am 07.09.2019 21:11
Hi.
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Kann mir jemand erklären, warum die beiden Verrechnungstöpfe vor dem Freistellungsauftrag belastet werden? Der Freistellungsauftrag füllt sich ja sozusagen einmal jährlich wieder auf, während Verrechnungstöpfe nur aufgefüllt werden, wenn ich auch tatsächlich Verluste realisiere. Es wäre also sinnvoller, zuerst meinen Freistellungsauftrag aufzubrauchen, und meine Verrechnungstöpfe in den nächsten Jahren einfach fortzuschreiben.
würde ich ein zweites Depot bei einer anderen Bank eröffnen, die Aktien, die ich verkaufen möchte, übertragen, und gleichzeitig den Freistellungsauftrag beim neuen Depot stellen, würden meine Verrechnungstöpfe ja auch nicht belastet.
lg.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 08.09.2019 00:17
Die Frage nach dem Warum stellst Du am besten im Finanzministerium.
Da aber Dein Nachteil gleichzeitig der Vorteil der Staatskasse ist kann ich mir schon denken wie die Antwort ausfällt.
08.09.2019 00:29 - bearbeitet 08.09.2019 00:30
danke schonmal, ich präzisiere gern. Gibt es eine weniger umständliche Möglichkeit als ein zweites Depot zu eröffnen und die zu verkaufenden Aktien dorthin zu übertragen? oder wäre dieses umständliche Vorgehen dann sogar Steuerhinterziehung?
lg
am 08.09.2019 06:22
nein - das wäre eine ganz legale Methode.
Gruß Crazyalex
am 08.09.2019 10:10
Steuerhinterziehung wäre es sicher nicht.
Ob es irgendwelche verwegenen Konstukte gibt mit denen man das einfacher erreichen könnte weiß ich nicht, spontan fällt mir jedenfalls nichts ein.
09.09.2019 23:07 - bearbeitet 09.09.2019 23:08
09.09.2019 23:07 - bearbeitet 09.09.2019 23:08
Wie hoch ist denn der Verlusttopf und wie hoch die aktuellen Buchgewinne?
Du könntest auch verkaufen und dann gleich wieder kaufen. Hab ich jetzt so gemacht und mein Verlusttopf komplett geleert. Nachteil: Transaktionskosten.
Bevor du die Aktien auf ein anderes Depot überträgst, sind sie evtl. schon wieder gefallen. (Das hatte ich vor, habe es dann aber sein gelassen...)
Das Zweitdepot von der comdirect ist hier übrigens leider gar nicht hilfreich, weil leider am Jahresende eine Verrechnung stattfindet. Zumindest habe ich das so mitbekommen.
am 09.09.2019 23:21
@Tastenhauer schrieb:Das Zweitdepot von der comdirect ist hier übrigens leider gar nicht hilfreich, weil leider am Jahresende eine Verrechnung stattfindet. Zumindest habe ich das so mitbekommen.
Ja, das ist korrekt.
Das Depot müsste also definitiv bei einer anderen Bank sein.
am 11.09.2019 23:41
gut, hab ich verstanden.
das günstigste Angebot gibt es bei onvista. aber die wurden von comdirect übernommen, das heißt es ist der gleiche konzern. wird dort dann genauso verrechnet wie beim zweitdeopt bei comdirect?
am 12.09.2019 00:24
Onvista und comdirect sind in diesem Sinne getrennte Banken.
Es findet keine Verrechnung zwischen beiden Banken statt.
am 28.09.2019 11:45
Aus den bereits oben ausgeführten Überlegungen hab ich 2 Depots einmal bei der Commerzbank und eins bei der Comdirect.
Lt. Zielke macht die 2-Marken-Strategie keinen Sinn mehr. Die Banken sollen verschmolzen werden.
Was bedeutet das nun für den Verlustausgleich der Depots und ab welchem Tag wirken sie sich aus. Sobald die Übernahme vollzogen wurde? Könnte ja auch die Onvista betreffen.