am 11.02.2025 09:25
Hallo zusammen,
ich habe leider Varta Aktien. Die sind stark im Minus - bald kommt das Delisting. Gerne würde ich die Verluste mit Gewinnen aus ETF Verkäufen verrechnen. Wie mache ich das am besten?
1) Hat jemand eine Ahnung, wann das Delisting passiert?
2) Kommen die Verluste der Varta Aktie dann automatisch in den Topf "sonstiges" (es ist ja kein Aktienverkauf, daher müssten die Verluste dort auftauchen, richtig)?
3) Wie kann ich erreichen, dass die Verluste mit Gewinnen aus ETF Verkäufen gegengerechnet werden? Ich möchte nicht bis zur Steuererklärung 2025 warten müssen
4) Sonst irgendwelche schlauen Ideen, wie ich mit dem Varta Mist wenistens steuerlich sinnvoll umgehen soll?
Besten Dank für Eure Einschätzung
am 11.02.2025 09:44
1) wird ausgebucht und als Totalverlust gezählt
2) Das wird aktuell noch nicht dort landen. Zwar wurde die Verlustbegrenzung von 20.000 EUR aufgehoben, allerdings haben die Banken noch bis 01.01.2026 Zeit dies auch umzusetzen.
3) Mit deinen Vorgaben: Depotübertrag der Varta-Aktien auf eine Depotbank, die das bereits berücksichtigt (keine bekannt)
4) Warten. Die Commerzbank wird das in 2025 für alle in diesem Jahr realisierten Verluste berücksichtigen. Für 2024 muss man über die Steuererklärung gehen.
Du kannst uns ja hier Rückmeldung geben, wann der Verlust bei dir dann in "sonstige Verluste" auftauchen.
11.02.2025 09:47 - bearbeitet 11.02.2025 09:51
Aus meine Steueramateur-Sicht gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Sofort verkaufen, dann wandert der Verlust in den Aktienverrechnungstopf (und kann nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden).
b) Warten, dass sie wertlos ausgebucht werden (oder sie selbst aktiv wertlos ausbuchen lassen). Dann wird der Verlust in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und kann über die Anlage KAP zur Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Aber hier sind genug Experten unterwegs, die können das (hoffentlich bestätigen und ggf.) weiter ausführen.
Nachtrag zu b): Siehe auch diesen Beitrag und folgende. Evtl. wird das doch schon über den Verrechnungstopf erledigt. Aber so wie ich das verstehe, ist das nicht klar, ob die Comdirect das auch wirklich schon so macht 2025.
am 11.02.2025 09:50
Wird bei Totalverlust eigentlich auch zwischen den Töpfen „Aktie“ und „Sonstige“ unterschieden? Falls ja wäre das ja gar nicht mit ETF zu verrechnen.
11.02.2025 10:49 - bearbeitet 11.02.2025 10:59
11.02.2025 10:49 - bearbeitet 11.02.2025 10:59
@CurtisNewton schrieb:Wird bei Totalverlust eigentlich auch zwischen den Töpfen „Aktie“ und „Sonstige“ unterschieden?
nein
Ich würde an Stelle des TE einfach warten.
Wenn die Stücke irgendwann zwangsweise ausgebucht werden, vermute ich, dass die Comdirect den Verlust korrekt bankseitig in den Steuertopf „Sonstige“ bucht.
am 11.02.2025 11:15
Vielen Dank für die Antworten.
zu 4) Wenn ich jetzt meine EFT verkaufe (damit nicht mehr warten möchte) und irgendwann das Delisting der Varta Aktien passiert, bekomme ich dann direkt das Geld, das ich für die Versteuerung der ETF Gewinne bezahlt habe von der Comdirect zurück?
Kann ich mir denn einigermaßen sicher sein, dass das Delisting in 2025 überhaupt passieren wird (Varta schreibt nur "zeitnah")
VG
am 11.02.2025 11:22
Nein, wenn du verkaufst, geht es in den Verlusttopf Aktien, und kann nicht mit Gewinnen von ETF verrechnet werden.
Das steht aber schon in der Antwort von @Thorsten_
am 11.02.2025 11:55
Ich habe im CFD Trading Postfach folgende Nachricht erhalten.
Also scheint die comdirect das schon jetzt korrekt zu verrechnen.
Gruß kio
am 11.02.2025 12:40
@Krügerrand schrieb:Nein, wenn du verkaufst, geht es in den Verlusttopf Aktien, und kann nicht mit Gewinnen von ETF verrechnet werden.
Das steht aber schon in der Antwort von @Thorsten_
Die Frage war "Verkauf von ETF" und "wertlose Ausbuchung von Aktien" (nicht: "Verkauf von Aktien").
Das sollte dann m. E. schon verrechnet werden, sofern denn die Ausbuchung im gleichen Jahr stattfindet. Siehe die anderen Anworten.
am 11.02.2025 12:45
@Thorsten_ schrieb:
@Krügerrand schrieb:Nein, wenn du verkaufst, geht es in den Verlusttopf Aktien, und kann nicht mit Gewinnen von ETF verrechnet werden.
Das steht aber schon in der Antwort von @Thorsten_
Die Frage war "Verkauf von ETF" und "wertlose Ausbuchung von Aktien" (nicht: "Verkauf von Aktien").
Das sollte dann m. E. schon verrechnet werden, sofern denn die Ausbuchung im gleichen Jahr stattfindet. Siehe die anderen Anworten.
Die letzte Frage des TE (zweiter Beitrag) bezog sich konkret auf einen Verkauf.