am 30.11.2023 12:27
am 30.11.2023 12:27
Ich habe das Prinzip des Verlusttopfes eigentlich verstanden (auch dass nur gleichwertige Anlagenklassen gegeneinander verrechnet werden) und das eine Bank einen Verlusttopf auch in die Folgejahre überträgt und verrechnet außer man läßt sich die Verluste bescheinigen zum Zwecke der Verrechnung über mehrere Banken (dann über die Steuererklärung).
Ich möchte Aktien verkaufen die ca. 3000 Euro im Plus sind und versteuert werden müssen.
Daneben habe ich eine Aktie die zirka 5000 Euro im Minus ist und von der ich mich trennen könnte (bin aber sicher das diese Aktie ein Boden gebildet hat und der Verlust vermutlich nicht noch weiter ansteigt - dank nun guter Dividende auf den gefallenen Wert hätte ich die warscheinlich einfach im Depot belassen).
Ich habe noch Verständnisfragen:
1. Ist es bei der Verlustverrechnung generell wichtig ob zuerst ein Verlust ensteht und dann Gewinne gemacht werden oder werden erzielte Gewinne später auch mit Verlusten verrechnet und die Steuer von der Bank zurückerstattet?
weite Verständnisfrage:
2. Verlusttöpfe werden von der Bank (wenn nicht Bescheinigt) selbsttätig in die Folgejahre übertragen und mit Gewinnen in den Folgejahren verrechnet. Geschieht das auch mit "Gewinnen"?
(d.h. werden z.B. diesjährige Gewinne mit Verlusten im nächsten Jahr verrechnet?)
Zusammenfassung:
1. ist die Reihenfolge "Verlust" "Gewinn" im selben Steuerjahr wichtig?
2. werden erzielte Verluste mit Gewinnen der Vorgänger-Jahre verrechnet?
Viele Grüße
am 30.11.2023 12:37
Kurz: Zweimal Nein!
länger: es ist buchstäblich Wurscht was Du im gleichen Steuer Jahr zuerst realisierst. Wird miteinander verrechnet.
Realisierte Gewinne können weder ins nächste Jahr übertragen , noch mit zukünftigen Verlusten in Folgejahren verrechnet werden
gruss ae
am 30.11.2023 12:38
@ehemaliger Nutzer schrieb:1. Ist es bei der Verlustverrechnung generell wichtig ob zuerst ein Verlust ensteht und dann Gewinne gemacht werden oder werden erzielte Gewinne später auch mit Verlusten verrechnet und die Steuer von der Bank zurückerstattet?
Die Reihenfolge innerhalb des Kalenderjahres ist unerheblich. Bereits gezahlte Steuern werden von der comdirect unmittelbar erstattet.
@ehemaliger Nutzer schrieb:2. Verlusttöpfe werden von der Bank (wenn nicht Bescheinigt) selbsttätig in die Folgejahre übertragen und mit Gewinnen in den Folgejahren verrechnet. Geschieht das auch mit "Gewinnen"?
(d.h. werden z.B. diesjährige Gewinne mit Verlusten im nächsten Jahr verrechnet?)
Nein. Es gibt einen Verlustvortrag, aber keinen Gewinnvortrag.
@ehemaliger Nutzer schrieb:Zusammenfassung:
1. ist die Reihenfolge "Verlust" "Gewinn" im selben Steuerjahr wichtig?
2. werden erzielte Verluste mit Gewinnen der Vorgänger-Jahre verrechnet?
Die Antwort ist in beiden Fällen "nein".
am 30.11.2023 12:41
Ergänzend: Du kannst die Aktien mit 5000€ Verlust verkaufen und gleich wieder kaufen, dann kannst du den Verlust dieses Jahr mit den Gewinnen verrechnen. Musst du dann halt die Ordergebühren gegen rechnen.
am 30.11.2023 13:44
@ehemaliger Nutzer schrieb:Ich habe das Prinzip des Verlusttopfes eigentlich verstanden (auch dass nur gleichwertige Anlagenklassen gegeneinander verrechnet werden) und das eine Bank einen Verlusttopf auch in die Folgejahre überträgt und verrechnet außer man läßt sich die Verluste bescheinigen zum Zwecke der Verrechnung über mehrere Banken (dann über die Steuererklärung).
@ehemaliger Nutzer
Das ist nicht ganz richtig. Es ist auch eine übergreifende Verrechnung zwischen "Aktien" und "Sonstige" möglich, d.h. es werden auch Aktiengewinne mit Sonstigen Verlusten (z.B. aus dem Verkauf eines ETF) verrechnet. Die einzige Einschränkung ist, dass Aktienverluste ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden können.
Neben den beiden Verlusttöpfen gibt es als dritten Topf noch den Quellensteuerverrechnungstopf. Hier ist es wichtig zu wissen, dass immer nur eine Verrechnung im aktuellen Jahr möglich ist, zum Jahreswechsel wird der Topf immer auf 0 zurückgesetzt. Die noch nicht angerechnete Quellensteuer wird aber auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen, so dass im Rahmen der Steuererklärung zumindest noch eine Verrechnung mit der bei anderen Banken bezahlten Kapitalertragsteuer möglich ist.
30.11.2023 14:30 - bearbeitet 30.11.2023 15:02
30.11.2023 14:30 - bearbeitet 30.11.2023 15:02
@ehemaliger Nutzer
Eine Anmerkung noch zu deinem geplanten Vorgehen:
Hast du denn noch weitere Erträge im aktuellen Jahr? Wenn nicht dann würden 3.000 EUR Gewinn mit 3.000 EUR Verlust verrechnet und die übrigen 2.000 EUR in den Verlusttopf eingestellt und ins nächste Jahr übertragen. Gleichzeitig würde aber dein Steuerfreibetrag in Höhe von 1.000 EUR für 2023 ungenutzt verfallen. Du solltest also mindestens noch weitere 3.000 EUR an Erträgen haben (oder zumindest 1.000 EUR "Sonstige Gewinne" die nicht mit dem Aktienverlust verrechnet werden). Ansonsten wäre es besser nicht den gesamten Verlust zu realisieren, sondern nur einen Teil der Aktien zu verkaufen, so dass du im Jahr 2023 insgesamt mindestens 1.000 EUR mehr Gewinn als Verlust hast. Da du dir ja sicher bist, dass der Boden bei der Aktie erreicht ist, kannst du den Rest ja immer noch im neuen Jahr verkaufen, und dann ggf. auch wieder mit Gewinnen verrechnen.
Einfaches Rechenbeispiel:
1) Gesamtverkauf (3.000 EUR Gewinn, 5.000 EUR Verlust)
Steuer: 0 EUR
Freibetrag 2023: verschenkt
Verlusttopf: 2.000 EUR (zur Verrechnung in Folgejahren)
Verbleibende Aktien: 0 EUR
2) Teilverkauf (3.000 EUR Gewinn, 2.000 EUR Verlust)
Steuer: 0 EUR
Freibetrag 2023: 1.000 EUR komplett genutzt
Verlusttopf: 0 EUR
Verbleibende Aktien: 3.000 EUR Verlust (ggf. zur Verrechnung in Folgejahren)
01.12.2023 11:31 - bearbeitet 01.12.2023 11:32
01.12.2023 11:31 - bearbeitet 01.12.2023 11:32
Allen ein Danke hinterlassen. Alle Fragen beantwortet.
Mein Steuerfreibetrag von 1000 Euro (2000 Euro Ehepartner) werden anderweitig gebraucht.
Da meine Frau Kirchensteuer bezahlt, ich nicht, werden diese Freibeträge für die Kapitaleinnahmen dieser Einkünfte komplett genutzt - das spart dann etwas Kirchensteuer in der Summe weil 2000 Euro Kapitalerträge meiner Frau dann "Kirchensteuerfrei" pauschal versteuert freigestellt sind.