am 19.01.2025 17:26
@Tastenhauer schrieb:Ich müsste derzeit im Falle einer nicht steuerneutralen Verschmelzung fast 7.000 € an Steuern bezahlen. Das sind 7.000 €, die mir in den nächsten 30 Jahren für den Zinseszinseffekt fehlen würde. Bei konservativ gerechneten 6% p.a. Rendite im MSCI World sind das über 40.000 €, die ich dadurch weniger haben werde. Ist jetzt nichts nichts, würde ich sagen.
Das ist das Risiko wenn man rund 40k€ Gewinn mit nur einem ETF gemacht hat.
Insofern: Blöd - trifft aber keinen armen 😉
Gruß Crazyalex
am 19.01.2025 19:12
@Crazyalex schrieb:
@Tastenhauer schrieb:Ich müsste derzeit im Falle einer nicht steuerneutralen Verschmelzung fast 7.000 € an Steuern bezahlen. Das sind 7.000 €, die mir in den nächsten 30 Jahren für den Zinseszinseffekt fehlen würde. Bei konservativ gerechneten 6% p.a. Rendite im MSCI World sind das über 40.000 €, die ich dadurch weniger haben werde. Ist jetzt nichts nichts, würde ich sagen.
Das ist das Risiko wenn man rund 40k€ Gewinn mit nur einem ETF gemacht hat.
Insofern: Blöd - trifft aber keinen armen 😉
Gruß Crazyalex
Also reich fühl ich mich jetzt nicht. Aber nimm mal die Zahlen und verzehnfache sie. Da würden 70.000 € wohl weniger schmerzen.
am 20.01.2025 07:17
Vielen lieben Dank für Eure Antworten!
Ich werde mir das durch den Kopf gehen lassen und überlegen.
Eine Frage habe ich noch, das Depot meines Mannes betreffend.
Er IST nämlich von der Verschmelzung betroffen. Bei ihm sieht es so aus:
Er hat aber auch diesen im Depot, von dem er glaubt, dass er sich nicht mehr erholt:
Seine Idee war nun, beide gleichzeitig zu verkaufen. Würde dann der Verlust aus dem Solar den zu versteuernden Gewinn aus dem Amundi schmälern?
am 20.01.2025 07:29
@Newbie_ETF23 schrieb:Seine Idee war nun, beide gleichzeitig zu verkaufen. Würde dann der Verlust aus dem Solar den zu versteuernden Gewinn aus dem Amundi schmälern?
Leider nicht. Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden
Der BFH hat zwar bereits klar gemacht, dass er das für verfassungswidrig hält, aber das Verfahren hängt jetzt mittlerweile seit vier Jahren beim Bundesverfassungsgericht fest. Wann sich da etwas ändert: Unklar.
20.01.2025 07:31 - bearbeitet 20.01.2025 07:54
20.01.2025 07:31 - bearbeitet 20.01.2025 07:54
Vielen Dank für Deine AW!
Ich sehe gerade: SOlar technolgie IST eine AKTIE! Deswegen geht es nicht. Habe es verstanden.
Und wenn er es machen würde, müsste man abwarten, bis das BGH eine Grundsatzentscheidung trifft. Aber die hat dann wahrscheinlich rückwirkend keine Auswirkungen/Entlastung....?
20.01.2025 07:34 - bearbeitet 20.01.2025 07:54
..Doppelpost...
am 20.01.2025 08:00
Du schreibst: "
...zumal für nicht berufstätige Kinder noch der Grundfreibetrag (und für berufstätige halt ggf. der Rest davon) ebenfalls zur Verfügung steht.
Bitte dabei die Grenzen für die Krankenkasse beachten!"
Hast Du da einen Link für mich?
Ich dachte das Kind hat einen eigenen Freibetrag von 1000.-p.a.?
Welche Grenzen bei der gKK?
Wir sind alle 4 gesetzlich versichert, Mann ist hauptversichert, 2 Kinder mitversichert in Familienversicherung und ich als Ehefrau mit Minijob ebenfalls.
am 20.01.2025 08:20
Jedes Kind hat die Pauschale von 1k€
Dazu kommt noch der Grindfreibetrag (der jährlich angepasst wird) in der Größenordnung 10k€
Und für die gKk liegt die (jährlich ebenfalls angepasste) Grenze bei etwa 5k.
Details siehe Google 😉
Gruß Crazyalex
20.01.2025 09:31 - bearbeitet 20.01.2025 09:34
20.01.2025 09:31 - bearbeitet 20.01.2025 09:34
der Aktien Verlust bleibt auch im "Verlustverrechnungstopf Aktien" im Depot auch nach Jahreswechseln bestehen. Also es könnte von der Theorie schon zu einer künftigen Verrechnung mit "Verlustverrechnungstopf Sonstige" (bei einem Grundsatzentscheidung) oder einem künftigen Aktiengewinnen kommen. Ob sich SMA überhaupt erholen wird..
am 20.01.2025 10:50
@Crazyalex schrieb:...zumal für nicht berufstätige Kinder noch der Grundfreibetrag (und für berufstätige halt ggf. der Rest davon) ebenfalls zur Verfügung steht.
Bitte dabei die Grenzen für die Krankenkasse beachten!
Gruß Crazyalex
Hi,
warum ist die Grenze für die KK (bzw. die GKV) hier relevant?
VG