die denselben wirtschaftlichen Effekt wie die Strategie des Fragestellers haben, aber deutlich günstiger sind.