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Weniger Abgaben durch Ersatzbemessungsgrundlage?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo,

 

könnte man bei Zugrundelegung durch die Ersatzbemessungsgrundlage tatsächlich Steuern sparen, wenn der entsprechende Gewinn die 30 % übersteigt oder erfolgt hier eine Prüfung bzw. Korrekturberechnung wenn die fehlenden Werte nachgeliefert werden?

6 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.767 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo,

 

könnte man bei Zugrundelegung durch die Ersatzbemessungsgrundlage tatsächlich Steuern sparen, wenn der entsprechende Gewinn die 30 % übersteigt oder erfolgt hier eine Prüfung bzw. Korrekturberechnung wenn die fehlenden Werte nachgeliefert werden?


Du bist zur Meldung der Daten verpflichtet.

Allerdings werden Versäumnisse unterhalb der Bagatellgrenze i.d.R. nicht bestraft.

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Die Bagatellgrenze waren 500,- EUR? Auf was ist dies bezogen, auf die Differenz der "Steuerersparnis"?

Silver_Wolf

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Die Bagatellgrenze waren 500,- EUR? Auf was ist dies bezogen, auf die Differenz der "Steuerersparnis"?


 

Das ist natürlich bezogen auf die Bemessungsgrundlage.

 

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/kapitalertragsteuer-326-ersatzbemessungsgr...

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Danke für die Antwort!

 

Konkretes Beispiel:

 

Aktie X gekauft für Eur 1 500. Verkauft für Eur 3 000.

 

Mit Einstandswerte zu versteuern: Eur 1 500

Mit Ersatzbemessungsgrundlage zu versteuern: Eur 900

 

Differenz liegt bei Eur 600, ergo über der Bemessungsgrundlage, korrekt?

 

Mit der Bagatellgrenze kann man unterm Strich etwa Eur 120 "sparen" bzw. es wäre unwahrscheinlich dafür belangt zu werden, auch wenn das schon oben an der Grenze ist. Sehe ich das richtig?

Silver_Wolf
Legende
5.767 Beiträge

Das ist richtig.

Aber du musst ja erstmal einen Grund liefern warum die Ersatzbemessung angewendet wird.

 

Ein Weg wäre ein Übertrag an/von einem ausländischem Depot wobei die Anschaffungsdaten verloren gehen.   🙂

Das kann man natürlich machen um ein paar Euro zu sparen.

Wobei das FA sicherlich giftig wird wenn sie die Absicht dahinter erkennen.

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.468 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer, liebe Community,

 

wir möchten dringend darauf hinweisen, dass mit dem Ausweis einer Ersatzbemessungsgrundlage in der JStB eine Veranlagungspflicht besteht, sofern der Betrag die Bagatellgrenze von 500 EUR übersteigt. So steht es auch in den Hinweistexten zur JStB. 

 

Viele Grüße

Christoph