07.01.2023 14:28 - bearbeitet 13.12.2025 13:10
Nachdem in den letzten Jahren der für die Berechnung der Vorabpauschale relevante Basiszinssatz negativ war, schaut das in diesem Jahr anders aus. Da immer wieder Fragen zur Vorabpauschale (Was ist das? Wie wirds berechnet? Was wird wann abgezogen?) auftauchen, möchte ich versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen auf ein paar Punkte einzugehen.
Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung o.Ä., ich führe hier mein persönliches Verständnis der Vorabpauschale auf. Bei steuerlichen Fragen sollte immer der Steuerberater kontaktiert werden, in der Community können und dürfen wir keine Beratung zu Steuerthemen vornehmen!
Die Vorabpauschale wurde mit der Reform des Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt; sie gilt für Investmentfonds und sollte die bis dahin geltende Ungleichheit der Besteuerung unterschiedlicher Fonds-Typen beseitigen, denn gerade bei ausländischen thesaurierenden Fonds gab es einen Steuerstundungseffekt.
Jetzt gilt für alle Fonds: Abhängig von der Wertsteigerung des Fonds, des Basiszinssatzes und ggf. Ausschüttungen wird eine Vorabpauschale ermittelt, die versteuert werden muss. Wie war berechnet wird, wird im schönsten Juristendeutsch in §18 InvStG "erklärt"; dort steht in Absatz 1 u.a. das hier:
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent des Basiszinses nach Absatz 4. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt.
Schön, nicht?
Dröseln wir das mal auseinander, beginnend mit Satz 2, nämlich dem Basisertrag: Der berechnet sich aus dem Fondswert zu Beginn des Jahres (also jetzt 2023), multipliziert mit 70% des Basiszinses; der wurde für 2023 auf 2,55%, für 2024 auf 2,29% und für 2025 auf 2,53% festgelegt.
Nehmen wir also mal einen nicht-ausschüttenden Fonds XY, der hat fiktiv zum 1.1.2025 einen Wert von 100€ gehabt.
Der Basisertrag pro Fondsanteil liegt dann bei 100 * 70% * 2,53% = 1,771€ (100 * 0,7 * 0,0253).
Am Jahresende kommt dann der Jahresendwert ins Spiel - daraus wird die Wertsteigerung berechnet und Satz 3 kommt ins Spiel: Ist die Wertsteigerung höher oder gleich dem Basisertrag (=> Rücknahmepreis eines Fondsanteils >= 101,771€), bleibt der Basisertrag unverändert; ist die Wertsteigerung geringer (Fondsanteil < 101,771), dann entspricht der Basisertrag dieser Wertsteigerung (bei einem Rücknahmepreis von 101€ am 31.12.2025 wäre der Wertzuwachs 1€ => Basisertrag = 1€).
Vereinfacht wird angenommen, dass innerhalb des Jahres keine Käufe oder Verkäufe stattgefunden haben - dann wird zum Jahresende der Basisertrag mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert: Das Ergebnis ist dann die persönliche Vorabpauschale, die dann versteuert werden muss (mehr dazu unten).
Bei einem ausschüttenden Fonds werden vom Basisertrag noch die Ausschüttungen (pro Anteil) abgezogen - und damit sind wir bei Satz 1 des o.g. Gesetzes: Sind die Ausschüttungen geringer als der Basisertrag, wird dennoch eine Vorabpauschale besteuert!
Zu beachten ist auch: Die Vorabpauschale kann nie negativ werden!
Hier mal 5 Berechnungen für 2025 ("gute Wertentwicklung" bzw. "schlechte Wertentwicklung" dient hier nur der Vergleichbarkeit!).
1. thesaurierender Fonds - gute Wertentwicklung
| Jahresanfangswert je Anteil | 100€ |
| Jahresendwert je Anteil | 102€ |
| Wertzuwachs | 2€ |
| Basisertrag | 1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253) |
| Vorabpauschale pro Anteil | 1,771€ |
2. thesaurierender Fonds - schlechte Wertentwicklung
| Jahresanfangswert je Anteil | 100€ |
| Jahresendwert je Anteil | 101€ |
| Wertzuwachs | 1€ |
| Basisertrag | 1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253) |
| Vorabpauschale pro Anteil | 1€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag) |
3. ausschüttender Fonds - gute Performance
| Jahresanfangswert je Anteil | 100€ |
| Jahresendwert je Anteil | 101€ |
| Ausschüttung je Anteil | 2€ |
| Wertzuwachs | 3€ (1€ aus Kursdifferenz zzgl. 2€ Ausschüttung) |
| Basisertrag | 1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253) |
| Vorabpauschale pro Anteil | 0€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen) |
4. teil-ausschüttender Fonds - gute Performance
| Jahresanfangswert je Anteil | 100€ |
| Jahresendwert je Anteil | 102€ |
| Ausschüttung je Anteil | 1€ |
| Wertzuwachs | 3€ (2€ aus Kursdifferenz zzgl. 1€ Ausschüttung) |
| Basisertrag | 1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253) |
| Vorabpauschale pro Anteil | 0,771€ (Basisertrag abzgl. Ausschüttungen) |
5. ausschüttender Fonds - schlechte Performance
| Jahresanfangswert je Anteil | 100€ |
| Jahresendwert je Anteil | 100€ |
| Ausschüttung je Anteil | 1€ |
| Wertzuwachs | 1€ (1€ aus Ausschüttung) |
| Basisertrag | 1,771€ (100€ * 0,7 * 0,0253) |
| Vorabpauschale pro Anteil | 0€ (Wertzuwachs geringer als Basisertrag => 1€, abzgl. Ausschüttung = 0€) |
Wie wird besteuert?
Es wird die Vorabpauschale (Berechnung s.o.) mit der Anzahl der gehaltenen Fondsanteile multipliziert und dann mit der Kapitalertagssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer besteuert. Je nach Fondsart greifen aber auch hier Teilfreistellungen (z.B. bei Aktienfonds 30%). Auch ein Freistellungsauftrag wird berücksichtigt. Es wird also nicht der Wert der Vorabpauschale an sich als "zu versteuernder Betrag" festgesetzt, sondern die Vorabpauschale selbst wird mit der Steuer belegt!
Wann wird besteuert?
Die Besteuerung erfolgt Anfang des folgenden Kalenderjahres, denn: Die Vorabpauschale für 2025 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Somit greift die Besteuerung im Jahr 2026 (und eine Belastung des Sparerfreibetrages ebenfalls im Jahr 2026).
Wird mir die Vorabpauschale gutgeschrieben?
Nein, es handelt sich um eine vorgezogene Besteuerung, daher erfolgt der Zufluss der Vorabpauschale als "fiktiv".
Wie wird beim Verkauf besteuert?
Beim Verkauf eines Wertpapieres wird der Veräußerungsgewinn besteuert - abzüglich bereits festgesetzter Vorabpauschalen (ansonsten hätte man eine Doppelbesteuerung), siehe §19 Abs. 1 InvStG .
Ich habe einen Fondsanteil im Laufe des Jahres verkauft - wird dennoch eine Vorabpauschale erhoben?
Nein, zum Jahresende nicht mehr gehaltene Fondsanteile unterliegen keiner Vorabpauschale (die Besteuerung erfolgte ja bereits durch den Verkauf).
Ich habe im Laufe des Jahres Fondsanteile gekauft - wird wird hier die Vorabpauschale berechnet?
Die Vorabpauschale wird anteilig berechnet, und zwar ab dem Monatsersten, in dessen Monat entsprechende Anteile gekauft wurden (wurden Fondsanteile am 30.11. eingebucht, so werden dennoch volle 2 Monate berücksichtigt!); in die Berechnung fließt nichtsdestotrotz immer der Jahresanfangswert ein! Dies kann zur interessanten Konstellation führen, dass trotz Buchverlust eine Vorabpauschale einbehalten werden kann (Beispiel: Jahresanfangswert 100€, Jahresendwert 104€, Kaufkurs im November 106€).
Wie wird die Steuer eingezogen?
Normalerweise wird die Steuer vom Verrechnungskonto der depotführenden Bank eingezogen; reicht das Guthaben nicht aus, wird ein ggf. eingeräumter Dispositionskredit (Vorsicht: Überziehungszinsen!) ausgenutzt. Reicht auch das nicht aus (weil kein Dispo vorhanden oder bereits ausgeschöpft), wird die Steuer nicht einbehalten und das Finanzamt informiert.
Gibt es nicht auch einen Rechner, der mir die konkrete Höhe der zu bezahlenden Steuer berechnet?
Den gibt es, beispielsweise wurde bei Finanzfluss ein entsprechender Rechner programmiert (danke an @digitus für den Link!); dieser berücksichtigt (wie alle anderen von mir gefundenen Rechner) allerdings keine unterjährigen Zukäufe.
Ich hoffe, dass das Thema "Vorabpauschale" und dessen Besteuerung etwas klarer geworden ist.
Am Ende nochmals der Hinweis (man muss sich ja rechtlich absichern): Dies war keine Steuerberatung, nur mein persönliches, niedergeschriebenes Verständnis der entsprechenden Themenblocks.
Letzte Bearbeitung: 13.12.2025, Ergänzung/Anpassung für Vorabpauschale 2025
am 01.02.2026 12:12
Das wiederum ist natürlich nachvollziehbar, denn wie sollte Flatex die Vorabpauschale berücksichtigen können, wenn die ING diese noch nicht berechnet und folglich wohl auch noch nicht übermittelt hat
Nachweislich anhand der mir vorliegenden Bestätigungen bzgl. des Übertrags wurden die kompletten Anschaffungsdaten übermittelt, alleine daraus wäre ersichtlich, dass sicherlich Vorabpauschale besteuert worden ist.
Die Frage ist, welche Steuerdaten die ING im Rahmen dieses kürzlich durchgeführten Übertrages überhaupt gemeldet hat. Die ING muss ja gewusst haben, dass im Moment des Übertrages keine endgültigen Daten bekannt waren, da zumindest deren eigene VAP-Berechnung noch ausstand.
Ebenso interessant wäre, was bei einem ETF-Verkauf am 02.01.2026 und ohne vorherigen Depotwechsel passiert bzw. passiert wäre.
Ich tippe mal auf keine Korrektur, da ja dann bei der Festsetzung der Vorabpauschale nur der Ultimo des Vorjahres interessant ist und explizit für den Zeitpunkt der tatsächlichen Festsetzung noch zu prüfen wäre, ob ich die Anteile überhaupt noch habe und wenn ja wie viele davon.
Losgelöst von Deinem konkreten Fall sollte man sich die Frage stellen, ob solche eine inflationäre Übertragerei wirklich sein muss. Falls es nicht um einen grundsätzlichen Anbieterwechsel geht weil man die Kundenverbindung mit dem bisherigen Broker komplett beenden will und einigen Spezialfällen (z.B. weil der ETF beim bisherigen Broker aufgrund limitierter Anzahl der Handelsplätze nicht mehr gehandelt werden kann) kann man sich solche Dinge nämlich problemlos ersparen.
Das sehe ich allerdings anders. Wo bitte ist denn der Unterschied ob ich jetzt Aktien zwischen zwei Depots hin und her schiebe oder Geld vom einen Giro-Konto auf mein anders Giro-Konto bei einer anderen Bank - Sinnhaftigkeit mal außen vor?
Ich glaube nicht dass hier die Wertpapiere durch den Bankangestellten in der sprichwörtlichen Aktentasche von einem Bankenturm in Frankfurt in den auf der gegenüberliegenden Straßenseite getragen werden. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Zudem gibt es die Möglichkeit doch, warum sollte man die dann nicht nutzen?
So oder so, Fakt ist es hakt.
am 01.02.2026 13:40
@ttplayer schrieb:Das wiederum ist natürlich nachvollziehbar, denn wie sollte Flatex die Vorabpauschale berücksichtigen können, wenn die ING diese noch nicht berechnet und folglich wohl auch noch nicht übermittelt hat
Nachweislich anhand der mir vorliegenden Bestätigungen bzgl. des Übertrags wurden die kompletten Anschaffungsdaten übermittelt, alleine daraus wäre ersichtlich, dass sicherlich Vorabpauschale besteuert worden ist.
Vermutung: Die ING hat bestätigt die kompletten Anschaffungsdaten übermittelt zu haben – zumindest alle, die ihr zu diesem Zeitpunkt bekannt waren. Dass da noch welche kommen, war zwar evtl. absehbar (vielleicht auch nicht, wir kennen die WKN nicht), wurde vom System aber zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bestätigung nicht überprüft.
Wortklauberisch könnte man sogar hinterfragen, ob Vorabpauschalen in den Anschaffungsdaten enthalten sind oder ob diese gesondert übermittelt werden.
@ttplayer schrieb:Ebenso interessant wäre, was bei einem ETF-Verkauf am 02.01.2026 und ohne vorherigen Depotwechsel passiert bzw. passiert wäre.
- Anrechnung nur der Vorabpauschalen ab dem vorletzten Jahr mit späterer Korrektur
- Zahlung der kompletten Kapitelertragssteuer+SolZ ohne Anrechnung irgendeiner gezahlten Vorabpauschale und spätere Korrektur
Ich tippe mal auf keine Korrektur, da ja dann bei der Festsetzung der Vorabpauschale nur der Ultimo des Vorjahres interessant ist und explizit für den Zeitpunkt der tatsächlichen Festsetzung noch zu prüfen wäre, ob ich die Anteile überhaupt noch habe und wenn ja wie viele davon.
Ich meine über einen solchen Fall gelesen zu haben, möglicherweise sogar in diesem Thread. An das Ergebnis kann ich mich nicht erinnern, alles andere als eine nachträgliche Korrektur würde mich aber überraschen.
@ttplayer schrieb:Wo bitte ist denn der Unterschied ob ich jetzt Aktien zwischen zwei Depots hin und her schiebe oder Geld vom einen Giro-Konto auf mein anders Giro-Konto bei einer anderen Bank - Sinnhaftigkeit mal außen vor?
Der Unterschied ist mehr als offensichtlich, oder hast Du Dich im Rahmen einer banalen Überweisung von einem Konto auf ein anderes jemals mit Steuern auseinandersetzen müssen? Da wird der Betrag auf einem Konto erhöht und auf dem anderen entsprechend reduziert, ohne dass irgendwelche Tax-IDs mitgeliefert müssten.
am 05.02.2026 08:38
Die Abweichung von 1,45 Euro hat mir nach wie vor keine Ruhe gelassen. Nach erneuter Durchsicht der Wertpapierabrechnung sind mir in der ersten Zeile die Ordergebühren von insgesamt 7,90 € aufgefallen (5,90 € Provision, 2,00 € Clearing.
FlatEx hat den Veräußerungsgewinn mit 3282,24 Euro korrekt ausgewiesen, alle nachfolgenden Berechnungen und die entsprechenden Werte basierend auf 3274,34 € (3282,24 € - 7,90 €) berechnet. Damit kommt man dann punktgenau auf die einbehaltenen 585,74 €.
Offensichtlich bin ich Opfer eine maximal unübersichtlich dokumentierten Abrechnung geworden......tstststs.
Nichtsdestotrotz habe ich den Kundensupport angeschrieben wegen den nicht angerechneten Vorabpauschalen für 2024 und 2025.
am 09.05.2026 16:28
Da in einem anderen Thread aktuell wieder eine Diskussion über die korrekte Berechnung der Vorabpauschale läuft, versuche ich dieses Thema jetzt mal dadaurch zu erschlagen, dass ich einfach meinen selbstgebastelten Excel-Rechner zum Nachbauen zur Verfügung stelle.
Das Ganze sieht dann so aus:
Nur in den gelben Feldern müssen Daten eingetragen werden:
Was wird berechnet?
Nicht automatisch berücksichtigt wird der Fall, dass während des Jahres Teile der gahltenen Anteile verkauft wurden.
Dieses Szenario spielt in meinem Leben keine entscheidende Rolle, so dass ich mir den Aufwand, auch diesen Fall zu berücksichtigen, bisher erspart habe.
Den Sinn der Angaben in den Zellen E22 und E23 hatte ich oben schon erwähnt.
Diejenigen, die langfristig selber nachhalten wollen welche Gewinne für einzelne Anteile im Laufe der Jahre bereits steuerlich berücksichtigt wurden (z.B. um zum Jahresende eine Steueroptimierung zu betreiben und dabei im Gegensatz zur comdirect-Steuersimulation auch die Vorabpauschalen zu berücksichtigen), konzentrieren sich eher auf die Ergebnisse in den Zellen E17 bis E29.