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Was bedeutet gestundete Steuerbemessungsgrundlage in der Steuermitteilung für das vergangene Jahr?

Starter12345
Autor ★★
24 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

ich habe nun die erste Steuermitteilung für meine ETFs bekommen. In meinem Portfolio befinden sich: ETF110, ETF127, ETF060.

 

Nun ein paar Fragen.

 

  • Wieso habe ich diese Steuermitteilung für ETF 127 und ETF060 bekommen, jedoch nicht für ETF110?
  • Muss ich für den ETF110 nun irgend einen separaten Task anstoßen?
  • Auf diesen Mitteilung vom ETF127 und ETF060 sind Beträge ausgewiesen die ich nicht verstehe. Ich verstehe nicht was "Steuerliche Behandlung: Fiktiver Verkauf Investmentfonds w. Investmentsteuerref. " bedeutet. Kann mir das jemand erklären?
  • Darüberhinaus verstehe ich auch nicht was  die Gestundete Steuerbemessungsgrundlage: xx,xx€ bedeutet.  Muss ich diesen Betrag zahlen, abführen, gesondert irgendwo berücksichtigen?

 

Ich freue mich über Eure Beiträge.

 

Vielen Dank.

8 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.922 Beiträge

Kurzantwort: du brauchst nichts machen; das Dokument dient nur zur Information.

Langantwort: siehe hier

Starter12345
Autor ★★
24 Beiträge

..und meine anderen Fragen? 😄

Locutus
Experte ★
130 Beiträge

Hallo @Starter12345,

 

du solltest ein Dokument mit dem folgenden Titel in deiner Postbox haben: "Information zu Ihrer Steuermitteilung". Darin wird das alles gut erklärt.

 

Für den ETF110 gab es bishre keine Abrechnung zum fiktiven Verkauf. Ich nehme an, dass die erforderlichen Daten von comstage noch nicht geliefert wurden. Das wird dann alles ganz automatisch passieren und du musst dich um nichts kümmern.

Starter12345
Autor ★★
24 Beiträge

Danke für Deinen Hinweis. Ich habe die Info nun durchgelesen und ich denke ich habe es einigermaßen verstanden. Ich habe doch einen Steuerfreibetrag angegeben. Fallen die Beträge, die in der Steuermitteilung auftauchen, nicht unter den Freibetrag den ich bei der Comdirect angegeben habe?

paba
Mentor
954 Beiträge

Hallo @Starter12345,

 

zum 01.01.2018 wurde das Gesetz zur Besteuerung von Investmentfonds geändert (siehe InvStG 2018). Wegen der Änderung der Fondsbesteuerung wurde ein fiktiver Verkauf aller Fondsanteil mit unmittelbarem Rückkauf zum selben Preis durchgeführt. Dies war erforderlich, um die Steuergrundlage nach den alten Regeln bis 31.12.2017 zu ermitteln. Diese Steuer wird aber nicht sofort eingezogen, sondern sie wird gestundet bis du den Fonds tatsächlich verkaufst. Das bedeutet „Fiktiver Verkauf Investmentfonds wegen Investmentsteuerreform“ (warum man das nicht gleich ausschreiben kann verstehe ich auch nicht). Du bekommst für jeden Fonds eine separate Steuermitteilung dieser Art. Es kann aber noch einige Zeit an Anspruch nehmen, bis alle da sind.

 

Die „gestundete Steuerbemessungsgrundlage“ ist derjenige Gewinn oder Verlust von vor 2018, den du zusammen mit den Gewinnen oder Verlusten, die du ab 2018 erzielst, beim tatsächlichen Verkauf versteuern musst.

 

Wenn du übrigens feststellen solltest, dass einzelne dieser Steuermitteilung unglaubwürdig Werte enthalten, solltest du vielleicht noch einige Wochen abwarten. In der Regel werden fehlerhafte Steuermitteilungen automatisch und zeitnah korrigiert. Bei mir waren zunächst fast alle Steuermitteilungen falsch. Mittlerweile trudeln die ersten Korrekturen ein. Zur Sicherheit sollte man aber alle Steuermitteilungen grob auf ihre Plausibilität hin prüfen. Wenn du genau rechnen willst, brauchst du die Steuerdaten aus dem Bundesanzeiger (WKN/ISIN in die Suchmaske eingeben). Die Steuerdaten werden aber häufig erst 4 Monate nach Geschäftsjahresende der Fonds veröffentlicht.

 

@dg2210und @Locutus haben übrigens recht, du musst normalerweise nichts unternehmen (außer eine fehlerhafte Steuermitteilung wird nicht automatisch korrigiert, dann solltest du dich an reklamation@comdirect.de wenden).

 

Gruß paba

Locutus
Experte ★
130 Beiträge

Starter12345 schrieb:

Ich habe doch einen Steuerfreibetrag angegeben. Fallen die Beträge, die in der Steuermitteilung auftauchen, nicht unter den Freibetrag den ich bei der Comdirect angegeben habe?


Der Freibetrag kommt erst dann zum tragen, wenn die Steuern auch tatsächlich fällig werden, also beim Verkauf des Fonds. Für diesen fiktiven Verkauf zahlst du ja jetzt keine Steuern.

Zofteis
Autor
1 Beiträge

Eine Frage dbzgl. hätte ich auch noch: Der Presse habe ich bisher entnommen, dass durch die neue Investmentsteuerreform eine Doppelbesteuerung nicht länger möglich sei. Nun habe ich allerdings auch zwei ausländische Thesaurierer in meinem Depot. Die thesaurierten Beträge habe ich bisher immer in der Anlage KAP der Steuererklärung angegeben. Im Rahmen des fiktiven Verkaufs werden diese nun allerdings wieder bei der gestundeten Steuerbemessungsgurndlage negativ (für mich) berücksicht (siehe Punkt: noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte
Erträge). Kommt es in diesem Fall bei einem Verkauf dann nicht zu einer Doppelbesteuerung?

paba
Mentor
954 Beiträge

Hallo @Zofteis,

 

die Frage gab es schon mal. Siehe hier für die Antwort.

 

Gruß paba

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