am 25.06.2025 16:38
Ich hab vor paar Wochen den Dienst "Divizend" verwendet, um zuviel bezahlte Quellensteuer von Aktien aus Italien und Schweden zurückzufordern. Die Aktien waren von Campari und Nibe.
Die Rückforderung betragen bei Nibe runde 103 Schwedische Kronen, also runde 9 Euro und bei Campari 18,83 Euro. Alle Kapitalerträge hab ich bei Deutschen Banken gemacht, unter anderem auch bei der Comdirect.
Dafür musste ich unter anderem eine Wohnsitz-Irgendwas vom Finanzamt abstempeln lassen das ich in den fraglichen Jahren in Deutschland gemeldet war und das auch tatsächlich war.
Heute habe ich die beiden Formulare abgestempelt zurück erhalten. Aber das Finanzamt schreibt: Hinweis: aufgrund ausländischer Kapitalerträge sind Sie zur Einreichung einer Steuererklärung für oben genannte Jahre verpflichtet! 2021 bis 2025
Ich hab noch nie eine Steuererklärung gemacht... bin Geringverdiener im Angestelltenverhältnis. Habe in den Jahren so einige ausländische Aktien gekauft und verkauft, mal mit gewinn, mal mit verlust und eben Dividenden.
Ich meine immer gelesen zu haben, man müsse sich keine Gedanken wegen der Steuer machen, weil die deutschen Banken nach überschreiten des Freibetrags das weitere Steuerkrimskrams selbständig abführen?
25.06.2025 20:49 - bearbeitet 25.06.2025 20:51
25.06.2025 20:49 - bearbeitet 25.06.2025 20:51
@Torquemada schrieb:Das ist ein Mythos das Aktien nur was für reiche ist.
Hingegen ist Grammatik für Arme und für Reiche ! 😉
am 25.06.2025 21:15
Ich klinke mich bei der Diskussion nun aus, weil der Ton ruppiger wird. Vielleicht bin ich es auch selbst... ich sollte eigentlich längst schlafen statt zu diesem Finanzamtkram ruhelos rumzugoogeln.
Manch abgeschickten Text hätte ich gern kurz danach etwas kleines Ergänzt oder ausgebessert... aber die Editor Funktion gibt es hier glaub ich nicht mehr oder finde es spontan nicht mehr.
Danke für die Antworten... ich weiß nun was ich tun muss.
25.06.2025 21:51 - bearbeitet 25.06.2025 21:52
25.06.2025 21:51 - bearbeitet 25.06.2025 21:52
Hast recht! Viele Schreiber hier haben keine Ahnung vom Thema. Weder inländische noch ausländische Dividenden verpflichten zu einer Steuererklärung.
Mit Zahlung von mindestens 25% + Soli ist alles abgegolten.
Mir ist nicht bekannt, dass es sich lohnt oder möglich ist, zuviel bezahlte Quellensteuer aus Schweden oder Italien zurück zu bekommen.
Wenn doch, nur eigene Erfahrung.
Ich meide solche Börsenplätze. Es gibt genug tolle Aktien in den USA, NL, GB
@Torquemada schrieb:Ich klinke mich bei der Diskussion nun aus, weil der Ton ruppiger wird. Vielleicht bin ich es auch selbst... ich sollte eigentlich längst schlafen statt zu diesem Finanzamtkram ruhelos rumzugoogeln.
Manch abgeschickten Text hätte ich gern kurz danach etwas kleines Ergänzt oder ausgebessert... aber die Editor Funktion gibt es hier glaub ich nicht mehr oder finde es spontan nicht mehr.
Danke für die Antworten... ich weiß nun was ich tun muss.
@Torquemada schrieb:Ich klinke mich bei der Diskussion nun aus, weil der Ton ruppiger wird. Vielleicht bin ich es auch selbst... ich sollte eigentlich längst schlafen statt zu diesem Finanzamtkram ruhelos rumzugoogeln.
Manch abgeschickten Text hätte ich gern kurz danach etwas kleines Ergänzt oder ausgebessert... aber die Editor Funktion gibt es hier glaub ich nicht mehr oder finde es spontan nicht mehr.
Danke für die Antworten... ich weiß nun was ich tun muss.
am 25.06.2025 22:00
@hvd schrieb:
Mit Zahlung von mindestens 25% + Soli ist alles abgegolten.
Höchstens, nicht mindestens.
Die nahelegende Vermutung ist doch einfach, dass das Finanzamt aufgrund der beantragten Bescheinigungen davon ausgeht, dass offenbar im Ausland angefallene, noch nicht versteuerte Gewinne vorliegen (z.B. mit einem Depot im Ausland), oder dies nur als Vorwand vorschiebt weil Fragen bzgl der Aussage geringes Einkommen in Kombination mit Kapitalerträgen vorliegen, oder der Threaderöffner hat einfach die Formulierung des FA falsch verstanden.
Spielt letztendlich auch keine Rolle, wenn das FA eine Steuererklärung fordert muss man halt eine abgeben.
25.06.2025 22:33 - bearbeitet 25.06.2025 22:33
25.06.2025 22:33 - bearbeitet 25.06.2025 22:33
@CurtisNewton schrieb:Spielt letztendlich auch keine Rolle, wenn das FA eine Steuererklärung fordert muss man halt eine abgeben.
Gerade wollt ich es schreiben, du kamst mir zuvor 😀
Der Grund ist völlig egal. Wenn sie dich auffordern, musst du aktiv werden. Du hast jetzt eben wegen ein paar Euro schlafende Hunde geweckt, @Torquemada.
am 25.06.2025 22:39
@Torquemada schrieb:Ich klinke mich bei der Diskussion nun aus, weil der Ton ruppiger wird. Vielleicht bin ich es auch selbst... ich sollte eigentlich längst schlafen statt zu diesem Finanzamtkram ruhelos rumzugoogeln.
Ich bin mir nicht sicher, ob du den augenzwinkernden Hinweis auf unklare/missverständliche Formulierungen als 'ruppig' interpretierst.
Tatsache ist: Du hast dich wegen ein paar Euro in eine Situation manöviert, deren Lösung einige Stunden an Zeit benötigen wird.
Das hätte sich ganz einfach vermeiden lassen, wenn du statt 'ruhelos rumzugoogeln' vorher(!!!) einfach hier in der Community gefragt hättest.
am 25.06.2025 22:57
Bedaure, ich bin wahnsinnig müde und arbeite 100% Nachtschicht mit Überstunden. Die Sommerhitze vertrage ich auch nicht.
Ich hab das Thema im April etwas angeschnitten gehabt wo ich eben erfahren habe dass es ewig viele Jahre dauert, bis Italien was zurück erstattet und wie das gehandhabt wird, wenn es bis dahin das Konto gar nicht mehr gibt... z.B. weil Commerzbank von Unicredit geschluckt wird mit evt. anderer IBAN etc. https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/bankkonto-und-steuererstattung-quellensteuer-it...
Mulmig war mir schon, andererseits hab ich mit Nibe so tolle Verluste gemacht, da wollte ich zumindest symbolisch ein Zuckerchen zurück fordern. Das zusammensuchen dieser Dividendenquitungen war schon ein ziemlicher Kraftakt.
Nun lese ich im Internet, dass der Dienst von manchen als Formulargenerator betitelt wird wo die entsprechenden Länder das oft ablehnen. Vermute fast, das wird bei mir auch so ablaufen 😄 blöd gelaufen.
am 26.06.2025 09:00
Auf die Idee mit dem Finazamt persönlich zu sprechen ist noch keiner gekommen.
Diese Aufforderungen passieren automatisiert und müssen natürlich gefolgt werden, aber auch ich wurde schon einmal in der Vergangenheit aufgefordert "Vorschusszinsen" für Folgejahre zu leisten (plötzliches hohes Einkommen durch Beratertätigkeiten war ein Einzelfall). Ein Termin beim Finanzamt, Darlegung der Sachlage und schon war die Aufforderung für die Folgejahre zurückgezogen.
Sprich direkt mit dem Finanzamt - meiner Erfahrung am besten durch einen persönlichen Termin Vorort.
Vielleicht musst du dann ja auch nur "Kap" abgeben weil du insgesamt mit den ausländischen Dividenderückzahlungen immer noch deutlich unter der Freigrenze lagst.
Eine Ausschüttung von ausländischen Kapitalerträge führen in der Regel nämlich zu einer Abgabefrist beim Finanzamt. Das Finanzamt konnte ja mit deiner Bescheinigung nicht ausschließen dass due deine ausländischen Kapitalerträg bei einer ausländischen Bank erziehlt hast die keine deutsche Kapitalertragssteuer abgeführt hat.
Das Ansinnen des Finanzamt erscheint also logisch.
26.06.2025 10:01 - bearbeitet 26.06.2025 10:04
Hallo @Torquemada, hallo Community,
schade, dass die erste Antwort nicht zu 100 % sachdienlich war. Wenn du mich auf dem Weg zur Arbeit oder egal wo auf einen Kaffee treffen würdest, dann würde ich dir als Privatperson das Folgende sagen:
1.) Im Jahr 2009 wurde das Prinzip der Versteuerung der Kapitalerträge vollkommen geändert. Seit diesem Zeitpunkt liefert die Bank die Beträge der voraussichtlichen Steuerpflicht schon mal vorab ab, ohne dass du irgendetwas tun musst. "Früher" (und das gab auch bei diversen Gerichten Ärger) haben nicht alle Steuerpflichtigen diese Erträge angegeben und diese entweder aus Versehen oder absichtlich nicht angegeben (Letzteres wird Steuerhinterziehung genannt). Damit verbunden war eine der höchsten Steuererhöhungen der Geschichte der Bundesrepublik, weil die Bemessungsgrundlagen zudem erweitert worden sind. Aufgrund der neuen Community-Richtlinien, dass Verlinkung auf Politik nicht erwünscht sei -streiche ich das gleich wieder.
2.) Auch wenn heutzutage die elektronische Steuererklärung Vorrang genießt: Gehe mal in das Service center des Finanzamtes, lass dir kurz mal das Prinzip der Steuererklärung erklären. Als Angestellter wirst du in der Regel niemals nachzahlen, weil ich fast fürchte: Wenn dein Einkommen ein bisschen über den Freibeträgen liegt, dann hast du auch die Entfernung Wohnung/Arbeitsstätte nicht angegeben.
Dann nimmst du mal alle Papierformulare mit, die du bekommen kannst. Um das System zu verstehen.
3.) Es gibt etwa 7 Einkunftsarten auf unterschiedlichen Formularen oder Teilen der jeweiligen App. Diese zu verstehen ist relativ einfach! Steht auch immer groß drauf: Nichtselbständige Arbeit, Kapitalertröge etc. Du wirst aber wahrscheinlich nur drei davon haben. Nicht selbständige Arbeit, Kapitalerträge und dann noch die ausländischen Erträge/Rückgeholte Quellensteuer
Kopf hoch! Du schaffst das. Und bevor du zu einem kostenpflichtigen Steuerberater gehst, nehme einen Samstagvormittag und lerne das. Und dann reiche jede Woche in aller Ruhe "1 Jahr" ein.
Übrigens ist die Nichtabgabe einer Steuererklärung oft ein teures Unterfangen: Der Staat kann ja nicht Freibeträge etc. abziehen, die du nicht angemeldet hast.
Viel Erfolg! Du kannst das!
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 26.06.2025 10:28
@Marten68 schrieb:Auf die Idee mit dem Finazamt persönlich zu sprechen ist noch keiner gekommen.
Diese Aufforderungen passieren automatisiert und müssen natürlich gefolgt werden, aber auch ich wurde schon einmal in der Vergangenheit aufgefordert "Vorschusszinsen" für Folgejahre zu leisten (plötzliches hohes Einkommen durch Beratertätigkeiten war ein Einzelfall). Ein Termin beim Finanzamt, Darlegung der Sachlage und schon war die Aufforderung für die Folgejahre zurückgezogen.
Sprich direkt mit dem Finanzamt - meiner Erfahrung am besten durch einen persönlichen Termin Vorort.
Vielleicht musst du dann ja auch nur "Kap" abgeben weil du insgesamt mit den ausländischen Dividenderückzahlungen immer noch deutlich unter der Freigrenze lagst.
Eine Ausschüttung von ausländischen Kapitalerträge führen in der Regel nämlich zu einer Abgabefrist beim Finanzamt. Das Finanzamt konnte ja mit deiner Bescheinigung nicht ausschließen dass due deine ausländischen Kapitalerträg bei einer ausländischen Bank erziehlt hast die keine deutsche Kapitalertragssteuer abgeführt hat.
Das Ansinnen des Finanzamt erscheint also logisch.
Ich kann da @Marten68 nur voll und ganz zustimmen.
Bei mir hat das Finanzamt, als ich vor Jahren mal dort eine Wohnsitzbescheinigung für die Rückerstattung von Schweizerischer Verrechnungsssteuer beantragte, auch das volle "Droharsenal" aufgefahren. Sie wollten wissen, ob ich ein Konto in der Schweiz habe und gleich eine ganze Erträgnisaufstellung für das betroffene Steuerjahr von mir haben. Darauhin habe ich die Sachbearbeiterin im Finanzamt (FA) angerufen und ihr erklärt, dass ich die Rückerstattung für Schweizerische Dividendenerträge von Aktien beantragen würde, die in einem deutschen Depot lägen und für die ich die deutschen Kapitalertragsteuern bereits entrichtet hätte. Wir einigten uns dann darauf, dass ich dem FA die Jahresbesteuerbescheinigung der Bank und die relevanten Steuerabrechnungsdokumente meiner Depotbank über die betroffenen Dividendenabrechnungen zuschickte. Nachdem ich dies erledigt hatte, war "Ruhe im Karton". Vor kurzem habe ich wieder mal eine solche Wohnsitzbescheinigung für die Schweiz bei meinem FA beantragt. Dabei habe ich vorsorglich die Steuerabrechnungsdokumente der deutschen Depotbank mitgeschickt, und siehe da: die Wohnsitzbescheinigung wurde ohne Beanstundung und Rückfragen vom FA zugeschickt.
Mein Tipp: die Steuerabrechnungsunterlagen der Depotbank für solche Fälle gut aufheben.
Gruß, Pramax