Verlusttopf von 2022 weiter nutzen
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19.02.2024 21:21 - bearbeitet 19.02.2024 21:22
Hallo,
ich hatte leider 2022 einen höheren Verlusttopf und habe mir damals eine Steuerbescheinigung davon schicken lassen. (Der Grund dafür war vor allem um das schriftlich und in Papierform zu haben, für die Zukunft wenn ich wieder handeln möchte) Der Zeitpunkt ist nun eingetreten und mein Verlusttopf wurde bei comdirect nach dieser Bescheinigung wieder auf 0 gesetzt. Ich habe gelesen normalerweise wird der Jahr für Jahr übernommen, falls man diese Steuerbescheinigung nicht anfordert.
Mein Problem ist jetzt das ich diese Bescheinigung weder für die Steuererklärung 2022, noch für die aktuelle 2023 mit angegeben habe. Daher habe ich 2 Fragen:
1. Kann ich den Verlusttopf wieder bei comdirect "importieren", da ich diesen nicht beim Finanzamt eingereicht habe?
2. Falls 1. nicht geht: Kann ich den Verlusttopf unabhängig von dem Jahr (2022) in Zukunft bei Gewinnen einfach in der Steuererklärung angeben und dann meine Gewinne ebenfalls um die Steuern dafür zurückzuerhalten?
Die Verluste habe ich aus Aktiengeschäften gemacht und ich möchte die dann künftig auch wieder mit z.b. meinen derzeitigen Aktiengewinnen gegenrechnen.
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am 19.02.2024 21:33
Nein. Dieser Verlust ist nun verloren.
Wenn man eine Verlustbescheinigung beantragt dann muß man die auch beim FA einreichen um einen gesonderten Vortrag zu erhalten.
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19.02.2024 21:35 - bearbeitet 19.02.2024 21:39
Du redest vermutlich nicht von einer Steuerbescheinigung sondern von einer Verlustbescheinigung, sonst wären die Verlusttöpfe nicht auf 0 gesetzt worden.
@JT01 schrieb:
1. Kann ich den Verlusttopf wieder bei comdirect "importieren", da ich diesen nicht beim Finanzamt eingereicht habe?
Nein.
@JT01 schrieb:
2. Falls 1. nicht geht: Kann ich den Verlusttopf unabhängig von dem Jahr (2022) in Zukunft bei Gewinnen einfach in der Steuererklärung angeben und dann meine Gewinne ebenfalls um die Steuern dafür zurückzuerhalten?
Nein.
Im Speziellen kann es besondere Umstände geben bei denen das Finanzamt nachträglich neue Fakten für die Steuererklärung von 2022 akzeptiert--> Sofern es um einen signifikanten Betrag geht Steuerberater konsultieren.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 19.02.2024 21:44
@CurtisNewton schrieb:
Im Speziellen kann es besondere Umstände geben bei denen das Finanzamt nachträglich neue Fakten für die Steuererklärung von 2022 akzeptiert
Das ist richtig.
Aber eine Bescheinigung die vor mehr als einem Jahr ausgestellt und bei zwei Steuererklärungen vergessen wurde dürfte wohl kaum als neuer Fakt gewertet werden.
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am 19.02.2024 21:56
Die neuen Fakten müssen ja nichts mit der vergessenen Verlustbescheinigung zu tun haben. Wenn das Faß dann erst mal offen ist... Wie gesagt einen Profi fragen wenn der Betrag es wert ist.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 19.02.2024 22:36
Dann werde ich wohl mal einen Profi fragen bzw. könnte ich nicht einfach beim Finanzamt direkt nachfragen ob es möglich sei diesen nachzureichen? Wenn man so eine Verlustbescheinigung in der Steuererklärung angibt, zählt der ja sowieso für die kommenden Jahre und wird erst niedriger wenn man Gewinne angibt. Somit wäre es ja rein theoretisch gesehen erst relevant sobald ich Gewinne realisiere und damit gegenrechne.
Klar was theoretisch Sinn macht ist nicht geltendes Recht.
Danke schonmal für eure Antworten.. Ich hoffe mal das ich die Möglichkeit bekomme diesen Verlusttopf wiederherzustellen.
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am 20.02.2024 01:31
@JT01 schrieb:Dann werde ich wohl mal einen Profi fragen bzw. könnte ich nicht einfach beim Finanzamt direkt nachfragen ob es möglich sei diesen nachzureichen? Wenn man so eine Verlustbescheinigung in der Steuererklärung angibt, zählt der ja sowieso für die kommenden Jahre und wird erst niedriger wenn man Gewinne angibt. Somit wäre es ja rein theoretisch gesehen erst relevant sobald ich Gewinne realisiere und damit gegenrechne.
Danke schonmal für eure Antworten.. Ich hoffe mal das ich die Möglichkeit bekomme diesen Verlusttopf wiederherzustellen.
Da brauchst du auf jeden Fall einen professionellen Beistand der in der Lage ist einen rechtskräftigen Bescheid sinnvoll anzufechten.
Als einfacher Steuerzahler ohne Rechtskenntnisse hast du da beim FA keinerlei Chance.
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am 20.02.2024 13:04
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20.02.2024 13:14 - bearbeitet 20.02.2024 13:15
Im Hinblick auf Aktiengewinne / Verluste sind aktuell alle Steuerbescheide „ vorläufig“
( Anhängige rechtl. Klärung der verschiedenen Steuertöpfe)
Ungeachtet dessen reicht m.E. beim TE schon zum Nachteil, wenn in den vergangenen Jahren ein Freistellungsauftrag bei einer Bank existiert hat.
Nach meinem Verständnis ist die erteilte Verlustbescheinigung nicht mehr einzubringen.
Fragen beim Finanzamt ist in jedem Fall die billigste Auskunftsquelle.
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am 20.02.2024 13:18
Alternativ: die Verlustbescheinigung beim Finanzamt einreichen und Verlustfeststellung beantragen, schlimmstenfalls wird der Antrag abgelehnt.

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