Verfallene Zertifikate Nachweis für Finanzamt Verlustverrechnung
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am 06.07.2023 12:33
Hi an die Community,
Ich habe im Jahr 2021 Total Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten gehabt. Es handelte sich bei den Verlusten um Index bezogenen Knock-Out Zertifikaten. Die Verluste habe ich bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2021 angegeben um eine Verrechnung mit den Gewinnen aus gleichartigen Knock-Out Zertifikaten bei Finanzamt geltend zu machen. Bekanntlich werden die Verluste aus ausgeknockten Zertifikaten nicht Automatisch verrechnet.
Laut Comdirect Depot Bank soll als Nachweis der Depot Kontoauszug ausreichen. Jedoch hat mein Finanzamt die Anerkennung der Verluste aus den Ausgestoppten Knock-Out Zertifikaten abgelehnt weil laut Finanzamt aus den eingereichten Unterlagen sprich Kontoauszügen meines Depots nicht ersichtlich ist um was für Finanzprodukte es sich handelt und ob sich diese noch in meinem Depot befinden.
Meine Frage währe welche Dokument ich als Nachweis für die Ausgestoppte Zertifikate bei Finanzamt vorlegen muss damit die Verluste verrechnet werden können.
Vielleicht ist oder war jemand in ähnlicher Situation und kann mir einen rat geben.
Der Finanzamt möchte eine Verlustbescheinigung was laut Comdirect Mitarbeiter den ich am Telefon hatte nicht notwendig ist . Ich habe mit der Bank schon zwei mal Telefoniert und laut der Bank reicht hier der Kontoauszug vollkommen aus. Eine Verlustbescheinigung für die aus gestoppte bzw. Verfallene Zertifikate gibt es bei Comdirect nicht. Jedoch erkennt das Finanzamt die Kontoauszüge nicht an.
Ich hoffe auf ihr Rat und bedanke mich schon mal herzlichst.
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am 06.07.2023 18:38
@Addyy schrieb:
Meine Frage währe welche Dokument ich als Nachweis für die Ausgestoppte Zertifikate bei Finanzamt vorlegen muss damit die Verluste verrechnet werden können.
Vielleicht ist oder war jemand in ähnlicher Situation und kann mir einen rat geben.
In Deutschland ist die Finanzverwaltung Ländersache und jedes Finanzamt hat einen Ermessensspielraum. Darum kann man diese Frage nicht allgemeingültig beantworten.
Du kannst versuchen, dein FA mit Papier zuzuschütten, d.h. alle Dokumente vorlegen, in denen die entsprechende WKN erwähnt wird. Falls das nichts hilft, bleibt eigentlich nur, den Bescheid abzuwarten und dann Einspruch einzulegen um eine höhere Instanz entscheiden zu lassen.
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am 06.07.2023 21:32
@Addyy schrieb:Hi an die Community,
Ich habe im Jahr 2021 Total Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten gehabt. Es handelte sich bei den Verlusten um Index bezogenen Knock-Out Zertifikaten. Die Verluste habe ich bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2021 angegeben um eine Verrechnung mit den Gewinnen aus gleichartigen Knock-Out Zertifikaten bei Finanzamt geltend zu machen. Bekanntlich werden die Verluste aus ausgeknockten Zertifikaten nicht Automatisch verrechnet.
Laut Comdirect Depot Bank soll als Nachweis der Depot Kontoauszug ausreichen. Jedoch hat mein Finanzamt die Anerkennung der Verluste aus den Ausgestoppten Knock-Out Zertifikaten abgelehnt weil laut Finanzamt aus den eingereichten Unterlagen sprich Kontoauszügen meines Depots nicht ersichtlich ist um was für Finanzprodukte es sich handelt und ob sich diese noch in meinem Depot befinden.
Meine Frage währe welche Dokument ich als Nachweis für die Ausgestoppte Zertifikate bei Finanzamt vorlegen muss damit die Verluste verrechnet werden können.
Vielleicht ist oder war jemand in ähnlicher Situation und kann mir einen rat geben.
Der Finanzamt möchte eine Verlustbescheinigung was laut Comdirect Mitarbeiter den ich am Telefon hatte nicht notwendig ist . Ich habe mit der Bank schon zwei mal Telefoniert und laut der Bank reicht hier der Kontoauszug vollkommen aus. Eine Verlustbescheinigung für die aus gestoppte bzw. Verfallene Zertifikate gibt es bei Comdirect nicht. Jedoch erkennt das Finanzamt die Kontoauszüge nicht an.
Ich hoffe auf ihr Rat und bedanke mich schon mal herzlichst.
Das zeigt leider wieder mal nur die Inkompetenz des Supports.
Kontoauszug. 😞
Auf der Jahrerssteuerbescheinigung ist die
Höhe des Verlustes im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG ausgewiesen.
DAS will das FA sehen zur Anrechnung.
Scheinbar werden im Callcenter Leute beschäftigt die keinerlei fachliche Qualifikation haben.
Aber klar, bei einem (sinnlosen) 24/7 Support sitzen da Leute in Indien oder sonst wo in der Welt und können nur Dinge beantworten die ihr Computer her gibt.
07.07.2023 12:07 - bearbeitet 07.07.2023 12:35
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07.07.2023 12:07 - bearbeitet 07.07.2023 12:35
@Silver_Wolf schrieb:
Aber klar, bei einem (sinnlosen) 24/7 Support sitzen da Leute in Indien oder sonst wo in der Welt und können nur Dinge beantworten die ihr Computer her gibt.
Was du schon wieder für nen Blödsinn von dir gibst ist sehr unterhaltsam.
@Silver_Wolf schrieb:Auf der Jahrerssteuerbescheinigung ist die
Höhe des Verlustes im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG ausgewiesen.
DAS will das FA sehen zur Anrechnung.
Nur dass der Satz hier gar nicht zutrifft weil bei einem KO-Zert auch in 2021 schon noch ein Zehntel-Cent ausgekehrt wurde um eine steuerliche Verrechnung auf Bankenebene zu ermöglichen. Damit ist es keine "Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung", weil die Kapitalforderung beim KO der Zehntel-Cent ist. Und der restliche Satz zur gegenwertlosen Ausbuchung trifft dann genauso wenig zu. Die Verrechnung dürfte damit also schon lange gelaufen sein und muss nichtmal beim FA angegeben werden. Ich kenne zumindest kein KO-Zert das vollständig wertlos verfällt oder verfallen ist. Die Emittenten haben die alle so aufgelegt.
edit: Ansonsten kenne ich es eigentlich so, dass man die Kaufabrechnung und die Einlösung beim FA einreicht.
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am 11.07.2023 08:11
@Tarulia schrieb:Die Emittenten haben die alle so aufgelegt.
Wenn ich noch hinzufügen darf: Genau deswegen, damit die Verrechnung nach § 20 EStG möglich wird. https://www.steuerkurse.de/einkommensteuer-vertiefung/verlustverrechnung-einkuenfte-kapitalvermoegen...
Herzlichst,
GT
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am 11.07.2023 08:14
Genau, hatte ich ja im ersten Satz geschrieben 😉
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am 11.07.2023 10:46
Schau mal in deiner Postbox, ob du noch Dokumente hast über den Erwerb und den Verfall / die Ausbuchung der Papiere.
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am 11.07.2023 12:08
Hi allesamt,
erstmals vielen Dank für euere Kommentare und sorry für die späte Antwort an die Comunity.
Ich habe mir jetzt die Erträgnisaufstellung meines Depots erstellen lassen.
Es ist genau so wie Tarulia geschrieben hat, die Ausgeknockte Zertifikate werden mit eine Restwert im Cent Betrag ausgebucht damit die Steuer Verrechnung stattfinden kann.
Somit sind die Positionen der Ausgeknockten Zertifikate im Depot nachvollziehbar und dort zu finden.
Für Verwirrung hat bei mir der Callcenter gesorgt mit dem ich zwei mal Telefonierte und informiert worden bin das die Ausgeknockten Zertifikate nicht mit verrechnet worden sind und die bei der Steuererklärung berücksichtigt werden sollten.
In der Jahres Steuererklärung des Depots sind ja die Position einzeln nicht aufgeführt, erst in der Erträgnis Aufstellung wird im Einzeln darauf angegangen und ist die Steuerberechnung zu sehen.
Somit hat sich das für mich geklärt und ich bedanke mich für eure Tipps und Kommentare!
Grüße Ady
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am 11.07.2023 12:17
@Addyy schrieb:In der Jahres Steuererklärung des Depots sind ja die Position einzeln nicht aufgeführt, erst in der Erträgnis Aufstellung wird im Einzeln darauf angegangen und ist die Steuerberechnung zu sehen.
Im Depot ist es auch einsehbar ohne dass man eine Erträgnisaufstellung bestellt.
Verwaltung > Steuerübersicht > steuerliche Detailansicht
Dort findet man jeden steuerrelevanten Umsatz der durch die Systeme von comdirect/Commerzbank läuft. Kannst auch nach dem Zeitraum filtern, WKN geht glaub auch, und ein Export in Excel ist auch möglich.
